Neues NRW-Verfassungsschutzgesetz setzt bundesweit Maßstäbe / Innenminister Jäger: Mit mehr Transparenz und Kontrolle das Vertrauen der Menschen zurückgewinnen

19. Juni 2013
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Der nordrhein-westfälische Landtag hat das von der Landesregierung eingebrachte „Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes NRW“ verabschiedet. Ziel der Novelle ist es, das Vertrauen der Menschen in den Verfassungsschutz zurückzugewinnen. „In den Punkten Transparenz und Kontrolle setzen wir mit diesem Gesetz bundesweit Maßstäbe“, erklärte NRW-Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Für den Minister steht fest: „Wir brauchen einen leistungsfähigen Verfassungsschutz, seine Erkenntnisse und seine Expertise. Aber genauso wichtig ist seine gesellschaftliche Akzeptanz. Die Menschen brauchen Gewissheit: Der Verfassungsschutz schützt unsere Demokratie.“

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Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

Der nordrhein-westfälische Landtag hat das von der Landesregierung eingebrachte „Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes NRW“ verabschiedet. Ziel der Novelle ist es, das Vertrauen der Menschen in den Verfassungsschutz zurückzugewinnen. „In den Punkten Transparenz und Kontrolle setzen wir mit diesem Gesetz bundesweit Maßstäbe“, erklärte NRW-Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Für den Minister steht fest: „Wir brauchen einen leistungsfähigen Verfassungsschutz, seine Erkenntnisse und seine Expertise. Aber genauso wichtig ist seine gesellschaftliche Akzeptanz. Die Menschen brauchen Gewissheit: Der Verfassungsschutz schützt unsere Demokratie.“

Die jetzt beschlossene Novelle setzt dabei auf klare gesetzliche Vorgaben für den Einsatz von V-Leuten. „Ein Verfassungsschutz kann als Frühwarnsystem auf den Einsatz von V-Leuten nicht generell verzichten“, betonte der Minister. „Doch hier war der Vertrauensverlust besonders groß, daraus haben wir Lehren gezogen.“ Als erstes Bundesland hat NRW gesetzlich geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Vertrauensperson eingesetzt werden darf, wann die Zusammenarbeit mit ihr zu beenden ist und wann die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten sind. So darf als Vertrauensperson niemand eingesetzt werden, der erhebliche Straftaten begangen hat. Auch dürfen Geld- und Sachzuwendungen des Verfassungsschutzes nicht auf Dauer die alleinige Lebensgrundlage sein. „Solche Zuwendungen würden ansonsten Abhängigkeiten schaffen“, erläuterte Jäger. Jede Verpflichtung einer Vertrauensperson muss schließlich von der Leitung der Verfassungsschutzabteilung genehmigt werden.

Auch die parlamentarische Kontrolle wurde gestärkt: „Nur ein Nachrichtendienst, der sich einer umfassenden Kontrolle stellt, kann im Gegenzug auch Akzeptanz erwarten“, betonte der Minister. Der Verfassungsschutz wird das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) künftig in jeder Sitzung über operative Aktionen von besonderer Bedeutung unterrichten. Beratungen sollen so oft wie möglich in öffentlicher Sitzung stattfinden. „Ein klares Signal für einen echten Mentalitätswechsel“, so Jäger.

Mehr Information und eine intensivere Aufklärung der Öffentlichkeit - auch hierauf setzt die Gesetzesnovelle. „Das beste Fundament für Freiheit und Demokratie bilden aufgeklärte und engagierte Bürgerinnen und Bürger“, betonte Jäger. „Den Kampf gegen verblendete Neonazis oder gewaltbereite Salafisten können wir nur dann gewinnen, wenn wir das gesellschaftliche Bewusstsein für die von Extremisten ausgehenden Gefahren schärfen.“ Angebote zur Information und zum Ausstieg aus der extremistischen Szene gehören von nun an daher ausdrücklich zum gesetzlich normierten Auftrag des Verfassungsschutzes.

Schließlich sind im neuen Gesetz alle nachrichtendienstlichen Befugnisse des Verfassungsschutzes und deren Voraussetzungen einzeln aufgelistet. „Die Menschen in NRW können so auf einen Blick erkennen, was der Verfassungsschutz darf und wo seine Befugnisse enden“, erklärte der Innenminister.“ Unsere Bürgerinnen und Bürger brauchen Gewissheit, dass die Tätigkeit des Verfassungsschutzes rechtsstaatlichen Anforderungen genügt. Ich persönlich bin zuversichtlich, dass dieses Gesetz dazu beitragen wird, verlorenes Vertrauen und Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon 0211 871-2300.

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