Ministerin Steffens: Landesregierung beschließt Errichtung fünf neuer Maßregelvollzugskliniken - Therapie der beste Schutz vor kranken Straftäterinnen und Straftätern

23. Oktober 2012
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Um die Therapie psychisch kranker und suchtkranker Straftäterinnen und Straftäter auch künftig in Nordrhein-Westfalen sicher stellen zu können, hat die Landesregierung die Errichtung von fünf neuen Maßre­gelvollzugskliniken beschlossen. Sie sollen dort gebaut werden, wo nach derzeitiger Bedarfsberechnung die meisten Klinikplätze fehlen.

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Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Um die Therapie psychisch kranker und suchtkranker Straftäterinnen und Straftäter auch künftig in Nordrhein-Westfalen sicher stellen zu können, hat die Landesregierung die Errichtung von fünf neuen Maßre­gelvollzugskliniken beschlossen. Sie sollen dort gebaut werden, wo nach derzeitiger Bedarfsberechnung die meisten Klinikplätze fehlen.
„Die Zahl der Maßregelvollzugspatientinnen und -patienten hat sich in den vergangenen zehn Jahren um zwei Drittel erhöht und wird weiter steigen. Deshalb brauchen wir bis 2020 rund 750 zusätzliche Klinik­plätze“, erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens in Düsseldorf. „Psychisch kranke und suchtkranke Straftäterinnen und Straftäter stammen aus allen Teilen unserer Gesellschaft und kommen aus allen Städten und Gemeinden des Landes. Aber nicht alle Regionen sind bislang an der Behandlung und Unterbringung dieser Menschen betei­ligt. Deshalb werden die fünf neuen forensischen Kliniken in den Landgerichtsbezirken errichtet, wo die Versorgungslücken am deutlichsten sind. Dies ist auch deshalb notwendig, weil eine wohnortnahe Unterbringung den Therapieerfolg fördern kann“, so Steffens weiter.

Gebaut werden neue Kliniken mit jeweils rund 150 Plätzen in folgenden fünf bisher stark unterversorgten Landgerichtsbezirken:

• für den Landgerichtsbezirk Bonn in 51580 Reichshof
Grundstück: ehemaliges Munitionsdepot der Bundeswehr, Mohrenbacherstraße;

• für den Landgerichtsbezirk Dortmund in 44534 Lünen
Grundstück: ehemalige Zechenanlage Victoria (Victoria I/II), Zwolle-Allee;

• für den Landgerichtsbezirk Essen in 45721 Haltern am See
Grundstück: Schachtanlage Auguste-Victoria 9, Lembecker Weg;

• für den Landegerichtsbezirk Münster in 48477 Hörstel-Dreierwalde
Grundstück: ehemaliger NATO-Flugplatz Hopsten, Uthuiser Straße;

• für den Landgerichtsbezirk Wuppertal in 42285 Wuppertal-Barmen
Grundstück Müngstener Straße (derzeit noch Polizeiausbil­dungsstätte).

Bereits im September 2011 hatte die Ministerin alle 125 Städte und Gemeinden in den genannten fünf Landgerichtsbezirken schriftlich über die Notwendigkeit der Errichtung neuer forensischer Kliniken informiert und betont, dass - wie schon im Ausbauprogramm des Jahres 2000 - die regionale Verteilungsgerechtigkeit entscheidendes Kriterium für die Suche und Festlegung der neuen Klinik-Standorte sein wird. Gleichzeitig hatte die Ministerin allen Verantwortlichen der 125 Städte und Gemein­den die Möglichkeit gegeben, am Prozess der Standortsuche mitzuwir­ken. „Auch wenn die wenigsten Städte und Gemeinden daraufhin gleich selbst Grundstücke für den Bau einer Maßregelvollzugsklinik angeboten haben, so hat doch die Mehrheit zu erkennen gegeben, dass sie die Notwendigkeit dieser Maßnahme und die daraus resultierende gesamt­gesellschaftliche Verantwortung sieht“, bilanziert die Ministerin. „Klar ist: Der beste Schutz vor kranken Straftäterinnen und -tätern bleibt die The­rapie“, so Steffens.

