Ministerin Steffens: Neuer Krankenhausplan mit Qualitätsvorgaben ist in Kraft - Umsetzung vor Ort bis 2015

23. Juli 2013
Default Press-Release Image

Der Krankenhausplan NRW 2015 ist in Kraft getreten. Er wurde von Gesundheitsministerin Barbara Steffens unterzeichnet und im Internetauftritt des Ministeriums im Bereich „Publikationen“ unter www.mgepa.nrw.de/ministerium/service veröffentlicht. Der Plan enthält neue Rahmenvorgaben für die rund 400 Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen und soll bis zum Jahr 2015 umgesetzt werden. „Der Krankenhausplan bildet die Grundlage zur Sicherstellung einer flächendeckenden stationären medizinischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen“, erklärt Ministerin Steffens. „Er enthält erstmals strukturelle Qualitätsvorgaben, beispielsweise zur schnelleren Identifizierung und besseren Einstufung altersspezifischer Erkrankungen. Generell müssen sich die Krankenhäuser verstärkt auf die besonderen Bedürfnisse und Bedarfe von älteren Patientinnen und Patienten einstellen", so Ministerin Steffens weiter. Neben dem Bereich der Altersmedizin (Geriatrie) werden aufgrund des gestiegenen Bedarfs auch in der Erwachsenen-, der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie in der Neurologie die Kapazitäten erhöht.

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Der Krankenhausplan NRW 2015 ist in Kraft getreten. Er wurde von Gesundheitsministerin Barbara Steffens unterzeichnet und im Internetauftritt des Ministeriums im Bereich „Publikationen“ unter www.mgepa.nrw.de/ministerium/service veröffentlicht. Der Plan enthält neue Rahmenvorgaben für die rund 400 Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen und soll bis zum Jahr 2015 umgesetzt werden.

„Der Krankenhausplan bildet die Grundlage zur Sicherstellung einer flächendeckenden stationären medizinischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen“, erklärt Ministerin Steffens. „Er enthält erstmals strukturelle Qualitätsvorgaben, beispielsweise zur schnelleren Identifizierung und besseren Einstufung altersspezifischer Erkrankungen. Generell müssen sich die Krankenhäuser verstärkt auf die besonderen Bedürfnisse und Bedarfe von älteren Patientinnen und Patienten einstellen", so Ministerin Steffens weiter.

Neben dem Bereich der Altersmedizin (Geriatrie) werden aufgrund des gestiegenen Bedarfs auch in der Erwachsenen-, der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie in der Neurologie die Kapazitäten erhöht. In anderen medizinischen Bereichen wie etwa der Augenheilkunde, bei Hals-Nasen-Ohren-Krankheiten oder der Strahlentherapie ist vorrangig wegen zunehmender ambulanter Behandlungsmöglichkeiten ein Abbau von Kapazitäten möglich, ohne die Qualität der Versorgung einzuschränken.

Der Krankenhausrahmenplan prognostiziert einen insgesamt sinkenden Bedarf in Nordrhein-Westfalen von rund 124.000 Betten im Jahr 2010 auf etwa 114.000 Betten und Behandlungsplätze im Jahr 2015. Das entspricht einem Kapazitätsabbau von knapp 9 Prozent, der aber regional insbesondere in Abhängigkeit von der Bevölkerungsstruktur und -entwicklung sehr unterschiedlich ausfallen wird.

Festlegungen für einzelne Krankenhäuser enthält der Krankenhausplan 2015 nicht. Solche Konkretisierungen der Rahmenvorgaben werden in regionalen Planungskonzepten  entwickelt, die von den jeweiligen Bezirksregierungen bewertet werden. Konkrete Vorschläge dazu machen insbesondere die Krankenhausträger selbst oder die Landesverbände der Krankenkassen.

