Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung: Nordrhein-Westfalen schreibt Bodenschutzpreis aus

NRW-Umweltministerium und AAV schreiben den Preis in diesem Jahr zum fünften Mal aus

12. April 2021
phb Mülltrennung Recycling

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung loben im Rahmen der „Allianz für die Fläche“ in diesem Jahr zum fünften Mal nach den Jahren 2009, 2011, 2014 und 2018 den mit 10.000 Euro dotierten Bodenschutzpreis Nordrhein-Westfalen aus.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung loben im Rahmen der „Allianz für die Fläche“ in diesem Jahr zum fünften Mal nach den Jahren 2009, 2011, 2014 und 2018 den mit 10.000 Euro dotierten Bodenschutzpreis Nordrhein-Westfalen aus. Der Bodenschutzpreis soll das Flächenrecycling sowie das öffentliche Bewusstsein für den Schutz des Bodens unterstützen und stärken. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer Feier durch Umweltministerin Ursula Heinen-Esser am 2. Dezember 2021 in Düsseldorf.
 
„Fläche ist endlich. Unterschiedliche Ansprüche führen zu Nutzungskonflikten und lassen die natürliche Ressource Boden immer knapper werden. Um den Flächenverbrauch in Nordrhein-Westfalen weiter einzudämmen, haben wir ein ressort-übergreifendes Maßnahmenpaket zur intelligenten und effizienten Flächenentwicklung auf den Weg gebracht“, sagte die Ministerin. „Bausteine sind unter anderem die Entwicklung eines Brachflächenkatasters sowie eines Flächenzertifikathandels. Zum Schutz unserer Böden und Flächen ist der AAV unser wichtiger Partner. Die gemeinsame Auslobung des Bodenschutzpreises 2021 soll das öffentliche Bewusstsein für dieses wichtige Thema stärken. Zur Vermeidung von Natur- und Freiraumverbrauch und zur Risikovorsorge für Böden und Grundwasser ist insbesondere die Aufbereitung innerstädtischer Brachflächen von zentraler Bedeutung.“
 
Mit dem Preis sollen darüber hinaus Impulse zur Standortverbesserung und Innenentwicklung gesetzt werden. Gleichzeitig verdeutlicht die Auszeichnung, dass der Sanierung von Altlasten eine hohe Bedeutung zufällt, zugleich aber bei Bau- und Investitionsvorhaben keine unüberwindbaren Barrieren darstellen.
 
Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung

Zur Vermeidung von zusätzlichem Natur- und Freiraumverbrauch und zur Risikovorsorge für Böden und Grundwasser ist die Aufbereitung von industriell vorbelasteten Brachflächen durch Flächenrecycling und Altlastensanierung die bestimmende Zukunftsaufgabe. Die Aufbereitung innerstädtischer Brachflächen leistet einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige und ressourcenschonende Entwicklung unserer Städte und Regionen und die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen sowie der Sicherung eines attraktiven Lebensumfeldes. Berücksichtigt werden unter anderem modellhafte Strategien zur Entwicklung brach gefallener Areale, Beiträge zur Innenentwicklung und Standortverbesserung sowie die Berücksichtigung von Ressourcen- und Klimaschutz und Maßnahmen der Klimawandelvorsorge.
 
Teilnahmevoraussetzungen
 
Der Landeswettbewerb richtet sich an alle Akteure aus Wirtschaft, Handel, Logistik und Handwerk, an Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie private Kooperationen, Arbeitsgemeinschaften, Partnerschaften, wie z. B. Ingenieur- und Planungsbüros, Architekten, Landschaftsarchitekten, Projektentwickler, Stadtplaner, Grundstückseigentümer, Bauträger und Baufirmen.
 
Eingereicht werden dürfen Projekte, die auf baulich vorgenutzten Flächen in Nordrhein-Westfalen bis 2020 realisiert wurden und eine erkennbare und konkrete Folgenutzung zeigen. Die Bewerbung erfolgt online über: https://www.aav-nrw.de/bodenschutzpreis-2021.html.
 
Bewerbungsschluss ist der 16.08.2021 um 12 Uhr. Die eingereichten Projekte werden zunächst von einer Fachkommission vorgeprüft und danach durch eine Jury beurteilt, die aus folgenden Personen besteht:

  • Dr. Hans Richter, stellvertretender Verbandsvorsitzender des AAV (Juryvorsitz)
  • Prof. Dipl.-Ing. Harald Burmeier, Vorsitzender des ITVA Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e. V.
  • Susanne Crayen, Vizepräsidentin der Architektenkammer NRW
  • Dr. Andrea Dittrich-Wesbuer, stellvertretende Leiterin des Instituts für Landes- und Stadtentwicklungsforschung
  • Michael Fastring, Vertreter der kommunalen Spitzenverbände NRW
  • Alexander Felsch, Geschäftsführer bei unternehmer nrw
  • Thomas Harten, Geschäftsführer der Handwerkskammer Münster
  • Dr. Ursula Necker, Vizepräsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt, und Verbraucherschutz NRW
  • Prof. Dr. Anna von Mikecz, Vorstandsmitglied des NABU Naturschutzbund Deutschland e.V.
  • Jörg Winkelsträter, Fachpolitischer Sprecher der IHK NRW für Umwelt 
Weitere Informationen zur Ausschreibung und das Bewerbungsformular finden sich im Internet: https://www.aav-nrw.de/bodenschutzpreis-2021.html
 
AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung
 
Der AAV ist ein bundesweit einzigartiges Kompetenzzentrum für Flächenrecycling und Altlastensanierung, in dem Land, Kommunen und Wirtschaft partnerschaftlich zusammenarbeiten. Durch ein Landesgesetz 1988 gegründet, beseitigt die unabhängige, selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts überall dort Altlasten in Boden und Grundwasser, wo ein Verursacher der Verunreinigungen zum Beispiel nicht haftbar gemacht werden kann. So schützt der AAV Mensch und Umwelt vor Gefahren. Und macht zugleich wertvolle, meist attraktiv gelegene und gut erschlossene Flächen neu nutzbar. Damit unterstützt der AAV die Landesregierung wirkungsvoll bei ihrem Ziel, den Verbrauch von Natur- und Freiflächen zu reduzieren. Der Verband ist bei den Projekten in der Regel Maßnahmenträger und bringt neben seinem in über 30 Jahren erworbenem Know-how bis zu 80 Prozent der Finanzierung auf.
 
Zusätzlich zu den gesetzlichen Pflichtmitgliedern – dem Land Nordrhein-Westfalen und den Kommunen – haben sich dem Verband auf freiwilliger Basis Unternehmen angeschlossen. Sie unterstützen damit die gesamtgesellschaftlich wichtigen Aufgaben des AAV. Und profitieren zugleich von den Erfahrungen und dem Sachverstand des interdisziplinären AAV-Teams, das die Unternehmen rechtlich und fachlich unterstützt.
 
Ansprechpartnerin: Sabine Schidlowski-Boos
Telefon: 02324 5094-30
Mobil: 0172 6601827
Telefax: 02324 5094-70
E-Mail: s.boos@aav-nrw.de
Internet: www.aav-nrw.de
 
AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung
Postfach 80 01 47, 45501 Hattingen       
Werksstraße 15, 45527 Hattingen
 

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