Neubau des Amtsgerichts Werl - Stärkung des Justizstandortes

2. Juni 2016

Für den von der Landesregierung im März 2016 beschlossenen Neubau des Amtsgerichts Werl ist der Startschuss für die Ausschreibung gefallen. Unternehmen können sich ab sofort um die Projektsteuerung des Großbauvorhabens bewerben, das im Anschluss durch einen im Rahmen einer weiteren Ausschreibung noch festzulegenden Investor errichtet werden soll.

Justiz

Für den von der Landesregierung im März 2016 beschlossenen Neubau des Amtsgerichts Werl ist der Startschuss für die Ausschreibung gefallen. Unternehmen können sich ab sofort um die Projektsteuerung des Großbauvorhabens bewerben, das im Anschluss durch einen im Rahmen einer weiteren Ausschreibung noch festzulegenden Investor errichtet werden soll.

Das künftige Gerichtsgebäude soll von einem Investor errichtet werden, der das Gerichtsgebäude nach Fertigstellung an die Justiz vermietet. Die Federführung für das Bauvorhaben liegt beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm.

Justizminister Thomas Kutschaty sagte: "Die öffentliche Ausschreibung der Planungs-  und Projektsteuerungsleistungen ist nicht nur der erste Schritt für ein modernes Justizgebäude, sondern eine Stärkung des Justizstandorts Werl sowie ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Wallfahrtsstadt. Mit der öffentlichen Vergabe des Neubaus erwarten wir einen breiten Wettbewerb und am Ende ein günstiges Mietangebot.“

Bislang ist das Amtsgericht Werl in einem landeseigenen und denkmalgeschützten Gebäude aus dem Jahre 1840 in der Fußgängerzone und seit Juni 2008 in einer Nebenstelle in einem Nachbargebäude untergebracht. Die nach dem Sicherheitskonzept des Landes NRW vorgesehene Sicherung des Gerichtsgebäudes musste an vielen Stellen den baulichen Gegebenheiten untergeordnet werden. Aufgrund von Vorgaben des Denkmalschutzes war es dem BLB NRW nicht möglich, die baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gebäudesicherung und einer vollständigen barrierefreien Erschließung im derzeitigen Gebäude durchzuführen. Zudem ist wegen der innerörtlichen Lage eine bauliche Erweiterung am derzeitigen Standort nicht möglich.

Das neue bürgerfreundliche, moderne und energieeffiziente Gerichtsgebäude soll eine Hauptnutzfläche von 1.264 Quadratmetern zuzüglich Verkehrs-, Sanitär- und Funktionsflächen erhalten und neben dem Amtsgericht auch die zwischenzeitlich zusammengelegten Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz in Werl und Menden aufnehmen. Das neue Gebäude in Werl soll barrierefrei sein und den aktuellen Sicherheitsanforderungen der Justiz entsprechen. Insbesondere im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Akte wird eine zukunftsorientierte technische Ausstattung vorhanden sein.

Für das neue Gerichtsgebäude wird ein Standort im Stadtbereich von Werl, vom Bahnhof gut zu erreichen und mit guter Anbindung an das öffentliche Verkehrs- und Wegenetz, angestrebt. Als Standort könnte ein städtisches Grundstück an der Soester Straße in Frage kommen, für das das Land eine Kaufoption hat. Bewerber um den Bauauftrag können aber auch andere Grundstücke anbieten. Mit dem Bau kann voraussichtlich 2018 begonnen werden, so dass eine Fertigstellung bis Ende 2019 angestrebt wird.

 

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