Ministerin Steffens: Schwangere müssen Freiheit bei der Wahl des Geburtsortes haben – Landesregierung steht auf Seiten der Hebammen

29. August 2012
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Bei der Landestagung des Hebammenverbandes Nordrhein-Westfalen in Mülheim an der Ruhr unter dem Motto „Erst kommt der Fall - und dann die Not?!“ hat Gesundheitsministerin Barbara Steffens die Solidarität der Landesregierung mit den Hebammen und Entbindungs­pflegern betont. „Das Land Nordrhein-Westfalen steht auf der Seite der Hebammen“, sagte die Ministerin.

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Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Bei der Landestagung des Hebammenverbandes Nordrhein-Westfalen in Mülheim an der Ruhr unter dem Motto „Erst kommt der Fall - und dann die Not?!“ hat Gesundheitsministerin Barbara Steffens die Solidarität der Landesregierung mit den Hebammen und Entbindungs­pflegern betont. „Das Land Nordrhein-Westfalen steht auf der Seite der Hebammen“, sagte die Ministerin.

Doch sprunghaft angestiegene Berufshaftpflichtprämien sind mittlerweile zu einer reellen Existenzbedrohung für den Berufsstand geworden. Das bestätigt auch eine vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebene Studie. Die Folge: Hebammen haben ihr Leistungsangebot in der außerklinischen Geburtshilfe sowie der Begleitung von Geburten in 1:1 Betreuung bereits eingeschränkt. „Diese Entwicklung darf so nicht fortschreiten“, unterstrich Steffens.

Eine Geburt ist etwas ganz Natürliches und kein krankheitsähnlicher Vorgang. „Die Hebammenhilfe muss endlich gesetzlich klar definiert und festgeschrieben werden“, forderte die Ministerin. Stattdessen werde die Hebammenleistung noch immer auf der Grundlage der Reichsver­sicherungsordnung aus dem Jahr 1911 geregelt und natürliche Geburten von technisierten Geburtshilfen, Damm- und Kaiserschnitten verdrängt. Die Hebammenhilfe hat eine wichtige Rolle inne von der Be­ratung und Betreuung während der Schwangerschaft bis hin zur Geburt und auch danach noch bis über die Zeit des Stillens hinaus. Sie kann von jeder Schwangeren, Gebärenden oder entbundenen Frau in An­spruch genommen werden. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Die Ministerin setzt sich für eine Anpassung der Hebam­menhilfe ein und betont: „Schwangere müssen die Wahlfreiheit haben können zwischen der Geburt zu Hause, im Geburts- oder Krankenhaus.“

Nordrhein-Westfalen hat für die finanzielle Verbesserung der Hebammen bereits einiges getan. „Die Vertragsverhandlungen auf Bun­desebene müssen aber zügig weitergeführt werden“, fordert Steffens.

Die Landesregierung hat sich bereits in der Vergangenheit nicht nur für eine Verbesserung der finanziellen Situation der Hebammen eingesetzt, sondern auch zahlreiche Verbesserungen in der Ausbildung, wie die Schaffung von neuen Richtlinien und eine Fortbildungspflicht, initiiert.

Hintergrundinformation:

Der Landesverband der Hebammen in Nordrhein-Westfalen hat nach eigenen Angaben rund 3.500 Mitglieder und ist damit der größte in Deutschland. Erklärte Ziele sind die Stärkung und Weiterentwicklung der beruflichen Aus- und Fortbildung sowie die Förderung von Kontakten und Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern. Zu den weiteren Auf­gaben gehört die Beratung und Unterstützung der Hebammen. Der Ver­band bietet ein vielfältiges Angebot an fundierten Fortbildungsveran­staltungen.

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet Modellstudiengänge in Pflege- und Gesundheitsfachberufen. Seit dem Wintersemester 2010/2011 ist an der Hochschule für Gesundheit in Bochum auch ein Modellstudien­gang in der Hebammenkunde eingerichtet. Die Studentinnen erwerben in vier Jahren sowohl den Berufsabschluss als Hebamme als auch den akademischen Abschluss des Bachelors.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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