Ministerin Schwall-Düren sieht Urteil des BGH zur Kündigung eines Pressegrossisten durch einen Verlag mit Sorge: Versorgungssicherheit bei Presseerzeugnissen ist gefährdet
Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien teilt mit:
Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach die Kündigung eines verlagsunabhängigen Presse-Grossisten durch einen Verlag wirksam ist, mit Besorgnis zur Kenntnis genommen: „Das Presse Grosso ist ein geeignetes System, um Presseerzeugnisse für jedermann, auch in dünn besiedelten Gebieten, auf neutrale Weise zugänglich zu machen. Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit haben, sich überall durch ein vielfältiges Presseangebot informieren zu können. Das vom BGH bestätigte Kündigungsrecht gefährdet diese Versorgungssicherheit.“
Schwall-Düren sagte, die Landesregierung werde die Folgen dieses Urteils genau beobachten. Sollten Fehlentwicklungen drohen, müsse über eine gesetzliche Absicherung des für den deutschen Printmarkt unverzichtbaren Grosso nachgedacht werden. „Die Landesregierung versteht die in Artikel 5 Absatz 1 im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit auch als einen staatlichen Gewährleistungsauftrag zur Sicherung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit einem vielfältigen Printangebot“, so die Ministerin.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Telefon 0211 837-1399.