Ministerin Steffens: Pflegereform muss Betroffenen eine Stimme geben

Unterstützung für Forderung der Betroffenenverbände - NRW-Vorstoß im Bundesrat erfolgreich

29. September 2015

Pflegeministerin Barbara Steffens fordert den Bund auf, im Rahmen der Pflegereform die Mitspracherechte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu stärken und unterstützt entsprechende Forderungen der Betroffenenverbände - wie aktuell heute von der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA).

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Pflegeministerin Barbara Steffens fordert den Bund auf, im Rahmen der Pflegereform die Mitspracherechte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu stärken und unterstützt entsprechende Forderungen der Betroffenenverbände - wie aktuell heute von der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA). „Wenn der Bund die Betroffenen in der Pflege wirklich ernst nehmen will, muss er ihnen im Rahmen der Pflegeform ein echtes Stimmrecht in den maßgeblichen Entscheidungsgremien einräumen“, erklärte Ministerin Steffens. „Es reicht nicht aus, dass die Vertretungen der rund 2,5 Millionen Pflegebedürftigen zwar mitreden, aber nicht mitentscheiden dürfen“, so Steffens weiter.
 
Die nordrhein-westfälische Landesregierung fordert deshalb ein Stimmrecht der Betroffenenorganisationen im neuen Gremium der Qualitätssicherung in der Pflege. Auch der Bundesrat hat sich dieser Forderung am vergangenen Freitag in seiner Stellungnahme zum Pflegestärkungsgesetz II auf Antrag Nordrhein-Westfalens angeschlossen.
 
Ministerin Steffens: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Betroffenen nur mitreden dürfen, am Ende aber wieder nur die Pflegekassen und die Leistungsanbieter stimmberechtigt sind, wenn es um Fragen der Pflegequalität geht.“ Zum einen zahlten die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen einen erheblichen Teil der Leistungen aus der eigenen Tasche, seien also genau wie die Pflegekassen ein „Kostenträger“. „Und die Pflegequalität geht doch die Pflegebedürftigen zu allererst an! Es geht um ihre Gesundheit, ihre Lebensqualität und ihre Selbstbestimmung. Deshalb müssen sie auf Augenhöhe mitbestimmen können – und eine bloße Mitsprache ohne Stimmrecht ist keine Augenhöhe“, so Steffens.

Zum Hintergrund

Der aktuelle Gesetzentwurf zum 2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) sieht ein neues Gremium der Qualitätssicherung in der Pflege vor (Qualitätsausschuss), welches in gleicher Zahl aus Vertretungen des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen und aus Vertretungen der Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene besteht. Die Vertretungen der Betroffenen sind in diesem Gremium aber nicht stimmberechtigt. 

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