Ministerin Steffens: Neue Forensik für das Münsterland soll in Hörstel entstehen

18. Juli 2013
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Die neue Maßregelvollzugsklinik (Forensik) für das Münsterland soll in der Gemeinde Hörstel auf dem Gelände des ehemaligen NATO-Flugplatzes (Uthuiser Straße) entstehen. Unter den für das Land verfügbaren Flächen zur Errichtung einer forensischen Klinik mit rund 150 Plätzen im Landgerichtsbezirk Münster bleibt das bereits im Oktober 2012 öffentlich benannte Grundstück der am besten geeignete Standort. Dies ist das Ergebnis der abschließenden Prüfung durch die Behörde „Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug“ gemeinsam mit den für den Maßregelvollzug zuständigen Expertinnen und Experten des Gesundheitsministeriums. „Die Errichtung der neuen Klinik ist zur Sicherstellung der Therapie psychisch kranker und suchtkranker Straftäterinnen und Straftäter im Landgerichtsbezirk Münster notwendig“, erklärte Ministerin Steffens in Düsseldorf.

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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Die neue Maßregelvollzugsklinik (Forensik) für das Münsterland soll in der Gemeinde Hörstel auf dem Gelände des ehemaligen NATO-Flugplatzes (Uthuiser Straße) entstehen. Unter den für das Land verfügbaren Flächen zur Errichtung einer forensischen Klinik mit rund 150 Plätzen im Landgerichtsbezirk Münster bleibt das bereits im Oktober 2012 öffentlich benannte Grundstück der am besten geeignete Standort. Dies ist das Ergebnis der abschließenden Prüfung durch die Behörde „Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug“ gemeinsam mit den für den Maßregelvollzug zuständigen Expertinnen und Experten des Gesundheitsministeriums.

„Die Errichtung der neuen Klinik ist zur Sicherstellung der Therapie psychisch kranker und suchtkranker Straftäterinnen und Straftäter im Landgerichtsbezirk Münster notwendig“, erklärte Ministerin Steffens in Düsseldorf. „Nach Prüfung auch sämtlicher Flächen, die den zuständigen Behörden in Folge der öffentlichen Diskussion um den Standort in Hörstel noch gemeldet wurden, ist nach den bekannten objektiven Kriterien das Grundstück in Hörstel am besten geeignet“, so die Ministerin weiter.

Die Standortsuche für die Errichtung einer neuen Maßregelvollzugsklinik im Landgerichtsbezirk Münster ist damit beendet. Als ersten Schritt zur Umsetzung des Vorhabens wird der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) als öffentliche Baudienststelle des Landes vom Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug beauftragt, bei der Bezirksregierung Münster eine Bauvoranfrage für die Klinik zu stellen. Es ist zu erwarten, dass dieses Verfahren bis zur Genehmigung spätestens Anfang 2014 abgeschlossen sein wird. Ist ein positiver Bauvorbescheid erteilt, sind die nächsten Schritte der Grundstückskauf und der Einstieg in die konkrete Planungs- und Bauphase.

Träger der Klinik wird der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. In Kürze soll ein Planungsbeirat gegründet werden, an dem sich die Bürgerinnen und Bürgern sowie relevante Institutionen und Organisationen vor Ort beteiligen können. Dieser wird regelmäßig über den Stand des Verfahrens informiert und kann sich mit Anregungen und Kritik in die Planung einbringen.

Die Zahl der Maßregelvollzugspatientinnen und -patienten in Nordrhein-Westfalen hat sich in den vergangenen zehn Jahren um zwei Drittel erhöht und steigt weiter an. Deshalb muss das Land bis 2020 rund 750 zusätzliche Klinikplätze schaffen. Dazu ist der Bau von insgesamt fünf zusätzlichen Maßregelvollzugskliniken notwendig. Die Kliniken sollen dort entstehen, wo die höchsten Versorgungslücken zur Behandlung und Unterbringung von psychisch kranken und suchtkranken Menschen bestehen, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung oder ihrer Sucht straffällig geworden sind. Das sind die Landgerichtsbezirke Münster, Bonn, Essen, Dortmund und Wuppertal.

Im Vorfeld dieses Ausbauprogramms hat das Land ein im Zusammenhang mit der Errichtung von Maßregelvollzugskliniken bisher bundesweit einmaliges Verfahren gewählt, um frühzeitig Transparenz zu schaffen und Beteiligungsmöglichkeiten zu eröffnen:

• Im September 2011 wurden alle 125 Städte und Gemeinden in den genannten fünf Landgerichtsbezirken schriftlich über die Notwendigkeit der Errichtung neuer forensischer Kliniken informiert. 

• Allen Verantwortlichen der 125 Städte und Gemeinden wurde die Möglichkeit gegeben, am Prozess der Standortsuche mitzuwirken.

