Ministerin Steffens und Minister Kutschaty: Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren jetzt beenden

12. Juni 2015
Das Bild zeigt eine weibliche und eine männliche Figur auf einer Wippe.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Bundesrat in einem gemeinsamen Antrag mit acht weiteren Bundesländern die Bundesregierung aufgefordert, die bestehende Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden und eine umfassende Öffnung der Ehe gesetzlich zu verankern.

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Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Bundesrat in einem gemeinsamen Antrag mit acht weiteren Bundesländern die Bundesregierung aufgefordert, die bestehende Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden und eine umfassende Öffnung der Ehe gesetzlich zu verankern.
 
„Gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe zu verweigern, ist eine Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität. Deshalb muss der Bund die vollständige Öffnung der Ehe jetzt umsetzen, zumal es keine sachlichen Gründe für eine unterschiedliche Behandlung von Paaren gibt“, erklärte die nordrhein-westfälische Emanzipationsministerin Barbara Steffens anlässlich der Sitzung des Bundesrats.
 
„Aus meiner Sicht greift der Gesetzesentwurf der Bundesregierung nicht weit genug. Er ändert nichts daran, dass gleichgeschlechtlichen Paaren bis heute die Ehe verwehrt wird“, betonte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty und erinnerte daran, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung bereits vor mehr als zwei Jahren einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat. Dieser war am 22. März 2013 vom Bundesrat beschlossen worden.

Derzeit leben in Nordrhein-Westfalen rund 32.000 Menschen (rd. 16.000 Eingetragene Lebenspartnerschaften wurden seit 2001 in NRW geschlossen) in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
 

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