Da die Ankündigung der Errichtung weiterer forensischer Kliniken trotz der bekannten Notwendigkeit in Teilen der Bevölkerung Unsicherheit auslösen und Fragen aufwerfen kann, hat die Landesregierung für Fra­gen von Bürgerinnen und Bürgern eine (kostenlose) Telefonhotline ein­gerichtet. Sie ist ab sofort unter der Rufnummer 0800 137 7 137 mon­tags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr zu erreichen.

Darüber hinaus bietet das Gesundheitsministerium umfangreiche Infor­mationen sowohl im Internet (www.mgepa.nrw.de) als auch mit einer aktuellen Broschüre „Neue forensische Kliniken = mehr Sicherheit. Da­ten, Fakten und Stimmen zum Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen“ an, die telefonisch unter 01803 100 110 (9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent/Minute aus dem Mobilfunknetz) unter Angabe der Veröffentlichungsnummer 111 oder im Internet unter www.mgepa.nrw.de/ministerium/service bestellt werden kann. Darin nimmt beispielsweise auch eine einstmals wegen des Baus der foren­sischen Klinik in Duisburg besorgte Bürgerin Stellung. Sie erklärt: „Das Wort Forensik, das war für mich ein ‚Angstwort’. Jetzt bin ich im Beirat der Klinik und muss sagen, dass die Forensik inzwischen Normalität ist. Sie hat viele Arbeitsplätze geschaffen, und man wird auch immer wieder informiert, was dort geschieht. Man muss davor wirklich keine Angst ha­ben.“

Auch an den neuen Forensik-Standorten wird es Planungsbeiräte ge­ben, in denen sich Bürgerinnen und Bürger frühzeitig zum Beispiel in die Bauplanung, Organisation und Konzeption der Kliniken mit ihren Fragen und Anregungen einbringen können. Über die Besetzung der Planungs­beiräte entscheiden die Kommunen und Kreise vor Ort.

Zahlen, Daten und Fakten zum Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfa­len:

• bei Maßregelvollzugspatientinnen und -patienten handelt es sich um Straftäterinnen und Straftäter, die aufgrund ihrer Erkrankung das Unrecht der Straftat nicht oder nur bedingt erkennen konnten und daher nicht oder nur vermindert schuldfähig sind. Die Ein­weisung von Patientinnen und Patienten erfolgt durch die Land­gerichte;
• verfügbare Forensik-Plätze derzeit: rund 2400;

• 14 Klinkstandorte:

o   Bedburg-Hau, Düren, Essen, Köln, Langenfeld, Viersen (Träger jeweils der Landschaftsverband Rheinland),
o   Dortmund, Lippstadt-Eickelborn, Marsberg, Haldem, Rheine, Herne (Träger jeweils der Landschaftsverband Westfalen-Lippe),
o   Duisburg (Träger: Von-Bodelschwighsche Stiftung Bethel),
o   Münster (Träger: Ordensgemeinschaft der Alexianerbrüder);

•  Ziel: rund 3150 Plätze bis 2020;
•  Preis pro Platz (Bau) rund 300.000 Euro;
•  Verweildauer: jeder Zweite mehr als 6 Jahre (§ 63 StGB);

• Delikte:

o   Körperverletzung 26 Prozent,
o   Sexualdelikte 20 Prozent,
o   Tötung 16 Prozent, 
o   Raub/Erpressung 12 Prozent,
o   Brandstiftung 7 Prozent,
o   Diebstahl 8 Prozent,
o   Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 7 Prozent;

•  Schizophrene: 1998: 33 Prozent - 2010: 47 Prozent;

• erstes Ausbauprogramm 2000: 510 neue Plätze;
•  bauliche Sicherheitsstandards (Beispiele):
o 5,50 m hohe, technisch überwachte Außensicherungen wie Mauern oder Zäune,
o  Zugang nur durch eine besonders gesicherte Pforte,
o umfangreiche Videoüberwachung insbesondere des Außengeländes,
o Sicherheitsschleusen (erst wenn die eine Tür ordnungsge­mäß verschlossen ist, lässt sich die nächste öffnen),
o  Personennotsignalanlage zur Sicherheit der Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter;

• Ausbruchsicherheit: Aus den in den vergangenen zehn Jahren errichteten neuen forensischen Kliniken konnte bislang keine Patientin und kein Patient flüchten;
• Bau und Inbetriebnahme der neuen Kliniken: so schnell wie möglich.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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