Ministerin Steffens: Bundesregierung entlastet Bundeshaushalt auf dem Rücken der gesetzlich Krankenversicherten

15. November 2012
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Mit einem kräftigen Griff in die Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schwächt die Bundesregierung die Leistungskraft der GKV - dadurch drohen den gesetzlich Krankenversicherten ab 2014 erneut Zusatzbeiträge. Bei der allgemeinen Zustimmung zur Abschaffung der Praxisgebühr ist diese von der Bundesregierung zeitgleich geplante Zusatzbelastung für die Kassen bisher untergegangen.

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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Mit einem kräftigen Griff in die Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schwächt die Bundesregierung die Leistungskraft der GKV - dadurch drohen den gesetzlich Krankenversicherten ab 2014 erneut Zusatzbeiträge. Bei der allgemeinen Zustimmung zur Abschaffung der Praxisgebühr ist diese von der Bundesregierung zeitgleich geplante Zusatzbelastung für die Kassen bisher untergegangen.

„Die geplante Kürzung des Bundeszuschusses an die gesetzlichen Krankenkassen um insgesamt viereinhalb Milliarden Euro in den beiden kommenden Jahren zeigt einmal mehr, wie wenig verlässlich die Politik der Bundesregierung ist“, erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens in Düsseldorf. „Statt die gute Finanzausstattung unseres gesetzlichen Krankenversicherungssystems für eine nachhaltige Finanzierung und eine Verbesserung der Leistungsstrukturen zu nutzen, greift der Bundesfinanzminister ungeniert in die aufgebauten Rücklagen, um damit beispielsweise das unsinnige Betreuungsgeld zu finanzieren“, so Steffens weiter.

Schon die bisher geplante einmalige Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds im Jahre 2013 um zwei Milliarden Euro wurde von der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder einstimmig abgelehnt. „Es ist für die Funktionsfähigkeit der GKV erforderlich, den Bundeszuschuss zur GKV, der die versicherungsfremden Leistungen pauschal abgelten soll, verlässlich auszugestalten und keine Finanzierung nach Kassenlage zu betreiben“, mahnt Steffens. „Mit den versicherungsfremden Leistungen erfüllen die Kassen gesamtstaatliche Aufgaben. Durch Kürzung seines Zuschusses an die Kassen wälzt der Bund seine Kosten auf die Versicherten ab“, so Steffens.

Die gesetzlichen Krankenkassen erbringen viele so genannte versicherungsfremde Leistungen. Diese gehören nicht zu ihrem eigentlichen Auftrag und sollen aus diesem Grund nicht aus Beitrags-, sondern aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Beispiele sind: Mutterschaftsgeld und sonstige Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch, Haushaltshilfen, Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes sowie die Beitragsfreiheit beim Bezug von Erziehungsgeld. Dazu gehört auch die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern.

Das Sozialgesetzbuch sieht deshalb vor, dass der Bund für die pauschale Abgeltung dieser Leistungen einen pauschalen Steuerzuschuss in Höhe von 14 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds leistet. Diesen Pauschalzuschuss will die Bundesregierung 2013 um 2,5 und 2014 um zwei Milliarden Euro kürzen. Am Ende fehlt den Kassen dadurch das Geld zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen, damit drohen GKV-Versicherten erneut Zusatzbeiträge.

„Das aktuelle Finanzpolster der Kassen gaukelt eine Sicherheit vor, die angesichts der Ausgabendynamik und konjunktureller Unwägbarkeiten nicht gegeben ist. Spätestens 2014 werden wir wieder Zusatzbeiträge mit steigender Tendenz sehen, die allein die Kassenmitglieder belasten“, befürchtet die Ministerin.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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