Ministerin Schwall-Düren startet Online-Konsultation zum neuen WDR-Gesetz

19. Februar 2015

Unter www.wdrgesetz.nrw.de hat Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren die Online-Konsultation zur Novellierung des WDR-Gesetzes freigeschaltet. Einen Monat lang, vom 19. Februar bis zum 19. März 2015, haben Bürgerinnen und Bürger, Mediennutzerinnen und Mediennutzer sowie Medienschaffende die Gelegenheit, im Internet Vorschläge für eine Neufassung des WDR-Gesetzes einzustellen und zu diskutieren.

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Unter www.wdrgesetz.nrw.de hat Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren die Online-Konsultation zur Novellierung des WDR-Gesetzes freigeschaltet. Einen Monat lang, vom 19. Februar bis zum 19. März 2015, haben Bürgerinnen und Bürger, Mediennutzerinnen und Mediennutzer sowie Medienschaffende die Gelegenheit, im Internet Vorschläge für eine Neufassung des WDR-Gesetzes einzustellen und zu diskutieren.
 
Ministerin Schwall-Düren: „Im digitalen Zeitalter ändern sich die Rahmenbedingungen rasant – deshalb brauchen wir in Nordrhein-Westfalen ein neues WDR-Gesetz, das Transparenz und Partizipation stärkt und den WDR fit für die Herausforderungen der Zukunft macht. Wir möchten von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Online-Konsultation wissen, wie sie sich ,ihren‘ WDR in Zukunft vorstellen und was sie vom WDR erwarten. Bei der Neufassung des Gesetzes ist uns die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger, von Beteiligten und Interessierten wichtig. Deshalb meine herzliche Einladung: Diskutieren Sie mit über die Weiterentwicklung des WDR-Gesetzes!“
 
Auftrag, Struktur und Arbeitsweise des WDR sind im „Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln“ niedergelegt. Soll sich der WDR verändern, müssen dafür auch die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden. In der Online-Konsultation stehen daher konkrete Fragen zu einzelnen Themengebieten zur Diskussion, zum Beispiel zum Programmangebot, zur Werbung oder zur Kontrolle durch Rundfunk- und Verwaltungsrat. Die Ministerin: „Darüber hinaus können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eigene weitere Vorschläge platzieren. Wir haben bewusst keinen vorformulierten Arbeitsentwurf eingestellt, sondern uns für offene Fragen entschieden.“ Das WDR-Gesetz in seiner derzeit gültigen Fassung ist auf der Webseite der Online-Konsultation ebenfalls abrufbar, so dass auch konkrete Formulierungsvorschläge zu einzelnen Normen im bestehenden Gesetz eingereicht werden können. Darüber hinaus gibt es zusätzlich die Möglichkeit, komplette Stellungnahmen als eigenes Dokument abzugeben.
 
Die Online-Konsultation www.wdrgesetz.nrw.de ist bis zum 19. März 2015, 17.00 Uhr freigeschaltet. Die Kommentare, Vorschläge und Anregungen fließen ein in die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs, der im Sommer dem Landtag als Gesetzgeber zugeleitet werden soll. Bis zum Ende des Gesetzgebungsverfahrens bleiben alle Kommentare online verfügbar, so dass für das Parlament eine transparente Grundlage für die Beratungen gegeben ist.

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