Neuer ÖPNV-Bedarfsplan für NRW: Bürgerbeteiligung startet

Projektvorschläge über Internet bis Ende November melden

2. November 2015
Bild Bahnhof Haltestelle ÖPNV

Das Verkehrsministerium in Düsseldorf stellt einen neuen „ÖPNV-Bedarfsplan“ für Nordrhein-Westfalen auf. Alle größeren Maßnahmen für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die aus Landessicht relevant sind und daher in den kommenden Jahren in Angriff genommen werden sollen, werden in diesem Plan aufgeführt.

Verkehr

Das Verkehrsministerium in Düsseldorf stellt einen neuen „ÖPNV-Bedarfsplan“ für Nordrhein-Westfalen auf. Alle größeren Maßnahmen für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die aus Landessicht relevant sind und daher in den kommenden Jahren in Angriff genommen werden sollen, werden in diesem Plan aufgeführt. Dabei geht es in erster Linie um Schienenprojekte, es können aber auch andere Verkehrsträger, beispielsweise Buslinien, Seilbahnen oder Fährverbindungen aufgenommen werden, wenn sie im besonderen Landesinteresse liegen.
 
Vorschläge für neue Strecken, Haltepunkte und sonstige Infrastruktureinrichtungen können nicht nur die Städte und Gemeinden, Kreise, Bezirksregierungen und Regionalverbände machen. „Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Verbänden sind ausdrücklich erwünscht“, sagte Verkehrsminister Michael Groschek. „Die Fahrgäste sind schließlich die besten Experten in Sachen Nahverkehr, weil Sie als Kunden täglich durch gute und schlechte Erfahrungen wissen, was noch besser werden kann.“
 
Auf der Internetseite www.mbwsv.nrw.de können Interessierte bis Ende November einen Fragebogen zum ÖPNV-Bedarfsplan ausfüllen und einsenden. In Frage für den ÖPNV-Bedarfsplan kommen Aus- oder Neubaumaßnahmen von Strecken sowie die Einrichtung neuer oder die Verlegung bestehender Haltepunkte.
 
Rechtsgrundlage für den ÖPNV-Bedarfsplan ist das „Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen - ÖPNVG NRW“ (Text unter recht.nrw.de). Danach können vom Land nur Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als 3 Millionen Euro gefördert werden, die wegen eines besonderen Landesinteresses zuvor in den ÖPNV-Bedarfsplan und den ÖPNV-Infrastruktur­finanzierungsplan (IFP) aufgenommen wurden.
 
Der letzte, noch gültige Bedarfsplan für den ÖPNV in NRW wurde im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) im Jahr 2005 aufgestellt. Er basiert auf inzwischen veralteten Daten. Der kommende ÖPNV-Bedarfsplan wird unter Berücksichtigung aktuellerer Daten und Entwicklungen aufgestellt, geprüft und schließlich dem nordrhein-westfälischen Landtag als Gesetzgeber zur Zustimmung vorgelegt.
 
Für die Aufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans wird im ersten Schritt der Verkehr im Jahr 2010 analysiert. In der Analyse werden alle ÖPNV-Verkehrsströme in diesem Basisjahr erfasst und untersucht; 2010 deshalb, weil für dieses Jahr eine gute Datenbasis vorliegt und weil der Bundesverkehrswegeplan, der ebenfalls zurzeit vom Bundesverkehrsministerium aufgestellt wird, auch auf dieses Jahr zurückgreift. Auf der Grundlage der Analyse wird eine Verkehrsprognose bis zum Jahr 2030 erstellt.
 
Alle Maßnahmen, die Bürgerinnen und Bürger, Gebietskörperschaften, Verbände oder Institutionen dem Land vorschlagen, werden daraufhin überprüft, ob sie den formalen Kriterien genügen. Im Anschluss werden alle Vorschläge nach einem landeseinheitlichen Verfahren bewertet. Im Rahmen der Bedarfsplanaufstellung wird auch auf Basis einer EU-Richtlinie eine strategische Umweltprüfung durchgeführt, um bereits im Aufstellungsverfahren Umweltrisiken von Planungen systematisch zu betrachten.
 
Der ÖPNV-Bedarfsplan bildet die Grundlage für die mittelfristigen Handlungsprogramme (Ausbaupläne) und die jährlichen Bauprogramme. Die Bedarfspläne sind als Investitionsrahmenplan und Planungsinstrument zu verstehen; sie sind kein Finanzierungsplan oder -programm. Sie werden durch die jährlichen Bauprogramme konkretisiert. Die Förderung von Neu- und Ausbaumaßnahmen im ÖPNV erfolgt letztlich über verschiedene Programme wie die Regionalisierungsmittel, Entflechtungsmittel sowie das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Über die Fortführung dieser Finanzierungsinstrumente besteht zurzeit teilweise zwischen Bund und Ländern noch keine Einigkeit.
 

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