Ministerin Steffens: Klarer Trend zum Leben zuhause auch bei Pflegebedürftigkeit – NRW Pflegepolitik auf dem richtigen Weg

10. Februar 2015

Die neuste von IT.NRW veröffentliche Statistik zur Pflegebedürftigkeit in Nordrhein-Westfalen bestätigt den Kurs der Landesregierung in der Pflegepolitik.

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Die neuste von IT.NRW veröffentliche Statistik zur Pflegebedürftigkeit in Nordrhein-Westfalen bestätigt den Kurs der Landesregierung in der Pflegepolitik.
 
„Die Zunahme der Pflegebedürftigkeit ist bereits heute Realität. Das zeigt die aktuelle Statistik. Der Trend ist eindeutig: Die Menschen wollen auch bei Pflegebedürftigkeit solange wie möglich zuhause leben. Deshalb muss die ambulante Versorgung weiter ausgebaut werden“, erklärte Pflegeministerin Barbara Steffens in Düsseldorf.
 
Die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt ist nach der heute von IT.NRW veröffentlichten Statistik von 2011 bis 2013 um mehr als sechs Prozent gestiegen (von 547.800 auf 581.500), die Zahl der in Heimen lebenden Pflegebedürftigen aber nur um weniger als ein Prozent (von 158.747 auf 160.324). Immer mehr Pflegebedürftige leben weiterhin zuhause und werden dort von Angehörigen oder ambulanten Pflegediensten versorgt. Hier meldet IT.NRW eine Zunahme um 8,2 Prozent (von 389.086 auf 421.168).
 
„Dank vieler engagierter Angehörigen und einer guten professionellen ambulanten Versorgung gelingt es immer mehr Menschen, auch im Alter solange wie möglich zuhause zu leben. Da dieser Trend weiter zunehmen wird, setzt die Landesregierung konsequent auf eine Stärkung des ambulanten Bereichs und die Unterstützung der Kommunen bei der Schaffung altengerechter Quartiere, Wohnviertel und Dörfer“, betonte die Ministerin.
 
Das neue Landespflegerecht, das im Herbst 2014 im Landtag verabschiedet wurde, will bewusst einen Ausbau der ambulanten Strukturen bewirken und nicht die Errichtung von immer mehr neuen Pflegeheimen.
 
Im Rahmen des „Masterplan altengerechte Quartiere.NRW“ bietet das Land zudem Kommunen Hilfe durch das im Juni 2013 eröffnete „Landesbüro altengerechte Quartiere.NRW“ mit Sitz in Bochum bei der Quartiersentwicklung an. Außerdem können Kreise und Kommunen mit Hilfe von Quartiersmanagerinnen und -managern den Prozess zur altengerechten Umgestaltung von Wohnvierteln vor Ort entscheidend voranbringen. Für die Beschäftigung eines/r Quartiersmanager/in stellt das Land jährlich 2,1 Millionen Euro zur Verfügung. Pro Kreis oder kreisfreier Stadt können damit für drei Jahre pro Jahr bis zu 40.000 Euro beantragt werden, die in einem zu benennenden Quartier für Personal- und Sachkosten sowie teilhabeorientierte Maßnahmen wie beispielsweise Informationsveranstaltungen bestimmt sind. Bei den Personalkosten deckt diese Förderung bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten ab.
 
Ein besonderer Schwerpunkt muss dabei auch auf der Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger liegen. „Viele Angehörige setzen sich Tag für Tag für pflegebedürftige Menschen in ihrer Familie ein und sind oft schon heute selbst jenseits der persönlichen Belastungsgrenze. Pflegende Angehörige verdienen mehr Wertschätzung, aber auch mehr von der Solidargemeinschaft finanzierte Unterstützung. Wenn wir ihnen nicht schnell eine bessere Unterstützungsstruktur anbieten, droht außerdem eine der wichtigsten Säulen der Versorgung wegzubrechen. Das kann sich unsere Gesellschaft nicht leisten und deshalb müssen wir hier als Gesellschaft mehr tun“,  sagte Ministerin Steffens.

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