Ministerin Steffens: Landesregierung bringt umfassende Pflegereform auf den Weg

25. Juni 2013
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Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Pflegerechts in Nordrhein-Westfalen beschlossen. „Damit schaffen wir den Rahmen für eine zukunftsfähige Versorgungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Menschen in Nordrhein-Westfalen“, erklärte Pflegeministerin Barbara Steffens nach der Entscheidung. Prognosen gehen davon aus, dass sich die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2050 verdoppeln wird. Die Reform des bisherigen Landespflege und des Wohn- und Teilhabegesetzes zum „GEPA NRW“ ist jedoch nicht nur aufgrund der demografischen Entwicklung dringend notwendig, sondern die heutige Pflege- und Wohnangebote entsprechen oft nicht den Bedürfnissen der Menschen. „Wir gehören alle irgendwann zur Gruppe der Älteren. Deshalb geht das Thema, wie wir im Alter leben wollen, wirklich alle an“, betonte die Ministerin.

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Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Pflegerechts in Nordrhein-Westfalen beschlossen. „Damit schaffen wir den Rahmen für eine zukunftsfähige Versorgungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Menschen in Nordrhein-Westfalen“, erklärte Pflegeministerin Barbara Steffens nach der Entscheidung. Prognosen gehen davon aus, dass sich die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2050 verdoppeln wird. Die Reform des bisherigen Landespflege und des Wohn- und Teilhabegesetzes zum „GEPA NRW“ ist jedoch nicht nur aufgrund der demografischen Entwicklung dringend notwendig, sondern die heutige Pflege- und Wohnangebote entsprechen oft nicht den Bedürfnissen der Menschen. „Wir gehören alle irgendwann zur Gruppe der Älteren. Deshalb geht das Thema, wie wir im Alter leben wollen, wirklich alle an“, betonte die Ministerin.

Ziel der reformierten Gesetze sind soziale und pflegerische Rahmen-bedingungen, die älteren Menschen mit oder ohne Pflegebedarf ein weitgehend selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Die Kernpunkte der Reform:

  • Unterstützung von Wohn- und Pflegeangeboten, die einen möglichst langen Verbleib im vertrauten Quartier sichern.
  • Reformierung der Mindeststandards für Pflege- und Wohn-angebote, um auch die Gründung alternativer Wohnformen wie
  • „Alten-WG“ zu erleichtern.
  • Bedarfsorientierte ambulante Unterstützungsangebote.
  • Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger.
  • Kommunen soll die Bereitstellung von Angeboten erleichtert
  • werden, die zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit beitragen.
  • Unterstützung bestehender Heime bei bedarfsgerechten Modernisierungsmaßnahmen und Öffnung ins Quartier.
  • Stärkung von Beratung und Prävention.


Die Reformvorschläge wurden gemeinsam mit Verbänden, Pflegekassen, Selbsthilfegruppen und Angehörigenvertretungen erarbeitet, mit dem Ziel, verstärkt die vielfältigen Lebensentwürfe älterer Menschen zu berücksichtigen und Angebote sowie Leistungen flexibler zu gestalten.

Menschenwürdige Versorgung statt „Billig-Pflege“
„Wir wollen auch künftig nicht auf Pflegeheime als wichtiges Element in der Versorgungsstruktur verzichten und unterstützen bestehende Einrichtungen bei Maßnahmen, die zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe der Pflegebedürftigen führen“, so Ministerin Steffens. „Aber der weitere Ausbau dieser Strukturen ist mit Blick auf den demographischen Wandel weder finanziell noch personell zu leisten. Deshalb wollen wir quartiernahe, alternative Strukturen unterstützen. Unverzichtbar ist dabei, dass die Menschen bei jedem Pflege- und Wohnangebot gut und menschenwürdig versorgt werden. Eine Billig-Pflege wird es in Nordrhein-Westfalen mit mir nicht geben“, sagte Steffens.


Hintergrund:
Gegenstand des Reformgesetzes (GEPA NRW[1]) sind das bisherige Landespflege-gesetz und das Wohn- und Teilhabegesetz. Die neuen Gesetze sollen nach den Vorschlägen der Landesregierung spätestens zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Das Landespflegegesetz konkretisiert die Ausführungen des Sozialgesetzbuches XI (Pflegeversicherung) für NRW. Es wird um Regelungen für pflegende Angehörige, niedrigschwellige Angebote, einen Landesförderplan Pflege und Alter sowie eine regelmäßige Altenberichterstattung erweitert und so zu einem „Alten- und Pflegegesetz“ (APG NRW) weiterentwickelt.
Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW) regelt die Mindestanforderungen für Pflege- und Wohnangebote in der Alten- und in der Behindertenhilfe. Es hat 2008 das bis dahin geltende Bundesheimgesetz abgelöst. Die vergangenen vier Jahre haben aber gezeigt, dass viele Vorschriften zu sehr an den bisher üblichen Pflege-heimen ausgerichtet sind. Künftig wird es auch gesonderte Vorschriften etwa für Pflegewohngemeinschaften und ambulante Dienste geben. Zuständig für die ordnungsrechtliche Qualitätssicherung bleiben die Kreise und kreisfreien Städte.

