Ministerin Steffens: Deutschland braucht eine neue Pflegepolitik - Nordrhein-Westfalen zeigt: Umsteuern ist möglich - Über 2000 zusätzliche Plätze in der Altenpflegeausbildung

20. November 2012
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Die Einführung der Umlagefinanzierung in der Altenpflegefachkraftaus­bildung in Nordrhein-Westfalen zeigt schon nach wenigen Monaten ei­nen ersten großen Erfolg: Die Zahl der Auszubildenden in der Alten­pflege wird voraussichtlich um fast 25 Prozent bis zum Jahresende stei­gen. Die rund 5000 Pflegeheime und Pflegedienste in Nordrhein-West­falen melden zum Ende des Jahres rund 12.300 Auszubildende, vor ei­nem Jahr waren es rund 10.000 landesgeförderte Altenpflegeschülerin­nen und -schüler.

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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Die Einführung der Umlagefinanzierung in der Altenpflegefachkraftaus­bildung in Nordrhein-Westfalen zeigt schon nach wenigen Monaten ei­nen ersten großen Erfolg: Die Zahl der Auszubildenden in der Alten­pflege wird voraussichtlich um fast 25 Prozent bis zum Jahresende stei­gen. Die rund 5000 Pflegeheime und Pflegedienste in Nordrhein-West­falen melden zum Ende des Jahres rund 12.300 Auszubildende, vor ei­nem Jahr waren es rund 10.000 landesgeförderte Altenpflegeschülerin­nen und -schüler.

„Dies ist ein erster erfolgreicher Schritt, den Nordrhein-Westfalen mit breiter politischer Unterstützung und großem Engagement aller betei­ligten Behörden und Verbände gegangen ist. Er zeigt: Ein Umsteuern in der Pflegepolitik ist möglich“, erklärte Ministerin Steffens nach Veröffent­lichung neuer Zahlen über den drohenden Mangel an Pflegefachkräften in Deutschland durch eine Studie der Bertelsmann Stiftung. „Die aktuel­len Zahlen zeigen erneut, dass es in der Pflegepolitik in Deutschland eher fünf nach als fünf vor zwölf ist. Wenn der Bund in der Pflegepolitik nicht umgehend grundlegend anderer Weichenstellungen vornimmt, droht unweigerlich schon in weniger als 20 Jahren ein großer, nicht mehr in den Griff zu bekommender Pflegenotstand“, so Steffens weiter.

Dabei seien die Perspektiven für eine zukunftsfähige Pflegepolitik längst aufzeigt:

- Wir müssen die Rahmenbedingungen so verändern, dass die Pflege künftig hauptsächlich im vertrauten Wohnquartier der Menschen statt­finden kann. Erforderlich ist eine Abkehr von großen Pflegeheimen hin zu kleinräumigen Wohn- und Pflegeangeboten verstärkt durch ambu­lante Dienste im direkten Lebensumfeld der Menschen. Eine solche „Pflege im Quartier“ entspricht nicht nur dem Wunsch der meisten Menschen, so lange es geht, zuhause alt zu werden. Angesichts der sinkenden Zahlen von Menschen im erwerbsfähigen Alter (bis 2030 Rückgang von 1,1 Millionen in Nordrhein-Westfalen) wird es über­haupt nur so möglich sein, den wachsenden Bedarfe an Pflege abzu­decken. Steffens: „Wir brauchen Quartiere, in denen sich ältere Men­schen ohne Barrieren bewegen können, in denen sie in Pantoffelnähe die wichtigsten Dinge des täglichen Bedarfs, gesellschaftliche Treff­punkte, aktivierende Kulturangebote und altersgerechte Sportange­bote, Beratungsangebote und eine gute medizinische Versorgung fin­den. Eine solche Struktur ermöglicht eine aktive Lebensgestaltung, die der beste Schutz vor frühzeitiger Pflegebedürftigkeit ist.“

- Verstärkte Prävention: Wenn es gelänge, den Beginn einer Pflegebe­dürftigkeit nur um einen Monat nach hinten zu verschieben und da­durch die Pflegedauer entsprechend zu verringern, würde diese allein in Nordrhein-Westfalen zu einer jährlichen Kostenersparnis in der Pflegeversicherung von 40 bis 50 Millionen Euro führen. Geld, das gut in Prävention investiert wäre.

