Ministerin Schwall-Düren und Minister Schneider begrüßen Gesetzentwurf zur Verbesserung bei Ghettorenten

8. April 2014
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Die NRW-Minister Angelica Schwall-Düren und Guntram Schneider begrüßen, dass die Bundesregierung rentenrechtliche Verbesserungen für ehemalige NS-Verfolgte, die in Ghettos beschäftigt waren, auf den Weg bringt. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass dem Bundeskabinett jetzt der Gesetzentwurf vorliegt. Es ist eine gute Nachricht, dass die Betroffenen nach langen Jahren des Wartens endlich die Aussicht auf eine Verbesserung haben.“

Presseinformation – 273/4/2014                                       Düsseldorf, 8. April 2014

Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und der Minister für Arbeit, Integration und Soziales teilen mit:

Die NRW-Minister Angelica Schwall-Düren und Guntram Schneider begrüßen, dass die Bundesregierung  rentenrechtliche Verbesserungen für ehemalige NS-Verfolgte, die in Ghettos beschäftigt waren, auf den Weg bringt. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass dem Bundeskabinett jetzt der Gesetzentwurf vorliegt. Es ist eine gute Nachricht, dass die Betroffenen nach langen Jahren des Wartens endlich die Aussicht auf eine Verbesserung haben.“

Ministerin Angelica Schwall-Düren: „Wir alle wissen: Hier drängt die Zeit, denn die Betroffenen sind zu alt, um warten zu können. Sie erhalten mit einem neuen Gesetz nun Rechtsklarheit.“ Minister Guntram Schneider: „Es ist beschämend, wenn die Zeiten, in denen sie unter unwürdigen Bedingungen in Ghettos arbeiten mussten, bei der Rente nicht angemessen berücksichtigt werden.“

Schwall-Düren und Schneider hatten sich bereits im vergangenen Jahr mit einer Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen dafür eingesetzt, dass ehemalige Ghettobeschäftigte ihre Rente rückwirkend ab dem Jahr 1997 erhalten. Nach derzeit geltender Gesetzeslage entgehen den Antragstellern ohne eigenes Verschulden rückwirkende Zahlungen für mehrere Jahre.

Das aktuelle Gesetz sieht zwar vor, dass Menschen, die während der Zeit des Nationalsozialismus in einem Ghetto abhängig beschäftigt waren, seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine Rente haben. Dieser Anspruch gilt rückwirkend bis zum Jahr 1997. In der Praxis wurden den Betroffenen die Renten oft dennoch nicht gewährt, da die Rentenversicherung und die Gerichte die Anspruchskriterien des Gesetzes zunächst oft zu Ungunsten der Antragsteller ausgelegt hatten.

Erst nachdem das Bundessozialgericht im Jahr 2009 seine Rechtsprechung geändert hat, wurden die abgelehnten Rentenanträge erneut geprüft. Dies führte allerdings dazu, dass bei nachträglich positiv beschiedenen Anträgen die Renten rückwirkend nur ab dem Jahr 2005 gezahlt wurden, und nicht ab dem Jahr 1997, wie ursprünglich vorgesehen. Die dadurch entstandene Benachteiligung der Betroffenen soll nun durch eine Neuregelung beseitigt werden.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Telefon 0211 837-1399.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung http://www.nrw.de