Ministerin Steffens: "Arbeitgeber sollten Beschäftigte bei Vereinbarkeit von Pflege und Beruf aktiv unterstützen – Gute Beispiele in NRW"

27. Mai 2014
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Bereits etwa jede(r) zehnte Berufstätige in Nordrhein-Westfalen kümmert sich laut einer Studie privat um einen oder mehrere pflegebedürftige Angehörige. Dies stellt nicht nur für die pflegenden Angehörigen eine besondere Herausforderung dar. „Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu erleichtern, ist auch eine Aufgabe für alle Arbeitgeber“, erklärte Ministerin Barbara Steffens in Düsseldorf. „Unternehmen dürfen ihre Beschäftigten mit diesem Problem nicht alleine lassen. Flexible Arbeitszeiten und eine professionelle Unterstützung sollte möglichst jeder Betrieb seinen Beschäftigten anbieten können, wenn bei einem Angehörigen der Pflegefall eintritt “, so Steffens weiter.

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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Bereits etwa jede(r) zehnte Berufstätige in Nordrhein-Westfalen kümmert sich laut einer Studie privat um einen oder mehrere pflegebedürftige Angehörige. Dies stellt nicht nur für die pflegenden Angehörigen eine besondere Herausforderung dar. „Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu erleichtern, ist auch eine Aufgabe für alle Arbeitgeber“, erklärte Ministerin Barbara Steffens in Düsseldorf. „Unternehmen dürfen ihre Beschäftigten mit diesem Problem nicht alleine lassen. Flexible Arbeitszeiten und eine professionelle Unterstützung sollte möglichst jeder Betrieb seinen Beschäftigten anbieten können, wenn bei einem Angehörigen der Pflegefall eintritt “, so Steffens weiter.

Dass dies auch für Unternehmen kleiner und mittlerer Größe möglich ist, zeigt eine modellhafte Initiative im Bereich des Einzelhandelsverbands Nordrhein-Westfalen. Der Rheinische Einzelhandels- und Dienstleistungsverband hat für den Raum Mönchengladbach eine Rahmenvereinbarung mit dem „Netzwerk pflegende Beschäftigte“ abgeschlossen, durch die alle dortigen Mitgliedsbetriebe aus dem Handels- und Dienstleistungsbereich ihren Beschäftigten bei einem plötzlichen Pflegefall im Familienkreis nicht nur Beratung, sondern auch Hilfe bei der Suche nach Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflegeangeboten anbieten können.

„Der Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen beschäftigt über 700.000 Menschen und setzt sich intensiv mit dem Thema ,Demographischer Wandel‘ auseinander. Viele unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben bereits Erfahrungen mit der Situation einer Pflege von Angehörigen gemacht oder stehen unmittelbar davor“, betont Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands NRW. „Eine derartige Situation bringt hohe Belastungen mit sich. Es liegt auch in unserem Interesse als Arbeitgeber, hier unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Möglichkeiten zur Beratung und Hilfestellung aufzuzeigen. Die nunmehr unterzeichnete Kooperationsvereinbarung in Mönchengladbach eröffnet unseren Mitgliedsunternehmen, auf die umfangreichen Beratungs- und Unterstützungsangebote der Sozialholding in Mönchengladbach zuzugreifen und diese ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich zu machen. Dank der Förderung durch das Ministerium können wir diese Partnerschaft nun regional auch für den Pflegebereich erproben und  ausbauen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass sich derartige Modelle und Partnerschaften auch in anderen Regionen Nordrhein-Westfalens etablieren“, so Achten weiter.

Das Projekt „Netzwerk pflegende Beschäftigte“ findet in Trägerschaft der Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH statt. Deren Geschäftsführer Helmut Wallrafen-Dreisow unterstreicht:

„Die Herausforderungen und teils extremen Belastungen, die sich pflegenden Beschäftigten stellen, gelten heute immer noch oft als Privatangelegenheit. Eine Haltung, die sich Unternehmen vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des Fachkräftemangels in vielen Branchen nicht mehr leisten können. Unser Netzwerk versetzt sie in die Lage, ihren Mitarbeitern beim Balanceakt zwischen eigener Berufstätigkeit und Angehörigenpflege zu helfen. Oft reichen kleine Unterstützungsleistungen oder eine professionelle Beratung, um scheinbar unüberbrückbare Probleme zu lösen. 30 Unternehmen mit rund 11.500 Beschäftigten haben sich dem Netzwerk bereits angeschlossen.“

Da die Zahl der älteren Menschen in den kommenden Jahren weiter steigen wird, wird auch die Zahl der Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf zunehmen. Häusliche Pflegearrangements durch vermeintlich einfachere stationäre Unterbringung zu ersetzen, entspricht oftmals nicht den Wünschen der Pflegebedürftigen. Deshalb ist es von hoher Bedeutung, dass Berufstätige – Frauen wie Männer – „Ja“ zur Pflege Angehöriger sagen können. „Hierbei dürfen wir sie nicht alleine lassen. Der Staat muss die Unterstützung für pflegende Angehörige verbessern. Unternehmen müssen Konzepte zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf entwickeln. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels sollte dies auch im eigenen Interesse von Unternehmen liegen“, appelliert Ministerin Steffens.

Hintergrund:

  • Die Zahl der Personen im erwerbstätigen Alter in NRW sinkt von derzeit rund 8,3 Millionen Menschen kontinuierlich bis 2050 auf rund 6,6 Millionen.
  • In NRW sind rund 550.000 Menschen pflegebedürftig, davon werden fast 70 Prozent zu Hause gepflegt. Bis 2050 wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen nach Prognosen fast verdoppeln.
  • 46,5 Prozent der Berufstätigen in Nordrhein-Westfalen nehmen derzeit laut einer Studie des NRW-Familienministeriums Familienpflichten wahr. Davon widmen sich 13,4 Prozent der Pflege von Angehörigen, 6,6 Prozent neben dem Beruf sowohl der Kindererziehung als auch der Angehörigenpflege, 80 Prozent der Kindererziehung.
  • Der Anteil der über 80-Jährigen an der Bevölkerung steigt von derzeit 0,9 Millionen (5,3 Prozent) bis 2050 auf 2,2 Millionen (14 Prozent). Das entspricht einer Steigerung von 133 Prozent.
  • Auch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter bietet über die Rahmenvereinbarung mit einem Dienstleister seinen rund 300 Beschäftigten seit 2011 Informationen, Beratungen und individuellen Unterstützungsbedarf bei Hilfs- und Pflegebedürftigkeit von Angehörigen an. Dazu gehört auch die Vermittlung von Pflegeplätzen in Betreuungseinrichtungen.


Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon: 0211 8618-4246.

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