Ministerin Steffens: Kabinett beschließt Novellierung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern

26. Juni 2012
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Das Kabinett hat auf Vorschlag der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Barbara Steffens, die Novellierung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen beschlossen.

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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Das Kabinett hat auf Vorschlag der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Barbara Steffens, die Novellierung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen beschlossen. „Die Überprüfung des seit 2008 geltenden Nichtraucherschutzgesetzes hat gezeigt, dass das bestehende Gesetz aufgrund unklarer Bestimmungen sowie zahlreicher möglicher Ausnahmen keinen angemessenen Schutz für Nichtraucherinnen und Nichtraucher gewährleisten kann“, sagte Gesundheitsministerin Barbara Steffens. „Deshalb brauchen wir mehr Klarheit durch ein Gesetz, das einen konsequenten Gesundheitsschutz ermöglicht und Wettbewerbsverzerrungen in der Gastronomie vermeidet“, so die Ministerin weiter.

Der von Gesundheitsministerin Steffens vorgelegte und vom Kabinett gebilligte Entwurf zur Novellierung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen wird noch vor der Sommerpause dem Landtag zur Einleitung des parlamentarischen Verfahrens zugeleitet. Das weitere Verfahren wird dann ganz in der Zuständigkeit des Parlaments liegen.

Wesentliche Eckpunkte des Entwurfs:

  • Verbesserter Schutz für Kinder und Jugendliche (beispielsweise durch ein Rauchverbot an Schulen auch bei nicht-schulischen Veranstaltungen sowie ein Rauchverbot für ausgewiesene Kinderspielplätze)
  • Uneingeschränktes Rauchverbot in Gaststätten.
  • Aufhebung der Ausnahmen für Brauchtumsveranstaltungen, Festzelte und Raucherclubs.
  • Ausschluss der Errichtung von Raucherräumen in Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
  • Erweiterung der Obergrenze des Bußgeldrahmens von bisher maximal 1000 Euro auf künftig maximal 2.500 Euro (um wiederholte oder schwere Verstöße z.B. von Organisatoren von Großveranstaltungen oder Gastronomen empfindlicher sanktionieren zu können - Bußgeldrahmen beginnt bei 5 Euro).

Ministerin Steffens: „Der notwendige Schutz von Kindern und Jugendlichen ist durch das bisherige Gesetz nicht ausreichend. Vielfältige Ausnahmemöglichkeiten konterkarieren die Intention eines konsequenten Schutzes von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern. Das müssen wir ändern, um ein Gesetz zu bekommen, das seinen Namen verdient.“

Hintergrundinformationen:


Gesundheitliche Gefahren und Folgen des Passivrauchens
(Quellen hauptsächlich Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg (DKFZ), Bundeszentrale f. gesundheitliche Aufklärung)

 „Tabakrauch ist der gefährlichste vermeidbare Schadstoff in Innenräumen“
(Fazit Krebsforschungszentrum der Weltgesundheitsorganisation)

„Saubere Luft zum Atmen garantieren nur komplett rauchfreie Innenräume“
(Fazit Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)

Todesfälle

  • Jährlich sterben rund 3.300 Nichtraucherinnen und Nichtraucher in Deutschland durch Passivrauchen (Studie Uni Münster 2003).

Erkrankungsrisiko

  • Nichtraucherinnen und Nichtraucher sind durch Passivrauch von gleichen akuten oder chronischen Erkrankungen bedroht wie Raucherinnen und Raucher. Das belegen zahlreiche Studien.
  • Deutlich erhöhtes Lungenkrebsrisiko - um bis zu 40 Prozent (DKFZ).
  • 1,8 faches Brustkrebsrisiko bei starker Passivrauchbelastung (DKFZ).
  • Um 25 Prozent erhöhtes Schlaganfallrisiko (Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung).
  • Es gibt keine Grenze unterhalb derer Passivrauchen ungefährlich ist.


Zusammensetzung von Passivrauch

  • Gleicht der des Tabakrauchs, den Rauchende inhalieren.
  • Über 4.880 Stoffe, darunter das Nervengift Nikotin, giftige Metalle wie Blei, krebserregende Substanzen wie Benzol und Teer.

Passivrauchende Kinder

  • Können frühzeitig für ein ganzes Leben geschädigt werden.
  • Atmen bis zu dreimal mehr als Erwachsene = mehr Schadstoffaufnahme.
  • Kinder mit starken Rauchbelastungen erkranken bis zu viermal häufiger an Hirnhautentzündung als Kinder aus rauchfreien Haushalten.
  • Asthma, Bronchitis, Mittelohrentzündungen, Kopfschmerzen bis hin zu Karies bei Milchzähnen = Folgen des Passivrauchens bei Kindern.

Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz in Bayern
Auswirkungen auf die Gastronomie und Akzeptanz der Bevölkerung

  • Umsätze sowohl in der getränke- als auch speisengeprägten Gastronomie gestiegen.
  • Beschäftigtenzahlen haben sich stabilisiert.
  • Rauchverbot selbst bei der Großveranstaltung Münchener Oktoberfest problemlos umgesetzt.
  • Positive bayerische Gesamtbilanz bestätigt positive Erfahrungen anderer europäischer Länder.

Fazit einer Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums: Krebsprävention und Schutz der Gesundheit müssen Vorrang haben vor den Interessen der Tabaklobby. Deshalb: konsequenter Schutz auch in anderen Bundesländern.

(Hinweis: siehe http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publikationen/AdWfP/AdWfP_Nichtraucherschutz_in_Bayern_Gastronomie.pdf mit zahlreichen Grafiken)

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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