Ministerin Steffens: Präventionsgesetz des Bundes scheitert an fehlender Substanz

18. September 2013
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Weil dem neuen Präventionsgesetz der Bundesregierung die notwendige Substanz fehlt und es einseitig auf Kosten gesetzlich Versicherter finanziert werden soll, wird Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit weiteren Ländern dazu an diesem Freitag im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen. Damit kann das vom Bundestag beschlossene Gesetz nicht in Kraft treten „Gesundheitsvorsorge ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dies spiegelt sich jedoch im völlig unausgegorenen Präventionsgesetz der Bundesregierung überhaupt nicht wider“, kündigte Gesundheitsministerin Barbara Steffens in Düsseldorf den Einspruch aus Nordrhein-Westfalen an.

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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Weil dem neuen Präventionsgesetz der Bundesregierung die notwendige Substanz fehlt und es einseitig auf Kosten gesetzlich Versicherter finanziert werden soll, wird Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit weiteren Ländern dazu an diesem Freitag im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen. Damit kann das vom Bundestag beschlossene Gesetz nicht in Kraft treten „Gesundheitsvorsorge ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dies spiegelt sich jedoch im völlig unausgegorenen Präventionsgesetz der Bundesregierung überhaupt nicht wider“, kündigte Gesundheitsministerin Barbara Steffens in Düsseldorf den Einspruch aus Nordrhein-Westfalen an. „Entscheidend für eine erfolgreiche Prävention ist, die Menschen in ihren Lebenswelten, also beispielsweise in der Kindertagesstätte, der Schule, am Arbeitsplatz und auch im Pflegeheim zu erreichen. Dazu sind zielgruppenspezifische Strategien, langfristig angelegte Aktivitäten und verbindliche Kooperationen mit den jeweils wesentlichen Akteurinnen und Akteuren vor Ort erforderlich. Doch hier bietet das Gesetz auch nach Meinung vieler Expertinnen und Experten überhaupt keinen überzeugenden Ansatz“, so Ministerin Steffens weiter.

Die Länder hatten der Bundesregierung frühzeitig eine umfangreiche Stellungnahme mit konstruktiven Verbesserungsvorschlägen für ein  Gesetz vorgelegt. Anstatt dies als Chance zu betrachten, scheute der Bund eine angemessene Einbeziehung der Länder. Statt einer gesamtgesellschaftlichen Präventionsstrategie sieht das Gesetz lediglich nationale Präventionskonferenzen mit unpräziser Aufgabenbeschreibung und unklaren Entscheidungskompetenzen vor. Grundlegend falsch ist ebenso, mit den Mehrkosten für Gesundheitsvorsorge ausschließlich die gesetzlich Krankenversicherten zusätzlich zu belasten, anstatt auch andere soziale Sicherungssysteme wie beispielsweise die Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung mit einzubeziehen. „Die konstruktive Kritik aus den Ländern sowie von Wissenschaftlern und Wohlfahrtsverbänden wurde ignoriert. Das Ergebnis ist ein vollkommen ungenügendes Gesetz, das so nicht in Kraft treten darf. Was wir stattdessen brauchen, ist eine wohl durchdachte und soziale nationale Präventionsstrategie“, so Ministerin Steffens.

Da die Bundesregierung die Entscheidung über das Präventionsgesetz aus rein taktischen Gründen mit neuen Regelungen zur Korruption im Gesundheitswesen verknüpft hat, wird dieses Gesetz vom Bundesrat in einem Vorgang mit gestoppt. Ministerin Steffens: „Auch dieses Gesetz ist völlig unzureichend, denn Ärztinnen und Ärzte von Privatpatienten dürften danach beispielsweise weiterhin straffrei bestochen werden.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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