• Durch Unterrichtung der Medien wurde auch die gesamte Öffentlichkeit ab September 2011 über das Vorhaben im Grundsatz informiert.

• Nachdem im Oktober 2012 die bis zu diesem Zeitpunkt dem Land zur Verfügung stehenden am besten geeigneten Grundstücke öffentlich bekannt gegeben worden waren, wurde das Verfahren der Standortsuche noch einmal verlängert. Damit wurde dem Begehren von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Institutionen gefolgt, nochmals weitere mögliche Alternativflächen zur Einbeziehung in die Standortprüfung zu melden.

Nach Oktober 2012 wurden dem Land insgesamt noch 72 weitere Flächen benannt, von denen allerdings sieben außerhalb der fünf Landgerichtsbezirke lagen. Die restlichen 65 Grundstücke - davon 29 im Landgerichtsbezirk Münster - wurden bzw. werden noch geprüft. Dies ist aufwändig und zeitintensiv. Deshalb dauern die Prüfungen für die anderen vier Landgerichtsbezirke noch an. Ziel der Behörde „Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug“ und des Gesundheitsministeriums ist es, den Prozess der Standortfestlegung in den Landgerichtsbezirken Bonn, Dortmund, Essen und Wuppertal so schnell wie möglich - möglichst bis Jahresende - abschließen zu können.

Im Landgerichtsbezirk Münster waren insgesamt 43 Grundstücke geprüft worden, darunter 29, die nach Oktober 2012 benannt wurden. Die Mehrzahl der Grundstücke war jedoch für das Land nicht verfügbar oder zu klein. Das Ministerium hat dem Bürgermeister der Gemeinde Hörstel und dem Rat der Stadt angeboten, das Auswahlverfahren und die Standortentscheidung im Detail zu erläutern.

Für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zum Maßregelvollzug ist weiterhin eine (kostenlose) Telefonhotline eingerichtet. Sie ist unter der Rufnummer 0800 137 7 137 montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr zu erreichen.

Darüber hinaus bietet das Gesundheitsministerium umfangreiche Informationen sowohl im Internet unter www.mgepa.nrw.de als auch mit einer aktuellen Broschüre „Neue forensische Kliniken = mehr Sicherheit. Daten, Fakten und Stimmen zum Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen“ an, die telefonisch unter 0211-837-1001 unter Angabe der Veröffentlichungsnummer 111 oder im Internet unter www.mgepa.nrw.de/ministerium/service bestellt werden kann.

Zahlen, Daten und Fakten zum Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen

• Bei Maßregelvollzugspatientinnen und -patienten handelt es sich um Straftäterinnen und Straftäter, die aufgrund ihrer Erkrankung das Unrecht der Straftat nicht oder nur bedingt erkennen konnten und daher nicht oder nur vermindert schuldfähig sind. Die Einweisung von Patientinnen und Patienten erfolgt durch die Landgerichte.

• verfügbare Forensik-Plätze derzeit: rund 2.400

• 14 Klinikstandorte:

- Bedburg-Hau, Düren, Essen, Köln, Langenfeld, Viersen (Träger jeweils der Landschaftsverband Rheinland)
- Dortmund, Lippstadt-Eickelborn, Marsberg, Haldem, Rheine, Herne (Träger jeweils der Landschaftsverband Westfalen-Lippe)
- Duisburg (Träger: Von-Bodelschwinghsche Stiftung Bethel)
- Münster (Träger: Ordensgemeinschaft der Alexianerbrüder)

• Ziel: rund 3.150 Plätze bis zum Jahr 2020;

• Preis pro Platz (Bau) rund 300.000 Euro;

• Verweildauer: jeder Zweite mehr als 6 Jahre (§ 63 StGB);

• Delikte:

- Körperverletzung:   26 Prozent
- Sexualdelikte:        20 Prozent
- Tötung:                 16 Prozent
- Raub/Erpressung: 12 Prozent
- Brandstiftung:       7 Prozent
- Diebstahl:             8 Prozent
- Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz   7 Prozent

•  Schizophrene:
- 1998:  33 Prozent
- 2010:  47 Prozent

• erstes Ausbauprogramm 2000: 510 neue Plätze

• bauliche Sicherheitsstandards (Beispiele):

- 5,50 m hohe, technisch überwachte Außensicherungen wie Mauern oder Zäune
 - Zugang nur durch eine besonders gesicherte Pforte
- umfangreiche Videoüberwachung insbesondere des Außengeländes
- Sicherheitsschleusen (erst wenn die eine Tür ordnungsgemäß verschlossen ist, lässt sich die nächste öffnen)
- Personennotsignalanlage zur Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

• Sicherheit:

Aus den in den vergangenen zehn Jahren errichteten neuen forensischen Kliniken konnte bislang keine Patientin und kein Patient ausbrechen.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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