Ministerin Steffens: Internetportal für intersexuelle Menschen gestartet

4. März 2013
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Intersexuellen Menschen in Nordrhein-Westfalen steht ab sofort ein eigenes Internet-Portal zur Verfügung, über das sie sich informieren sowie Selbsthilfegruppen und Beratungsangebote finden können. Das Projekt wird vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter finanziell gefördert. „Das neue Portal soll auch zur allgemeinen Aufklärung und Sensibilisierung beitragen, denn wie intersexuelle Menschen tatsächlich leben und leben wollen, ist den wenigsten bekannt“, erklärte Ministerin Barbara Steffens anlässlich der online-Schaltung von www.nrw.intersexuelle-menschen.net. Fachleuten zufolge kommen in Deutschland jedes Jahr rund 150 bis 340 Kinder auf die Welt, die schon als Babys nicht in das Geschlechtsraster passen.

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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Intersexuellen Menschen in Nordrhein-Westfalen steht ab sofort ein eigenes Internet-Portal zur Verfügung, über das sie sich informieren sowie Selbsthilfegruppen und Beratungsangebote finden können. Das Projekt wird vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter finanziell gefördert. „Das neue Portal soll auch zur allgemeinen Aufklärung und Sensibilisierung beitragen, denn wie intersexuelle Menschen tatsächlich leben und leben wollen, ist den wenigsten bekannt“, erklärte Ministerin Barbara Steffens anlässlich der online-Schaltung von www.nrw.intersexuelle-menschen.net.

Fachleuten zufolge kommen in Deutschland jedes Jahr rund 150 bis 340 Kinder auf die Welt, die schon als Babys nicht in das Geschlechtsraster passen. Laut Bundesregierung liegt die Anzahl der Betroffenen, die sich aufgrund ihrer körperlichen Konstitution weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen, zwischen 8000 und 10.000 (Bundestagsdrucksache 16/4786). Betroffenenverbände hingegen betonen, dass die Zahl sogar um ein Zehnfaches höher liegt.

Betroffenenorganisationen machten in den letzten Jahren immer wieder darauf aufmerksam, dass auch heute noch Genitalorgane bei intersexuellen Kindern entfernt und verändert werden, ohne dass dies zwingend erforderlich wäre. Das große Leid, das die Betroffenen ihr Leben lang begleitet, spiegelt der Bericht des Deutschen Ethikrates eindrücklich wider, der 2012 veröffentlicht wurde. Die Empfehlungen des Ethikrates beziehen sich sowohl auf grundlegende Änderungen in der medizinischen Diagnostik und Therapie, auf Änderungen im Personenstands- und Familienrecht wie auch auf begleitende psychosoziale Angebote für Eltern und die Betroffenen selbst.

„Ein operativ und sozial verordnetes Geschlecht ist ein fundamentaler Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Persönlichkeitsrecht und in die Menschenrechte. Deshalb darf es geschlechtsangleichende und geschlechtsvereinheitlichende Operationen an Säuglingen außer in lebensbedrohlichen Notfällen künftig nicht mehr geben", betont Ministerin Steffens.

Die Landesregierung hat sich im „NRW Aktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt- gegen Homo- und Transphobie“ zu verschiedenen Maßnahmen verpflichtet, um die Lebenssituation von intersexuellen Menschen zu verbessern. Dazu gehören

  • Die Erarbeitung eines fachlichen Vorschlags für die Gesundheitsministerkonferenz zur Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Ethikrates,
  • die Vermeidung nicht indizierter geschlechtsangleichender Operationen in NRW,
  • die Unterstützung der Betroffenen und ihrer Organisationen bei der Nutzung der Selbsthilfeinfrastruktur, und
  • die Unterstützung der Berücksichtigung der persönlichen geschlechtlichen Zuordnung in den bestehenden Rechtssystemen wie dem Personenstandsrecht.

Das Ministerium hat den Aufbau des neuen Internetportals durch den Verein Intersexuelle Menschen mit 9000 Euro gefördert (Gesamtkosten rund 10.000 Euro).

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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