Ministerin Steffens: Sprachtest für ausländische Ärztinnen und Ärzte müssen bundesweit auf gleich hohem Niveau sein – Land überträgt Durchführung auf Ärztekammern

6. Januar 2014
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Die Landesregierung hat die Zuständigkeit für die Durchführung von Sprachtests für ausländische Ärztinnen und Ärzte, die in Nordrhein-Westfalen in ihrem erlernten Beruf arbeiten wollen, auf die nordrhein-westfälischen Ärzte- und Zahnärztekammern übertragen. Sie sind nach dem Heilberufsgesetz originär für die Fort- und Weiterbildung der Ärzteschaft zuständig. Die Kammern wurden angewiesen, nicht nur das Hörverstehen und die Sprachfertigkeit, sondern auch die schriftliche Ausdrucksfähigkeit zu überprüfen. „Ärztinnen und Ärzte müssen nicht nur dieselbe Sprache sprechen wie ihre Patientinnen und Patienten, sie müssen auch in der Lage sein, Arztbriefe und Gesundheitsbescheinigungen richtig zu formulieren“, erklärte Ministerin Steffens anlässlich der Bekanntgabe des Inkrafttretens der neuen Zuständigkeit.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Die Landesregierung hat die Zuständigkeit für die Durchführung von Sprachtests für ausländische Ärztinnen und Ärzte, die in Nordrhein-Westfalen in ihrem erlernten Beruf arbeiten wollen, auf die nordrhein-westfälischen Ärzte- und Zahnärztekammern übertragen. Sie sind nach dem Heilberufsgesetz originär für die Fort- und Weiterbildung der Ärzte¬schaft zuständig. Die Kammern wurden angewiesen, nicht nur das Hörverstehen und die Sprachfertigkeit, sondern auch die schriftliche Ausdrucksfähigkeit zu überprüfen. „Ärztinnen und Ärzte müssen nicht nur dieselbe Sprache sprechen wie ihre Patientinnen und Patienten, sie müssen auch in der Lage sein, Arztbriefe und Gesundheitsbescheinigungen richtig zu formulieren“, erklärte Ministerin Steffens anlässlich der Bekanntgabe des Inkrafttretens der neuen Zuständigkeit.

Zugleich forderte die Ministerin eine Angleichung der Sprachtests für alle Bundesländer auf dem Niveau von Nordrhein-Westfalen, um einen Prüfungstourismus in Deutschland zu verhindern und Patientinnen und Patienten vor Ärztinnen und Ärzten zu schützen, die die Anforderungen an den ärztlichen Beruf in Deutschland nicht erfüllen. „Ausländische Ärztinnen und Ärzte mit schwachen Deutschkenntnissen dürfen nicht gezielt in andere Bundesländer gehen und dort ihre Approbation erhalten“, so Barbara Steffens. Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen hatte die Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2013 eine Länderarbeitsgruppe zur Entwicklung von Eckpunkten für einheitliche Sprachtests eingesetzt. Erste Ergebnisse sollen möglichst bis zum Frühjahr vorliegen.

Innerhalb von weniger als zehn Jahren hat sich in Deutschland die Zahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland nahezu verdoppelt. Auch in nordrhein-westfälischen Kliniken arbeiten viele Ärztinnen und Ärzte mit Migrationshintergrund. Diese müssen vor der Arbeitsaufnahme neben gleichwertigen Fachkenntnissen auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachweisen. Rund 6000 der etwa 37.500 Ärztinnen und Ärzte an nordrhein-westfälischen Krankenhäusern stammen aus dem Ausland, das entspricht einem Anteil von etwa 16 Prozent.

Bundeseinheitliche Vorgaben gibt es seit dem 1. Januar 2014 auch für die Durchführung von Kenntnisprüfungen, in denen ausländische Ärztinnen und Ärzte die Gleichwertigkeit ihrer medizinischen Fähigkeiten nachweisen müssen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat durch eine Rechtsverordnung festgelegt, dass Personen, die ihre Ausbildung außerhalb der Europäischen Union absolviert haben, in einer mündlichen Prüfung mit simuliertem Patientengespräch vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten wie in Deutschland ausgebildete Medizinerinnen und Mediziner dokumentieren müssen. Diese Prüfung entspricht in etwa dem deutschen Staatsexamen. „Auch dies ist ein lange überfälliger Schritt zur Vereinheitlichung des Berufszugangs für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland“, betonte Ministerin Steffens.

Die Bemühungen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Erhalt eines hohen gesundheitlichen Versorgungsniveaus sind eingebettet in eine Gesamtstrategie, die ausländischen Ärztinnen und Ärzten eine Chance auf eine qualifizierte Berufstätigkeit gibt. Neben einer Lotsenstelle beim Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen, die eine allgemeine Unterstützung bei der Integration leistet, werden Kurse zur Verbesserung zur Sprachkompetenz organisiert. Aktuell laufen 28 Kurse mit rund 380 Personen.
Daneben fördert das Ministerium zusammen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Integrationsprojekt der Otto-Benecke-Stiftung in Bonn. Ein Schwerpunkt hierbei ist die Verbesserung der Sprach- und Fachkenntnisse von Personen, die aus unterschiedlichsten Gründen den Zugang zum Arztberuf bisher nicht geschafft haben. „Wir dürfen auch diejenigen nicht aus den Augen verlieren, deren Qualifikation bisher bei uns nicht anerkannt werden konnte und die deshalb berufsfremd beispielsweise als Taxifahrerin oder Taxifahrer arbeiten. Mit diesem Projekt fördern wir nicht nur ihre Integration, sondern leisten auch einen Beitrag zur Sicherstellung einer flächendeckenden ärztlichen Versorgung“, betonte die Gesundheitsministerin.

Hintergrund:

Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland, die in Nordrhein-Westfalen in ihrem erlernten Beruf arbeiten möchten, müssen zur Berufsanerken¬nung in Nordrhein-Westfalen mindestens das Qualifikationslevel B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (CEFR) sowie fachsprachliche Kenntnisse zur formalen Zulassung nachweisen. Auch eine mündliche Prüfung mit einem simulierten Arzt-Patienten-Gespräch ist in Nordrhein-Westfalen Standard. Daran ändert sich durch Übertragung der Sprachtest an die Ärztekammern und Zahnärztekammern nichts.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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