Ministerin Steffens: 45 Prozent mehr Auszubildende in der Altenpflege - Riesenerfolg durch Umlagefinanzierung

16. Dezember 2013
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Der Erfolg der Einführung der Umlagefinanzierung in der Altenpflege übertrifft alle Erwartungen. „Innerhalb von nur 18 Monaten konnte die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege in Nordrhein-Westfalen um rund 45 Prozent gesteigert werden“, erklärte Ministerin Barbara Steffens in Düsseldorf. „Das ist ein großer Erfolg dieser politischen Maßnahme im Kampf gegen den drohenden Pflegenotstand. Er macht in beeindruckender Weise deutlich, wie viele junge Menschen sich in Nordrhein-Westfalen für diesen verantwortungsvollen Beruf begeistern lassen, wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihr Engagement bei der Ausbildung verstärken“, so Ministerin Steffens weiter.

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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Der Erfolg der Einführung der Umlagefinanzierung in der Altenpflege übertrifft alle Erwartungen. „Innerhalb von nur 18 Monaten konnte die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege in Nordrhein-Westfalen um rund 45 Prozent gesteigert werden“, erklärte Ministerin Barbara Steffens in Düsseldorf. „Das ist ein großer Erfolg dieser politischen Maßnahme im Kampf gegen den drohenden Pflegenotstand. Er macht in beeindruckender Weise deutlich, wie viele junge Menschen sich in Nordrhein-Westfalen für diesen verantwortungsvollen Beruf begeistern lassen, wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihr Engagement bei der Ausbildung verstärken“, so Ministerin Steffens weiter.

Seit dem 1. Juli 2012 müssen alle rund 5.000 in Nordrhein-Westfalen in der Pflege tätigen Einrichtungen (Heime und ambulante Dienste) - egal ob sie ausbilden oder nicht - entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und Größe in einen Ausbildungsfonds einzahlen. Wer ausbildet, erhält aus dem Fonds eine Kostenerstattung für die Ausbildungsvergütung. Wer nicht ausbildet, wird durch die Umlage wenigstens an den Ausbildungskosten von anderen beteiligt.

Im Jahr 2012 stieg die Zahl der Pflege-Auszubildenden nach Einführung der Umlagefinanzierung um rund 2.000 Personen (von rund 10.000 auf über 12.000), in diesem Jahr gab es einen weiteren Zuwachs um weitere 2.500 Pflege-Auszubildende (von rund 12.000 auf rund 14.500).

Über die Umlage wurden im Jahr 2012 (zweites Halbjahr) rund 86,6 Millionen Euro für die Kosten der praktischen Ausbildung an Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste erstattet, in diesem Jahr stehen rund 193,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Auch das Land hat seine Beteiligung an der Finanzierung der Pflegeausbildung mit Einführung der Umlage kräftig erhöht. Die Mittel zur Förderung der begleitenden schulischen Ausbildung der angehenden Altenpflegefachkräfte wurden in diesem Jahr um 15,6 Millionen Euro auf insgesamt 54,8 Millionen Euro angehoben. Für das kommende Jahr ist geplant, 58,3 Millionen Euro (plus 3,5 Mio. Euro) zur Unterstützung der Fachseminare für Altenpflege zur Verfügung zu stellen. Jeden Fachseminarplatz fördert das Land mit 280 Euro pro Monat.

Ministerin Steffens: „Bund und Länder haben am 13. Dezember vergangenen Jahres nach monatelangen Verhandlungen miteinander verabredet, die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege um  rund 10 Prozent erhöhen zu wollen. Mit Stolz können wir heute sagen: Mit einem Plus von 45 Prozent hat Nordrhein-Westfalen hier einen Spitzenbeitrag geliefert. Nun wäre es an der Zeit, dass der Bund für eine Übernahme der steigenden Kosten der Ausbildung durch die Pflegeversicherung sorgt.“

Hintergrund:

Die Umlagefinanzierung in der Altenpflege hat der Landtag am 21. Dezember 2011 ohne Gegenstimme (bei Enthaltung der FDP) beschlossen. Sie trat am 1. Juli 2012 in Kraft. Die von Pflegeheimen und Pflegediensten zu zahlenden Umlagebeiträge werden von den Landschaftsverbänden erhoben. Das Umlageverfahren stößt auf breite Akzeptanz bei den rund 5000 teilnehmenden Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten. Nur ein Prozent der Einrichtungen hat die Umlagebescheide beklagt, bisher aber ohne Erfolg. Die Verwaltungsgerichte Köln (drei Klagen) und Düsseldorf (eine) haben die Rechtmäßigkeit der Umlage – Basis ist die Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung – in diesem Jahr in vollem Umfang bestätigt und die ersten vier  Klagen komplett abgewiesen.

Auf Vorschlag von Nordrhein-Westfalen haben die Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister der Bundesländer in ihres Jahreskonferenz Ende November den Bund aufgefordert, eine Beteiligung der Pflegeversicherung an den Ausbildungskosten sicherzustellen. Eine solche Kostenbeteiligung gibt es bisher nicht.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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