Ministerin Schwall-Düren begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu Griechenlandhilfe und Euro-Rettungsschirm
Europaministerin Dr. Angelica Schwall-Düren, begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Griechenlandhilfe und dem Euro-Rettungsschirm. „Das Bundesverfassungsgericht hat nicht nur die Griechenlandhilfe und den EU-Rettungsschirm gebilligt, sondern auch in erfreulicher Klarheit festgestellt, dass es beim Rettungsschirm keinen Automatismus geben kann, der die Rechte der Abgeordneten aushebelt. Damit hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte des Parlaments gestärkt.“
Schwall-Düren zeigte sich erleichtert, „dass das Gericht die bisher für Griechenland übernommenen Garantien nicht in Frage stellt“. Europa baue auf Solidarität und Verlässlichkeit. Für Griechenland, aber auch für die grundlegende europäische Idee sei es wichtig, dass es bei der bisher geleisteten Unterstützung bleibe. Zu groß wäre ansonsten die Gefahr einer dramatischen Verschärfung der Euro-Krise gewesen, mit unabsehbaren wirtschaftlichen und politischen Folgen für ganz Europa, so die Ministerin.
Zugleich sei die Entscheidung eine Niederlage für die Bundesregierung, die im Frühjahr 2010 die Milliardenhilfen für Griechenland durch das parlamentarische Verfahren boxte. Das Gericht habe mit seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass das von der Bundesregierung vorgesehene Einvernehmen des Haushaltsausschusses nicht ausreiche. Vielmehr sei dessen vorherige Zustimmung einzuholen. „Die parlamentarischen Verfahren können nicht beliebig zur Disposition gestellt werden, wenn es der Bundesregierung gerade passt. Der Parlamentarismus stößt nicht an seine Grenzen, wenn mit einer kontroversen politischen Debatte zu rechnen ist“, sagte Ministerin Schwall-Düren als ehemalige langjährige Parlamentarierin.
Schwall-Düren fordert die Bundesregierung und die Mehrheit im Bundestag auf, die Entscheidung der höchsten Richter anzuerkennen und das Parlament in der laufenden Debatte zu den Änderungen am Rettungsschirm angemessen zu beteiligen sowie die Länder frühzeitig in die Debatte einzubeziehen. „Ziel muss sein, dem Parlament die Hoheit über den Haushalt wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert zu belassen, Rettungsmaßnahmen in der Schuldenkrise aber rasch zu ermöglichen.“