„Doch solche Strukturen sind ohne einen Politikwechsel in der Pflege nicht zu erreichen“, betont Ministerin Steffens. „Wir brauchen im Bund endlich eine Reform, die die Bedarfe der Menschen durch einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff richtig erfasst und durch eine bessere finan­zielle Ausstattung auch bessere und passgenauere Leistungen gerade im ambulanten und präventiven Bereich anbietet. Die Vorschläge liegen - unter anderem von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Län­der - seit langem auf dem Tisch. Aber sie kosten mehr Geld, als diese Bundesregierung bereit ist, in die Pflege zu investieren“, so Steffens weiter. Auf gut vier Milliarden Euro sei der aktuelle Finanzmehrbedarf­bedarf schon 2011 von Experten beziffert worden. Die Bundesregierung stelle aber mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz der Pflegeversiche­rung gerade ein Viertel dieser Summe bereit. Steffens: „Das reicht nicht, um den Menschen zu helfen, und schon gar nicht, um die Arbeitsbedin­gungen in der Pflege zu verbessern und den Pflegeberuf attraktiver für die dringend gesuchte motivierte jungen Menschen zu machen.“

Nordrhein-Westfalen hat wegen des drohenden Pflegefachkräfteman­gels in diesem Jahr mit einer Ausbildungsumlage (alle in der Pflege tätigen Einrichtungen zahlen in einen Ausbildungsfonds) in kürzester Zeit ein Verfahren eingeführt, mit dem allein im zweiten Halbjahr 2012 rund 87 Millionen Euro von allen rund 5000 Pflegeheimen und Pflegediensten eingesammelt und an die tatsächlich ausbildenden Unternehmen verteilt wurden. Wegen der dadurch erzielten deutlichen Steigerung der Zahl von Auszubildenden wird das Land alleine in diesem Jahr rund 4,5 Millionen Euro zusätzlich für die Finanzierung der Pflegefachschulen (theoretischer Ausbildungsteil) ausgeben. „Und wir werden trotz der schwierigen Haushaltslage unser Engagement im Jahr 2013 noch deutlich ausbauen“, kündigt Steffens an. Sie unterstreicht zugleich, dass die erfolgreiche Ausbildungsumlage nur ein erster Schritt sein kann: „Noch in diesem Jahr werden wir einen Entwurf für ein völlig neues Landesrecht in der Pflege vorlegen, dass die Entwicklung der benötigten Quartiersstrukturen unterstützt und vor allem Hemmnisse für alternative Wohnformen abbaut. Damit leisten wir einen Beitrag zu einer altengerechten und inklusiven Gesellschaft der Zukunft.“ Das Regel­werk, das Änderungen des Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes (früher: Heimrecht) umfasst, wurde in einem umfangreichen Dialogprozess mit Verbänden von Kommunen, Pflegekassen und Leistungsanbieterinnen sowie Betroffenenvertre­tungen erarbeitet. „Daneben erarbeiten wir aktuell einen Gesetzentwurf, mit dem die Landesförderung für die Altenpflegeausbildung - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - gesetzlich festgeschrieben wird. Mit der Bundesagentur für Arbeit wollen wir Maßnahmen zur besseren Förderung der Auszubildenden entwickeln. Auch den Themen ‚Bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege’ und ‚Image der Pflegeberufe’ müssen wir uns intensiv widmen“, betont Steffens.

Zum Glück gebe es Beispiele, dass die Umgestaltung auch in der Praxis funktionieren kann. Dabei verweist Steffens auf verschiedene bereits existierende Quartierskonzepte wie beispielsweise in Bielefeld und Münster. Auch das Projekt ‚Song’, auf das die Bertelsmannstiftung im Zusammenhang mit ihrer Studie hinweist, biete zukunftsorientierte An­sätze, wie durch eine vernetzte Zusammenarbeit verschiedener Akteu­rinnen und Akteure der Sozialwirtschaft, Altenhilfe zukunftsfähig gestaltet werden könne. Eine besondere Rolle spielten dabei innovative, ge­meinwesenorientierte Wohn- und Betreuungsmodelle. Steffens: „Wir haben in vielen Bereichen kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungs­problem. Aber Nordrhein-Westfalen zeigt, dass sich etwas bewegen lässt, wenn man Mut zu echten Reformen hat und diese gemeinsam mit allen Beteiligten erarbeitet und umsetzt. Es wird höchste Zeit, dass der Bund diesem Beispiel folgt.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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