Pflege in Nordrhein-Westfalen: Zahlen, Daten, Fakten

Entwicklung der Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Nordrhein-Westfalen und Deutschland
2011: Nordrhein-Westfalen: 548.000 (Hiervon sind rund 2/3 Frauen.)
Deutschland:2,5 Millionen
2030: Nordrhein-Westfalen:700.000
Deutschland: 3,4 Millionen
2050: Nordrhein-Westfalen:930.000
Deutschland: 4,5 Millionen

Häusliche und stationäre Pflege in Nordrhein-Westfalen

2011: Pflegebedürftige insgesamt: 547.833
2011: Pflegebedürftige stationär: 158.747 (29,0 Prozent)
2011: Pflegebedürftige zu Hause: 389.086 (71,0 Prozent)
- davon gepflegt von Angehörigen: 266.837 (68,6 Prozent)
- davon (mit)gepflegt von Pflegediensten: 122.249 (31,4 Prozent)

Demenzerkrankungen
Bis zu 1,5 Prozent der Bevölkerung ist demenzkrank
- Nordrhein-Westfalen: bis zu 300.000 Menschen
- Deutschland:1,2 bis 1,4 Millionen
Prognose
- bis 2030: + 50 Prozent
- bis 2050: + 100 Prozent (Verdopplung)

Pflegende Angehörige
Nordrhein-Westfalen: rund 1 Millionen Angehörige
Deutschland: über 4,2 Millionen Angehörige
- Über 65 Prozent der pflegenden Angehörigen sind Frauen
- 60 Prozent der Hauptpflegepersonen sind 55 Jahre oder älter
- 51 Prozent der Männer und 39 Prozent der Frauen, die älter als 60 Jahre sind, pflegen einen Angehörigen
- 42 Prozent der pflegenden Angehörigen sind Kinder oder Schwiegerkinder
- 28 Prozent der pflegenden Angehörigen sind Ehe- oder Lebenspartner/innen
- Rund jeder zweite pflegebedürftige Mensch verstirbt innerhalb von zwei Jahren nach dem Beginn der Pflege
57 Prozent der Männer
39 Prozent der Frauen
- In den übrigen Fällen dauert die Pflegetätigkeit 3 bis10 Jahre
- Der zeitliche Pflegeaufwand entspricht einer Vollbeschäftigung
Durchschnittlich beträgt der Aufwand für die Pflege von Angehörigen, über alle Pflegestufen hinweg, rund 37 Stunden pro Woche
Stufe 1:  rund 30 Stunden pro Woche
Stufe 2:  über 40 Stunden pro Woche
Stufe 3:  fast 55 Stunden pro Woche
- Bei erwerbstätigen Angehörigen beträgt der Aufwand, zusätzlich zum Beruf, im Durchschnitt 28 Stunden pro Woche

Prävention kann Pflege verzögern und so Kosten sparen
Jährlich werden in Nordrhein-Westfalen zirka 100.000 Betroffene neu in die Pflegestufe 1 eingruppiert
Die Verkürzung der Pflegedauer um einen Monat erspart den Pflege-kassen pro Jahr
- in Nordrhein-Westfalen: zirka 45 bis 50 Millionen Euro
- in Deutschland: zirka 220 bis 250 Millionen Euro

Anzahl der Heime, Heimplätze und weiterer Angebote in Nordrhein-Westfalen

Ambulanter Pflegedienst : 2849
Vollstationär : 2199 (178.928 Plätze)
Kurzzeitpflege eingestreut: in 1822 Einrichtungen Vollstationär (10.784 Plätze)
Tages-/Nachtpflege : 544 (7.264 Plätze)
Kurzzeitpflege solitär : 171 (1.970 Plätze)
Hospiz: 64 (555 Plätze)
Ambulanter Hospizdienst: 310
Palliativdienst : 153

Anmerkung: Das ist das Ergebnis einer Abfrage des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, die Ende 2012 durchgeführt wurde. An der Abfrage haben sich nicht alle Kommunen beteiligt haben.

Wohngemeinschaften
In Nordrhein-Westfalen gibt es mindestens 570 ambulante Wohngruppen für ältere Menschen, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen.

Relevante Meinungsforschungsergebnisse
Jeder Zweite (50,4 Prozent) der unter 30-Jährigen hat Angst davor, einmal pflegebedürftig zu werden. Bei den über 50-Jährigen sind das mehr als 60 Prozent.
Für 82 Prozent ist die Vorstellung, einmal auf Hilfe anderer angewiesen zu sein, mit Abstand die größte Sorge für die persönliche Zukunft.
Nicht einmal jeder Vierte (23 Prozent) rechnet damit, später einmal Angehörige pflegen zu müssen.
Nur 52 Prozent halten die Infrastruktur in der eigenen Umgebung (Lebens- und Freizeitmöglichkeiten, Einkaufs- und Verkehrsanbindungen) für altengerecht.

Anmerkung: Die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer von Wohngemeinschaften ist nicht bekannt.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 86164246.

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