Ministerin Steffens: Kontrolle auch bei bester Pflegeeinrichtung unverzichtbar – Gemeinsam Vertrauen in gute Pflege stärken

7. November 2014
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Mit einem Bündel von Maßnahmen soll die Wohn- und Versorgungsqualität in stationären Pflegeheimen in Nordrhein-Westfalen verbessert werden. Bei der zweiten Berliner Runde zur Zukunft der Pflege unter dem Titel „Vertrauen und Kontrolle – (k)ein Widerspruch“, zu der die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens und der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer gemeinsam Expertinnen und Experten aus Bund, Ländern, Organisationen der Pflege und Selbsthilfe eingeladen hatten, stand die Rolle von Ordnungsbehörden und Medizinischem Dienst der Krankenkassen (MDK) im Vordergrund.

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Zweite Berliner Runde zur „Zukunft der Pflege“ von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Mit einem Bündel von Maßnahmen soll die Wohn- und Versorgungsqualität in stationären Pflegeheimen in Nordrhein-Westfalen verbessert werden. Bei der zweiten Berliner Runde zur Zukunft der Pflege unter dem Titel „Vertrauen und Kontrolle – (k)ein Widerspruch“, zu der die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens und der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer gemeinsam Expertinnen und Experten aus Bund, Ländern, Organisationen der Pflege und Selbsthilfe eingeladen hatten, stand die Rolle von Ordnungsbehörden und  Medizinischem Dienst der Krankenkassen (MDK) im Vordergrund.

„Auch bei den besten Einrichtungen ist Kontrolle unverzichtbar. Wir müssen nur die richtige Balance zwischen Kontrolle und Vertrauen finden“, erklärte Ministerin Steffens in Berlin. „Wir müssen gemeinsam das Vertrauen in eine gute Pflege stärken. Und wir müssen die Pflegekräfte dort, wo es geht, von Bürokratie entlasten, damit ihnen mehr Zeit für Zuwendung bleibt“, so Steffens weiter.

Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen der Novellierung des Landespflege- und Ordnungsrechts bereits die Vorgaben für die Regelprüfungen geändert. Bei Pflegeeinrichtungen ohne wesentliche Mängel bei der letzten Jahresprüfung genügt nunmehr eine zweijährige Regelprüfung. „Es bleibt aber ausdrücklich dabei, dass diese Prüfungen unangemeldet erfolgen. Ohne - auch unangemeldete - Kontrolle kommen wir nicht aus“, sagte die Ministerin. Während die Vorgaben für die Regelprüfungen etwas gelockert wurden, hat Nordrhein-Westfalen gleichzeitig die Qualitätsvorgaben erhöht. Jede Einrichtung muss beispielsweise künftig Konzepte zur Vermeidung von Gewalt in der Pflege und von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen erarbeiten. Die Mitbestimmungsrechte von Bewohnerinnen und Bewohnern wurden gestärkt. Die Anforderungen an die fachliche Qualifikation von Einrichtungsleiterinnen und Einrichtungsleitern sind gestiegen. „Wir erhöhen die Qualität und setzen insgesamt verstärkt auf Vertrauen. Für uns heißt das zunächst: Einbeziehung aller relevanten Akteurinnen und Akteure. Wir bemühen uns gemeinsam um eine positive Darstellung von Pflege in der Öffentlichkeit. Wir wissen, wie hochengagiert und kompetent die meisten Pflegekräfte arbeiten und dass es viele gute Pflegekonzepte gibt“, betonte Steffens.

Der rheinland-pfälzische Sozialstaatssekretär David Langner, der Minister Alexander Schweitzer bei der Berliner Runde vertrat, sagte „Es kann und muss kritisch hinterfragt werden, ob das bisherige Prinzip der unangemeldeten Regelprüfungen durch die Beratungs- und Prüfbehörde in Pflegeeinrichtungen noch ein zukunftsfähiges Modell ist, um eine gute Pflege sicherzustellen und Pflegemissstände zu verhindern.“ Er setze vielmehr auf partnerschaftliche Prozesse und vertrauensvolle Zusammenarbeit, da sich die meisten Einrichtungen äußerst engagiert für eine gute Pflege einsetzten und bereit seien, mit der für das Ordnungsrecht zuständigen Behörde in einen beratenden Dialog zu treten. „Vor diesem Hintergrund planen wir in Rheinland-Pfalz, das Instrument der Regelprüfungen zu verändern und die Einrichtungen in ihrer Qualitätsverantwortung zu stärken und zu fördern.“ Im Sinne einer kontinuierlichen Qualitätssicherung könne so durch ein dialogisches Verfahren die jährliche Regelprüfung durch die ordnungsrechtliche Behörde ersetzt werden. Langner unterstrich jedoch, „dass das Instrument der unangemeldeten behördlichen Prüfung bei Hinweisen auf Mängel oder bei Beschwerden auch weiterhin sehr gezielt und wirkungsvoll eingesetzt wird.“

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, stellte fest: „Die faktische Abschaffung der Regelprüfungen durch Ordnungsbehörden und die Medizinischen Dienste der Krankenkasse würde dem Anspruch, qualitativ gute Pflege zu gewährleisten, in keiner Weise gerecht werden. Nur objektive und einheitliche Prüfkriterien können Menschen vor Pflegemissständen schützen. Kontrolle schließt dabei den Dialog und partnerschaftliche Prozesse nicht aus. Letztendlich sollte das gemeinsame Ziel ein modernes, flexibles und transparentes Pflegesystem sein, das Betroffenen und ihren Angehörigen Sicherheit bietet.“

Steffens und Langner betonten, dass eine breite gesellschaftliche Debatte zu wirkungsvollen Qualitätssicherungsverfahren nach wie vor nötig sei. Deshalb hätten sich beide auch dazu entschlossen, diese Veranstaltung gemeinsam durchzuführen. „Wir wollen das Vertrauen in die Pflege durch partnerschaftliche Prozesse stärken. Gleichzeit werden wir sicherstellen, dass Pflegemängeln schnellstens und umfassend nachgegangen wird und sie umgehend abgestellt werden“, sagten beide abschließend. 

Das Format der Berliner Runde soll dem länderübergreifenden Austausch zu kritischen Themen dienen und zu gemeinsamen Lösungen beitragen.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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