Ministerin Steffens: Land weitet Förderung für hausärztliche Versorgung aus – Rund 200 Städte und Gemeinden können profitieren

27. Dezember 2016
Bild Azrt Hausarzt Arzthelferin

Mit einem deutlich weiterentwickelten „Hausarztaktionsprogramm“ (HAP) erweitert das Land ab sofort die Förderung der hausärztlichen Versorgung in Nordrhein-Westfalen. In über 190 Städten und Gemeinden können jetzt von Hausärztinnen und Hausärzten Einzelförderungen von bis zu 50.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss aus dem Programm beantragt werden. Obwohl das Land für die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung nicht zuständig ist – den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung haben die Kassenärztlichen Vereinigungen –, verstärkt das Land hier seine Aktivitäten.

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Mit einem deutlich weiterentwickelten „Hausarztaktionsprogramm“ (HAP) erweitert das Land ab sofort die Förderung der hausärztlichen Versorgung in Nordrhein-Westfalen. In über 190 Städten und Gemeinden können jetzt von Hausärztinnen und Hausärzten Einzelförderungen von bis zu 50.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss aus dem Programm beantragt werden. Obwohl das Land für die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung nicht zuständig ist – den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung haben die Kassenärztlichen Vereinigungen –, verstärkt das Land hier seine Aktivitäten.
 
„Etwa jede zweite Kommune in Nordrhein-Westfalen kann jetzt durch die Weiterentwicklung vom Hausarztaktionsprogramm profitieren. Neben der finanziellen Förderung von Niederlassungen, Praxisübernahmen und Weiterbildungen unterstützt das Land nunmehr  auch die Ausbildung nicht-ärztlichen Praxispersonals zu Versorgungsassistentinnen und -assistenten. Dadurch können Ärztinnen und Ärzte bei Haubesuchen entlastet und Patientinnen und Patienten Wege zur Praxis erspart werden“, erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens heute in Düsseldorf.
 
„Mit dem Hausarztaktionsprogramm setzen wir als Land durch finanzielle Förderung einen eigenen Impuls zur Sicherstellung und Verbesserung der hausärztlichen Versorgung vor Ort, insbesondere in eher ländlich geprägten Regionen. Vor dem Hintergrund der Altersstruktur der NRW-Hausärzteschaft – rund die Hälfte ist älter als 55 Jahre – ist es wichtig, dass das Land auch in Zukunft zu seiner politischen Mitverantwortung steht, wenn es darum geht, die hausärztliche Versorgung in Nordrhein-Westfalen dauerhaft und wohnortnah sicherzustellen“, so Steffens weiter.
 
Ein zentraler Baustein der Erweiterung ist die Anhebung der Einwohnergrenze von Städten und Gemeinden, in denen eine Förderung beantragt werden kann, von bisher 25.000 auf nun 40.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Dadurch erhöht sich die Zahl der Kommunen, die vom HAP profieren können, von bisher 140 auf 191. Ein weiterer neuer Baustein ist die Förderung des Erwerbs von Zusatzqualifikationen von nichtärztlichem Praxispersonal, wie beispielsweise die Ausbildung zu einer Entlastenden Versorgungsassistentin (EVA). Hier fördert das Land die Zusatzausbildung künftig mit einem Festbetrag in Höhe von bis zu 1.000 Euro.
 
Ebenfalls neu ist die Aufnahme der Förderung von Lehrpraxen in das Hausarztaktionsprogramm, um mehr Medizinstudierenden schon während ihrer Ausbildung die Möglichkeit bieten zu können, den Beruf der Hausärztin bzw. des Hausarztes kennenzulernen. Für Investitionskosten können ab sofort bis zu 10.000 Euro seitens des Landes bewilligt werden.
 
Weiterhin gefördert werden können die Niederlassung als Hausärztin/Hausarzt bzw. die Übernahme einer hausärztlichen Praxis mit bis zu 50.000 Euro, die Beschäftigung von angestellten Ärztinnen und Ärzten zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung und Weiterbildungen im hausärztlichen Bereich.
 
Gewährt werden die Förderungen in Gebieten, in denen in Zukunft die hausärztliche Versorgung aufgrund der Altersstruktur der Hausärzteschaft durch das Ausscheiden von Hausärztinnen und Hausärzten bedroht ist bzw. mittelfristig gefährdet sein kann.
Um in das Programm aufgenommen werden zu können, müssen zwei Kriterien erfüllt werden:

  • Einwohnerzahl: Die Kommunen dürfen nicht mehr als 40.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben.
  • Altersstruktur der Hausärzteschaft: Der Versorgungsrad unter alleiniger Berücksichtigung der vertragsärztlich tätigen Hausärztinnen und Hausärzte, die jünger als 60 Jahre alt sind, muss unter 75 Prozent liegen.
 
Im Rahmen des Hausarztaktionsprogramms wurden seit Ende 2009 bislang insgesamt 203 Anträge positiv bewilligt und entsprechende finanzielle Förderungen in einem Gesamtvolumen von rund 7,7 Millionen Euro erteilt. Für den Bereich „Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung“ stellt das Land 2017 2,5 Millionen Euro Verfügung. Das Hausarztaktionsprogramm bildet dabei den Förderschwerpunkt.
 
Die aktualisierten Förderlisten, die Übersicht mit den 191 Kommunen und weitere Informationen zum Hausarztaktionsprogramm sind unter www.hausarzt.nrw.de abrufbar.

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