Ministerin Steffens: Recht auf Selbstbestim­mung muss auch für Menschen gelten, die sich körperlich nicht eindeutig als männlich oder weiblich einordnen lassen

28. Juni 2012
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Schwerwiegenden Diskriminierungen in medizinischer und rechtlicher Hinsicht sieht der Deutsche Ethikrat Menschen ausgesetzt, die körper­lich nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzu­ordnen sind. Auf Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung hat die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister, -senato­rinnen und -senatoren der Länder (GMK) in Saarbrücken die Bundesre­gierung und die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheits­behörden (AOLG) aufgefordert, die Empfehlungen des Deutschen Ethik­rates zur Intersexualität aufzugreifen und geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um die Diskriminierung und damit verbundenes schweres Leid der Betroffenen zu beenden.

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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Schwerwiegenden Diskriminierungen in medizinischer und rechtlicher Hinsicht sieht der Deutsche Ethikrat Menschen ausgesetzt, die körper­lich nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzu­ordnen sind. Auf Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung hat die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister, -senato­rinnen und -senatoren der Länder (GMK) in Saarbrücken die Bundesre­gierung und die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheits­behörden (AOLG) aufgefordert, die Empfehlungen des Deutschen Ethik­rates zur Intersexualität aufzugreifen und geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um die Diskriminierung und damit verbundenes schweres Leid der Betroffenen zu beenden.

„Das Recht auf Selbstbestimmung muss auch für Menschen gelten, die körperlich nicht eindeutig auf die Kategorien Frau oder Mann festzule­gen sind“, erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens. „Deshalb muss nach Wegen gesucht werden, wie die vom Deutschen Ethikrat aufgezeigten gravierenden Menschenrechtsverletzungen beendet und die Lebensbedingungen von Intersexuellen verbessert werden können“, so Steffens weiter.

Es dürfe nicht hingenommen werden, dass Kinder beispielsweise allein deshalb operativ einem Geschlecht zugeordnet würden, weil der Ge­setzgeber bereits kurz nach der Geburt für den Eintrag ins Personen­standsregister eine eindeutige Zuordnung als männlich oder weiblich verlange. „Wird ein Kind ohne Not durch einen nicht mehr rückgängig zu machenden operativen Eingriff körperlich einem Geschlecht zugeordnet, mit dem es sich nicht identifizieren kann, bedeutet dies lebenslanges Leid“, betonte die Ministerin.
Eine offene Gesellschaft begreife Vielfalt als Bereicherung und müsse auch für Strukturen sorgen, die Minderheiten ein Leben ohne Diskrimi­nierung ermöglichen.

Nach Angaben der Bundesregierung (Bundesdrucksache 16/4786) liegt die Zahl der Betroffenen, die sich aufgrund ihrer körperlichen Konstitu­tion weder eindeutig dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen, deutschlandweit zwischen 8.000 und 10.000 Perso­nen. Betroffenenverbände gehen hingegen von 80.000 bis 100.000 Menschen aus. Nach Expertenschätzungen wird etwa jedes 4000ste Kind mit nicht eindeutigen körperlichen Geschlechtsmerkmalen gebo­ren.

„Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats ist eine deutliche Aufforde­rung an die Politik, notwendige Schritte zur Beseitigung der Diskriminie­rung von Intersexuellen einzuleiten. Dazu gehört auch eine offene De­batte darüber, ob angesichts der vorliegenden Erkenntnisse eine starre Festlegung auf zwei Geschlechterkategorien geeignet ist, um der Vielfalt des Lebens gerecht zu werden“, so Ministerin Steffens abschließend.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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