Ministerin Schulze verteidigt Rektorenbezüge: Wer die besten Köpfe will, muss entsprechende Gehälter zahlen / Wissenschaftsministerium erstattet Strafanzeige gegen Unbekannt

26. Februar 2014
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Unmittelbar nach Veröffentlichung der individualisierten Vergütungsdaten aller nordrhein-westfälischen Hochschulleitungen auf den NachdenkSeiten im Internet hatte das Wissenschaftsministerium eine interne dienstliche Prüfung eingeleitet und dienstliche Erklärungen von allen an der Erhebung der Vergütungsdaten beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingefordert. Über den aktuellen Stand der internen Prüfung informierte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze bei einer Sondersitzung des Wissenschaftsausschusses im Landtag: „Wir haben bislang keine Anhaltspunkte, dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Ministeriums die jetzt im Internet veröffentlichten Dokumente weitergegeben haben. Gleichwohl hat mein Haus Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufgenommen. Gestern haben wir dann bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet“, sagte Wissenschaftsministerin Schulze.

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Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung teilt mit:

Unmittelbar nach Veröffentlichung der individualisierten Vergütungsdaten aller nordrhein-westfälischen Hochschulleitungen auf den NachdenkSeiten im Internet hatte das Wissenschaftsministerium eine interne dienstliche Prüfung eingeleitet und dienstliche Erklärungen von allen an der Erhebung der Vergütungsdaten beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingefordert. Über den aktuellen Stand der internen Prüfung informierte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze bei einer Sondersitzung des Wissenschaftsausschusses im Landtag: „Wir haben bislang keine Anhaltspunkte, dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Ministeriums die jetzt im Internet veröffentlichten Dokumente weitergegeben haben. Gleichwohl hat mein Haus Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufgenommen. Gestern haben wir dann bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet“, sagte Wissenschaftsministerin Schulze. „Ich bedauere überaus, dass die individuellen Gehaltsdaten der Hochschulleitungen ohne deren Wissen und Einverständnis bekannt geworden sind. Ich werde mich nicht an einer Empörung über die Gehaltsstrukturen beteiligen. Wir sind in einem harten Wettbewerb um die besten Köpfe – und das spiegelt sich auch in den Gehältern. Sowohl die Höhe als auch die Entwicklung der Gehälter der Rektoren und Kanzler sind rechtmäßig zustande gekommen“, so Schulze.

Das Ministerium prüft den Vorgang sowohl dienstrechtlich als auch unter presserechtlichen Aspekten. Die presserechtliche Prüfung des Sachverhalts hatte ergeben, dass das Land Nordrhein-Westfalen keine Möglichkeiten hat, gegen die erfolgten Veröffentlichungen erfolgreich vorzugehen. Am Dienstag (25. Februar) hatte das Ministerium Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen Unbekannt erstattet. Bereits zuvor war Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufgenommen worden. „Wir werden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit Nachdruck unterstützen und alle uns verfügbaren Informationen offenlegen. Wir haben größtes Interesse an der Aufklärung der Indiskretion“, sagte die Wissenschaftsministerin im Ausschuss.

Das Ministerium hatte die Daten bei den Hochschulen erheben müssen, um Anfang 2013 eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Piraten (Landtags-Drucksache 16/1497) beantworten zu können. Aus Gründen des Schutzes personenbezogener Daten wurden in der Beantwortung der Kleinen Anfrage die Vergütungshöhen in anonymisierter und kumulierter Form widergegeben.


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