Ministerin Steffens: Land weitet Hausarzt-Aktionsprogramm aus

7. April 2014
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Das Land weitet sein „Hausarzt-Aktionsprogramm“ zur Förderung der hausärztlichen Versorgung in Nordrhein-Westfalen aus. Die jährliche Überprüfung und Aktualisierung der förderfähigen Regionen hat ergeben, dass ab sofort 140 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen vom Hausarztaktionsprogramm des Landes profitieren können. Das sind 23 Kommunen mehr als im vergangenen Jahr (117).

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140 Kommunen können von Förderung zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung profitieren

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Das Land weitet sein „Hausarzt-Aktionsprogramm“ zur Förderung der hausärztlichen Versorgung in Nordrhein-Westfalen aus. Die jährliche Überprüfung und Aktualisierung der förderfähigen Regionen hat ergeben, dass ab sofort 140 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen vom Hausarztaktionsprogramm des Landes profitieren können. Das sind 23 Kommunen mehr als im vergangenen Jahr (117).

„Mit dem Hausarzt-Aktionsprogramm setzen wir einen eigenen Impuls zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung, insbesondere in eher ländlich geprägten Regionen, auch wenn der Bund uns hier formal keinerlei Mitwirkung bei der Planung zugesteht“, betonte Gesundheitsministerin Barbara Steffens am 7. April 2014 in Düsseldorf. „Das Land unterstützt hiermit freiwillig die Kommunen bei der hausärztlichen Versorgung in Nordrhein-Westfalen“, so Steffens weiter.

Mit dem Hausarztaktionsprogramm fördert das Land mit bis zu 50.000 Euro Niederlassungen, Anstellungen und Weiterbildungen im hausärztlichen Bereich in solchen Städten und Gemeinden, in denen in Zukunft die hausärztliche Versorgung durch das altersbedingte Ausscheiden von Hausärztinnen und Hausärzten bedroht bzw. gefährdet sein kann. Insgesamt stellt das Land dafür in diesem Jahr 2,5 Millionen Euro zu Verfügung. Die Fördermittel werden vom Gesundheitsministerium vergeben.

Um in das Programm aufgenommen werden zu können, müssen zwei Kriterien erfüllt werden:

  1. Einwohnerzahl: Die Kommunen dürfen nicht mehr als 25.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben.
  2. Altersstruktur der Hausärzteschaft: Gemessen an der Zahl der vertragsärztlich tätigen Hausärztinnen und Hausärzte, die jünger als 60 Jahre alt sind, muss der rechnerische Versorgungsgrad unter 75 Prozent liegen.

Bislang wurden im Rahmen des Hausarztaktionsprogramms insgesamt 98 Anträge positiv bewilligt und entsprechend gefördert.

Die aktualisierten Listen der förderfähigen Kommunen sowie weitere Informationen zum Hausarztaktionsprogramm sind unter www.hausarzt.nrw.de abrufbar.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon: 0211 8618-4246.

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