Ministerin Steffens: Landesgesundheits­konferenz beschließt Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie

22. November 2012
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Einen umfangreichen Katalog zur Verbesserung der Sicherheit bei der Therapie mit Arzneimitteln hat die nordrhein-westfälische Landes­gesundheitskonferenz (LGK) unter Leitung von Gesundheitsministerin Barbara Steffens in Münster beschlossen. Auch das „Aktionsbündnis Patientensicherheit“ hat daran mitgewirkt. Ein zentrales Ziel ist, die Gefahr unerwünschter Nebenwirkungen bei gleichzeitiger Einnahme mehrerer Medikamente zu reduzieren. Bis zu fünf Prozent der Kranken­hauseinweisung sind Folge unerwünschter Arzneimittelwirkungen - das entspricht rund 215.000 Fällen pro Jahr in Nordrhein-Westfalen. Mehr als 60 Prozent dieser Fälle könnten vermieden werden.

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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Einen umfangreichen Katalog zur Verbesserung der Sicherheit bei der Therapie mit Arzneimitteln hat die nordrhein-westfälische Landes­gesundheitskonferenz (LGK) unter Leitung von Gesundheitsministerin Barbara Steffens in Münster beschlossen. Auch das „Aktionsbündnis Patientensicherheit“ hat daran mitgewirkt. Ein zentrales Ziel ist, die Gefahr unerwünschter Nebenwirkungen bei gleichzeitiger Einnahme mehrerer Medikamente zu reduzieren. Bis zu fünf Prozent der Kranken­hauseinweisung sind Folge unerwünschter Arzneimittelwirkungen - das entspricht rund 215.000 Fällen pro Jahr in Nordrhein-Westfalen. Mehr als 60 Prozent dieser Fälle könnten vermieden werden.

„Wir brauchen insbesondere aufgrund der immer älter werdenden Patientinnen und Patienten eine bessere sektorübergreifende und multiprofessionelle Zusammenarbeit von Ärzte-, Apothekerschaft und Pflege­einrichtungen, um die Arzneimitteltherapie zu optimieren und um Arznei­mittelrisiken besser und frühzeitiger erkennen zu können“, erklärte Ministerin Steffens nach dem LGK-Beschluss.

Trotz der Erfolge der modernen Arzneimitteltherapie bei der Behandlung von Krankheiten sind mit der Anwendung von Arzneimitteln auch immer Risiken für die Patientinnen und Patienten verbunden. Sieben Millionen Menschen in Deutschland (davon rund 1,5 Millionen in Nordrhein-Westfalen) nehmen täglich fünf oder mehr Medikamente dauerhaft ein, die von ver­schiedenen Ärztinnen und Ärzten (und dadurch nicht immer aufeinander abgestimmt) verordnet werden. Die gleichzeitige Gabe verschiedener Wirkstoffe erhöht das Risiko unerwünschter Arzneimittelwirkungen. Damit steigt insbesondere für Menschen mit mehreren Erkrankungen und für ältere Menschen die Gefahr von Neben- und Wechselwirkungen. Die parallele Einnahme mehrerer Medikamente kann aber auch die Wirkung von Medikamenten herabsetzen.

„Alle Gesundheitsberufe können dazu beitragen, die Arzneimittel­therapiesicherheit zu verbessern. Wesentliche Schritte sind ein team­orientiertes Rollenverständnis und eine klare Aufgabenverteilung zwischen Ärzten, Apothekern und Pflegekräften. Wichtig ist auch, das Thema in angemessenem Umfang in Aus-, Fort- und Weiterbildung zu verankern. Nicht zuletzt können Patientinnen und Patienten viel für ihre eigene Arzneimitteltherapiesicherheit tun, indem sie sich mit den Wirkungen und Nebenwirkungen ihrer Medikamente auskennen“, führte Professor Ulrich Jaehde vom Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. aus.

Die Landesgesundheitskonferenz hat sich insbesondere darauf verstän­digt, die Apotheke als Schnittstelle zu nutzen. Dort sollen alle verordneten Medikamente und die Selbstmedikation der Patientinnen und Patienten erfasst werden. Dies soll mithilfe eines persönlichen Medikationsplans erfolgen, den die Patientin/der Patient beispielsweise wie seine Versichertenkarte immer mit sich tragen kann. Der Medikationsplan kann auch von den behandelnden Ärztinnen und Ärzte erstellt werden.

Nach dem Grundsatz „weniger ist mehr“ soll die Arzneimittelversorgung älterer Menschen kritischer als bisher erfolgen. Zudem soll dazu eine verbesserte Aus-, Fort- und Weiterbildung des medizinischen, pharma­zeutischen und pflegerischen Personals erfolgen.

„Mit diesem Bündel an Maßnahmen wollen wir zum einen die Sicherheit für Patientinnen und Patienten, zum anderen aber auch die Verordnungs­sicherheit für Ärztinnen und Ärzte erhöhen“, betonte Ministerin Steffens.

Die komplette Entschließung der Landesgesundheitskonferenz vom 22. November 2012 kann unter www.mgepa.nrw.de/gesundheit/landesgesundheitskonferenz/entschluesse_der_lgk heruntergeladen werden.

Hintergrundinformationen

  • Mitglieder der Landesgesundheitskonferenz sind unter anderem die Kammern der Ärztinnen und Ärzte, der Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Psychotherapeutinnen und Psycho­therapeuten, die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Ver­einigungen, die Verbände der Krankenkassen, die Rentenver­sicherungsträger, die Krankenhausgesellschaft, Selbsthilfe- sowie Patientinnen- und Patientenvertretungen, die Freie Wohlfahrtspflege, die kommunalen Spitzenverbände sowie die Arbeitgeber- und Arbeit­nehmervereinigungen.
  • Die Gruppe der über 65 Jahre alten Patientinnen und Patienten ent­spricht einem Anteil von 22 Prozent an der Bevölkerung, erhält jedoch 57 Prozent aller verordneten Medikamente.
  • Etwa 42 Prozent der über 65-Jährigen erhält fünf oder mehr verschreibungspflichtige Arzneimittel pro Quartal.
  • Etwa fünf Prozent aller Krankenhausfälle sind Folge unerwünschter Arzneimittelwirkungen, rund zwei Prozent davon verlaufen tödlich (entspricht 4300 Fällen pro Jahr in Nordrhein-Westfalen).

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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