Ministerin Steffens: Pflegekräfte verdienen mehr Wertschätzung – Höhere Leistungen der Pflegeversicherung erforderlich

11. Mai 2015

„Um in Zukunft die steigende Zahl von pflegebedürftigen Menschen angemessen versorgen zu können, sind wir dringend auf eine ausreichende Zahl gut qualifizierter Fachkräfte angewiesen“, erklärte Pflegeministerin Barbara Steffens im Vorfeld des Internationalen Tags der Pflege am 12. Mai.

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„Um in Zukunft die steigende Zahl von pflegebedürftigen Menschen an­gemessen versorgen zu können, sind wir dringend auf eine ausreichen­de Zahl gut qualifizierter Fachkräfte angewiesen“, erklärte Pflegeminis­terin Barbara Steffens im Vorfeld des Internationalen Tags der Pflege am 12. Mai. „Diese Fachkräfte werden wir aber langfristig nur in aus­reichender Zahl gewinnen können, wenn sich Arbeitsbedingungen und Verdienstmöglichkeiten spürbar verbessern“, so Steffens weiter.
 
Mit Blick auf dringend erforderliche Reformen im Bund stellte die Pflegeministerin fest: „Der Beruf der Pflegekräfte wird aufgrund der zunehmenden Zahl hochaltriger Menschen mit oft mehreren gleich­zeitigen Erkrankungen oder auch mit einer Demenz immer anspruchs­voller. Die weiter wachsende Bedeutung der verantwortungsvollen Tätigkeit der Pflegekräfte für unsere gesamte Gesellschaft muss sich auch in mehr Wertschätzung und angemessener Entlohnung wider­spiegeln. Hier muss der Bund klarer als bisher reagieren.“

Im Rahmen der anstehenden Pflegereform muss der Bund die Grund­lagen für eine insgesamt angemessene Personalausstattung und der höheren Refinanzierung einer angemessenen Bezahlung schaffen. Hierzu müssen die Leistungen der Pflegeversicherung an höhere Ent­gelte und verbindliche Personalsicherung angepasst werden. „Der Bund darf sich nicht in Sonntagsreden an die Seite der Pflegebedürftigen stellen und dann mit den steigenden Kosten, die durch eine bessere Bezahlung unvermeidbar sind, die Pflegebedürftigen und ihre Ange­hörigen alleine lassen. Mehr Wertschätzung und besserer Verdienst heißt: Die Pflegeversicherung muss mehr zahlen. Pflege ist ein Thema, das - früher oder später - alle betrifft. Deshalb gehört die Stärkung der Pflege auch zu den zentralen Aufgaben der Solidargemeinschaft.“ 

Hintergrund

Nordrhein-Westfalen geht bei der Reform des Pflege-Systems im Rahmen seiner Möglichkeiten seit Jahren mit großen Schritten voran. Zu den Kernelementen der Alten- und Pflegepolitik des Landes zählen:
  • Unterstützung der Kommunen bei der Schaffung altengerechter Quartiere, Wohnviertel und Dörfer mit den Angeboten des „Masterplans Quartier“. Dazu zählen u.a. eine Plattform zum Wissens- und Erfahrungstransfer, eine Initiative zur kommunalen Altenberichterstattung, finanzielle Förderung der Beschäftigung von Quartiermanagerinnen und -managern sowie künftig ein Landesförderplan Alter und Pflege.
  • Seit Oktober 2014 grundlegend veränderte rechtliche Rahmenbedingungen, die die Lebens- und Wohnqualität in bestehenden Pflegeheimen deutlich verbessern, statt eines Neubaus weiterer Pflegeheime aber den Aufbau von Alternativen zu stationärer Heimunterbringung deutlich fördern, bisher hohe bürokratische Hürden für die Gründung von „Alten-WG“ und Pflege-Wohnungen beseitigen und die Voraussetzungen für eine ambulante Versorgung in der eigenen Wohnung oder dem vertrauten Quartier verbessern.
  • Steigerung der Auszubildenden in der Altenpflege um rund 70 Prozent (von rund 10.000 auf rund 17.000) innerhalb von drei Jahren durch Einführung einer Ausbildungsumlage.
  • Verdoppelung der finanziellen Beteiligung des Landes an den Schulkosten für die Pflegeausbildung von 32 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 64 Millionen Euro in 2015.
  • Gesetzliche Verankerung eines Rechtsanspruchs auf einen schulgeldfreien Schulplatz an einem Fachseminar für Altenpflege für jede Schülerin und jeden Schüler in Nordrhein-Westfalen mit einem Ausbildungsplatz in der Altenpflege.
  • Steigerung der Attraktivität und Qualität der Pflege- und Gesundheitsfachberufe durch Modellversuche zur Akademisierung. Angeboten werden in Nordrhein-Westfalen elf Bachelor-Studiengänge an sieben Hochschulstandorten.
 
Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen in NRW (bundesweit):
  • 2013: 581.500 (2,6 Millionen)
  • 2030: 700.000 (3,4 Millionen)
  • 2050: 920.000 (4,5 Millionen)
davon zwei Drittel Frauen.

Über 80-Jährige (Hochaltrige) in NRW/ Anteil an Bevölkerung:
  • 2014: rund 960.000 = 5,5 Prozent
  • 2030: rund 1,3 Mio.= 7,2 Prozent
  • 2050: rund 2,2 Mio.= 12,6 Prozent

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