„Um die Behandlungsmöglichkeiten im Sinne der Patientinnen und Patienten in unserem Land zu verbessern, müssen neue Erkenntnisse berücksichtigt werden“, erläutert Ministerin Steffens. „Dies ist und bleibt ein ständiger Prozess. Das heißt: ‚Nach dem Krankenhausplan ist vor dem Krankenhausplan‘. Ich halte einen fortgesetzten intensiven Dialog insbesondere mit der Krankenhausgesellschaft, den Ärzteorganisationen und den Krankenkassenverbänden unter Einbeziehung des Patientenbeauftragten für zwingend erforderlich. Nur so können wir notwendige Veränderungen frühzeitig erkennen und weiterhin gemeinsam daran arbeiten, das System zukunftsfest zu halten. Dabei muss klar sein: Oberstes Ziel ist ein Gesundheitssystem, das konsequent daran ausgerichtet ist, was Patientinnen und Patienten tatsächlich brauchen.“

Beispiele für Veränderungen im Krankenhausplan 2015 im Vergleich zum vorherigen Krankenhausplan 2001:

•   Spezielle medizinische Versorgung für ältere Menschen

Das neue Konzept für eine patientenorientierte Geriatrie (Altersmedizin) in Nordrhein-Westfalen ist die Antwort auf die Herausforderungen des demographischen Wandels. Es zeigt, wie das Gesundheitsministerium mit qualitativen Vorgaben eine zukunftsfähige Versorgung steuert. So sollen altersspezifische Erkrankungen bei älteren Patientinnen und Patienten durch ein einfaches „Screening“ besser erkannt werden:

Jedem Menschen ab dem 75. Lebensjahr, der in einem Krankenhaus aufgenommen wird, werden zum Beispiel einige standardisierte Fragen gestellt. Ergeben sich daraus Hinweise, etwa auf ein vermindertes Erinnerungsvermögen, eine Häufung von Krankheiten oder Hilfsbedürftigkeit im Alltag, wird der geriatrische Versorgungsbedarf in weiteren Untersuchungen genauer abgeklärt. Generell soll durch eine engere Zusammenarbeit sich ergänzender medizinischer Fachbereiche - wie etwa Geriatrie, Innere Medizin und Neurologie - sowie durch Versorgungsverbünde eine individuell optimale Behandlung älterer Menschen gewährleistet werden.

•   Psychosomatische Behandlung:

Die Psychosomatik wird zukünftig als integraler Bestandteil der Psychiatrie geplant. Weil psychische und körperliche Krankheiten erheblich zusammenwirken können, ist die gemeinsame Planung beider Fachdisziplinen im Sinne eines ganzheitlichen Behandlungsansatzes geboten. Eine gemeinsam verantwortete Versorgung ist auch aufgrund der Komplexität psychischer und psychosomatischer Krankheitsbilder zu befürworten.

•   Frühgeborene:

Die Frühgeborenenversorgung ist grundlegend überarbeitet worden und konzentriert sich - unter anderem aufgrund sinkender Entbindungszahlen - stärker auf Perinatalzentren. Um eine möglichst gute Versorgung sicher zu stellen, sollen Frühchen mit einem Geburtsgewicht unter 1250 Gramm prinzipiell in Perinatalzentren zur Welt kommen. Die ortsnahe Versorgung risikoloser Geburten findet weiterhin flächendeckend in Geburtskliniken statt.

•   Qualitätsvorgaben zur ärztlichen Fachkompetenz:

Jedes Krankenhaus muss seine Organisation so gestalten, dass in allen Fachabteilungen ärztliche Fachkompetenz jederzeit erreichbar ist. Minimalvorgabe: Der/die leitende Arzt/Ärztin muss Facharzt/-ärztin sein, seine Stellvertretung soll Facharzt/-ärztin sein und weitere mindestens so kompetent, dass ihre Kenntnisse dem Facharztstandard entsprechen.

Hintergrundinformationen:

Der Krankenhausplan besteht aus zwei Teilen: Den Rahmenvorgaben und den regionalen Planungskonzepten (§ 12 KHGG NRW). Die Rahmenvorgaben sind vom MGEPA nach intensiven Beratungen mit dem Landesausschuss für Krankenhausplanung entwickelt worden. Nach den anschließenden Beratungen im Fachausschuss des Landtags wurden einzelne Passagen präzisiert und/oder ergänzt, wie die Betonung der Sicherung der flächendeckenden Versorgung und die Verbindlichkeit medizinischer Empfehlungen.

