Ministerin Schwall-Düren: Kultur und Medien müssen von den Verhandlungen im Freihandelsabkommen ausgenommen werden

7. Juni 2013
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Mit einem Entschließungsantrag hat sich der Bundesrat heute dafür ausgesprochen, den Bereich Kultur und Medien aus dem Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission auszunehmen, wenn es darum geht, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA zu verhandeln. NRW-Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren: „Kultur und Medien sind als audiovisuelle Dienstleistungen in erster Linie Kulturgüter und dürfen nicht wie normale Wirtschaftsgüter behandelt werden. Sie sind für die demokratische Willensbildung, die Integration und die Erhaltung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt in Deutschland und Europa von zentraler Bedeutung. Deshalb muss der Bereich Kultur und Medien von den Verhandlungen im Freihandelsabkommen ausgenommen werden.“

Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien teilt mit:

Mit einem Entschließungsantrag hat sich der Bundesrat heute dafür ausgesprochen, den Bereich Kultur und Medien aus dem Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission auszunehmen, wenn es darum geht, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA zu verhandeln. NRW-Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren: „Kultur und Medien sind als audiovisuelle Dienstleistungen in erster Linie Kulturgüter und dürfen nicht wie normale Wirtschaftsgüter behandelt werden. Sie sind für die demokratische Willensbildung, die Integration und die Erhaltung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt in Deutschland und Europa von zentraler Bedeutung. Deshalb muss der Bereich Kultur und Medien von den Verhandlungen im Freihandelsabkommen ausgenommen werden.“

Sollten Kultur und Medien nicht ausgenommen werden, sieht der Bundesrat die Gefahr, dass Regelungen zum Beispiel für Kulturförderung, aber auch für Rundfunk und Telemedien, die der Sicherung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt dienen, einer Liberalisierungslogik unterworfen werden könnten. Dies würde dem bisherigen europäischen Grundkonsens, Kulturgüter nicht allein den Gesetzen des Marktes zu überlassen, widersprechen.

Der Bundesrat bemängelte außerdem, dass sich der bisher geplante Mandatsentwurf allein auf die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) bezieht und das UNESCO-Abkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen außer Acht lässt. Auf diese Weise werde das Risiko eingegangen, dass künftige Verpflichtungen aus dem Freihandelsabkommen mit den bestehenden Verpflichtungen aus dem UNESCO-Abkommen kollidieren könnten.

Der Bundesrat forderte die Bundesregierung deshalb auf, schon bei der Mandatserteilung darauf hinzuwirken, dass durch diese Ausnahmeregelung die Kultur- und Medienhoheit der Länder gewahrt wird. Damit könne später eine unproblematische Umsetzung des ausverhandelten Abkommens auf nationaler Ebene ermöglicht werden.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Telefon 0211 837-1399.

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