Ministerin Steffens: Licht und Schatten bei der Pflegereform

Freitag der 13. ist kein reiner Glückstag für die Pflegebedürftigen in unserem Land

13. November 2015

Zur im Bundestag verabschiedeten Reform der Pflegeversicherung durch das Pflegestärkungsgesetz II stellt die nordrhein-westfälische Pflegeministerin Barbara Steffens in Düsseldorf fest:
„Die heute vom Bundestag beschlossene Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist ein Schritt in die richtige Richtung und seit langem überfällig. Endlich werden die besonderen Bedarfe von Menschen mit kognitiven Einschränkungen wie etwa einer Demenz im Rahmen der Pflegeeinstufung etwas besser erfasst.“

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Zur im Bundestag verabschiedeten Reform der Pflegeversicherung durch das Pflegestärkungsgesetz II stellt die nordrhein-westfälische Pflegeministerin Barbara Steffens in Düsseldorf fest:
„Die heute vom Bundestag beschlossene Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist ein Schritt in die richtige Richtung und seit langem überfällig. Endlich werden die besonderen Bedarfe von Menschen mit kognitiven Einschränkungen wie etwa einer Demenz im Rahmen der Pflegeeinstufung etwas besser erfasst.“

Ob die Pflegereform den Menschen aber tatsächlich eine spürbare Verbesserung bringt oder die nach Jahren des Stillstandes hohen Erwartungen enttäuscht, hänge nicht nur von der Veränderung des Verfahrens zur Pflegeeinstufung ab. „Entscheidend ist, was bei den Menschen wirklich ankommt. Ob sie mehr Leistungen bekommen, ob sich ihre Pflege und Betreuung verbessern und ob wir den oft überlasteten Pflegekräften bessere Arbeitsbedingungen bieten können“, so Ministerin Steffens. „Und hier gibt es Licht und Schatten. Wer zuhause versorgt werden kann, profitiert in allen Pflegestufen bzw. künftig Pflegegraden. Und das ist gut so, denn die meisten Menschen wünschen sich bis ans Lebensende ein Leben in der vertrauten Umgebung. Hier ist mit den besseren Leistungen endlich auch eine bessere Unterstützung der pflegenden Angehörigen möglich.“

In den unteren Pflegestufen werden Menschen, die nach 2017 erstmals Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, in den Pflegegraden 2 und 3 ohne eine kognitive Einschränkung (heute Pflegestufe 1 und 2) dagegen weniger Leistungen erhalten als heute. Zudem wird sich das Pflegeheim für die unteren Pflegegrade verteuern, weil innerhalb der Heime so etwas wie ein „Durchschnittspreis“ eingeführt werden soll: Alle haben denselben Zuzahlungsbeitrag, was nur möglich wird, wenn die Menschen mit geringerem Pflege-/Betreuungsbedarf für die mit höherem mitbezahlen.

„Diese finanzielle Schlechterstellung von Menschen, die auf einen Umzug ins Pflegeheim angewiesen sind, ist ungerecht“, erklärte Ministerin Steffens. „Ich bin absolut dafür, dass wir Menschen so lange wie möglich durch eine bessere ambulanten Versorgungsstruktur und eine altengerechte Quartiersentwicklung ein Leben zuhause ermöglichen. Wenn der Bund Menschen aber durch eine Art ‚finanzielle Abschreckung‘ aus den stationären Pflegeeinrichtungen heraushalten will, ist das der falsche Weg.“

Ministerin Steffens kritisierte daneben zwei weitere zentrale Fehler der Reform: „Die Politik verspricht den Pflegekräften seit Jahren bessere Arbeitsbedingungen. Und jetzt macht sie ein Gesetz, das die Budgets der Heime zum Stichtag der Umstellung auf das neue Begutachtungsverfahren einfriert. Das heißt: Am 1. Januar 2017 werden in Einrichtungen die vielen Bewohnerinnen und Bewohner mit einer Demenz mit höheren Pflegegraden aufwachen, aber das Heim kann für ihrer Betreuung nur genauso viel Geld und damit auch Personal einsetzen wie vor der Reform. Das muss zu Enttäuschung bei den Pflegebedürftigen und zu noch weiterem Frust bei den Pflegekräften führen.“

Die Ministerin führte weiter aus: „Der Gesetzgeber stärkt zwar finanziell die ambulante Versorgung. Damit die Menschen hierfür aber auch gut ausgebaute Versorgungsstrukturen vor ihrer Haustür finden, muss in vielen Kommunen noch einiges passieren. Hierfür hätten vor allem die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen gestärkt werden müssen, wie es auch eine Bund-Länder-AG im Frühjahr dieses Jahres ausdrücklich gefordert hat. Umsetzung Fehlanzeige. Statt die Kommunen zu stärken, festigt der Bundesgesetzgeber z.B. durch neue Beratungsvorgaben die Vormachtstellung der Pflegekassen. Es ist schade, dass man in Berlin auf dem kommunalen Auge blind zu sein scheint. Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern.“

Das Fazit der Ministerin: „Dieser Freitag der 13. ist leider nicht für alle künftigen Pflegebedürftigen ein Glückstag. Ob er es für die Pflege insgesamt wird, hängt von weiteren Reformschritten ab.“

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