Die regionalen Planungskonzepte werden jeweils vor Ort gemeinsam von Krankenhausträgern und den Landesverbänden der Krankenkassen verhandelt und im Bedarfsfall von den Bezirksregierungen koordiniert. Die Bezirksregierungen prüfen, ob die Planungskonzepte den Rahmenvorgaben entsprechen. Trifft das zu, werden sie vom MGEPA genehmigt und durch die Bezirksregierungen in Feststellungsbescheiden umgesetzt. Die Planungen sollen bis Ende 2015 abgeschlossen sein.

Versorgungsgebiete

Für den Krankenhausplan NRW 2015 wird das Prinzip der Regionalplanung in 16 Versorgungsgebiete unter funktionalen Gesichtspunkten beibehalten, wobei die einzelnen Versorgungsgebiete weiterhin folgende kreisfreie Städte und Kreise umfassen:

Versorgungsgebiet 1:

Städte Düsseldorf, Remscheid, Solingen und Wuppertal sowie den Kreis Mettmann

Versorgungsgebiet 2:

Städte Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen

Versorgungsgebiet 3:

Stadt Duisburg, Kreis Kleve und Kreis Wesel

Versorgungsgebiet 4:

Städte Krefeld und Mönchengladbach, Rhein-Kreis Neuss und Kreis Viersen

Versorgungsgebiet 5:

Städte Köln und Leverkusen sowie den Rhein-Erft-Kreis, den Oberbergischen Kreis und den Rheinisch-Bergischen Kreis

Versorgungsgebiet 6:

Stadt Bonn, Kreis Euskirchen und Rhein-Sieg-Kreis

Versorgungsgebiet 7:

Stadt Aachen und Kreis Aachen (Städteregion Aachen), Kreis Düren und Kreis Heinsberg

Versorgungsgebiet 8:

Städte Gelsenkirchen und Bottrop, Kreis Recklinghausen

Versorgungsgebiet 9:

Stadt Münster, Kreis Borken, Kreis Coesfeld, Kreis Steinfurt und Kreis Warendorf

Versorgungsgebiet 10:

Stadt Bielefeld, Kreis Gütersloh, Kreis Herford, Kreis Lippe und Kreis Minden-Lübbecke

Versorgungsgebiet 11:

Kreis Höxter und Kreis Paderborn

Versorgungsgebiet 12:

Stadt Hamm, Kreis Soest und Kreis Unna

Versorgungsgebiet 13:

Städte Bochum, Dortmund und Herne

Versorgungsgebiet 14:

Stadt Hagen, Ennepe-Ruhr-Kreis, Märkischer Kreis

Versorgungsgebiet 15:

Hochsauerlandkreis

Versorgungsgebiet 16:

Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein

Planzahlen (gerundet) für den Bettenaufbau/Bettenabbau bis 2015 (in Klammer die Zahlen Stand 2010):

(A)     Bettenaufbau

• Psychiatrie und Psychosomatik:  + 2.300 (bisher 16.000)

• Geriartrie: +  450 (bisher 4.800)

• Neurologie: +  530 (bisher 4.500)

(B)     Bettenabbau

• Augenheilkunde:  -  280 (von 1.060)

• Chirurgie:  -  5.200 (von 33.000)

• Frauenheilkunde und Geburtshilfe:  -  3.000 (von 9.300)

• HNO:  -   850 (von 2.800)

• Haut/Geschlechtskrankheiten:  -   200 (von 1.150)

• Innere Medizin:  -  1.800 (von 38.300)

• Kinder- und Jugendmedizin:  -  600 (von 4.700)

• Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie:  -   200 (von 700)

• Nuklearmedizin:  -  100 (von 240)

• Strahlenheilkunde:  -   240 (von 800)

• Urologie:  -   400 (von 3.900)

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

Kontakt

Pressekontakt

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Telefon: 0211 8618-4338
E-Mail: presse [at] mhkbg.nrw.de

Bürgeranfragen

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Telefon: 0211 8618-50
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 / 837-1134
E-Mail: presse [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211837-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de