Ministerin Schulze stellt Eckpunkte zur Weiterentwicklung des nordrhein-westfälischen Hochschulrechts vor / Hochschulzukunftsgesetz soll zum Wintersemester 2014/15 in Kraft treten

21. November 2012
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Wissenschaftsministerin Schulze hat die Eckpunkte zur Weiterentwick­lung des nordrhein-westfälischen Hochschulrechts vorgestellt. „Die Eck­punkte sind das Ergebnis zahlreicher Experteninterviews und -gesprä­che mit den Hochschulen und mit gesellschaftlichen Gruppen“, sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze. „Auf der Grundlage der Eck­punkte werden wir jetzt einen breiten Dialog- und Konsultationsprozess führen. Und wir werden dem Wunsch der Hochschulen Rechnung tragen und in der Hochschulforschung renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den Prozess einbeziehen.“

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Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung teilt mit:

Wissenschaftsministerin Schulze hat die Eckpunkte zur Weiterentwick­lung des nordrhein-westfälischen Hochschulrechts vorgestellt. „Die Eck­punkte sind das Ergebnis zahlreicher Experteninterviews und -gesprä­che mit den Hochschulen und mit gesellschaftlichen Gruppen“, sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze. „Auf der Grundlage der Eck­punkte werden wir jetzt einen breiten Dialog- und Konsultationsprozess führen. Und wir werden dem Wunsch der Hochschulen Rechnung tragen und in der Hochschulforschung renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den Prozess einbeziehen.“

Zentrale Eckpunkte für die Weiterentwicklung des nordrhein-westfäli­schen Hochschulrechts sind:

-      Beibehaltung der Verselbstständigung der Hochschulen;
-      Einführung landesseitiger Rahmenvorgaben für die Bereiche Haus­halt und Personal;
-      Einführung einer Experimentierklausel zur Entwicklung eines neuen Finanzierungsmodells für die Hochschulen;
-      Schaffung einer Öffnungsklausel für die Entwicklung von Rahmenvor­gaben für „Gute Arbeit“;
-      Justieren des Aufgabenkatalogs der Hochschulräte;
-      Ausbalancierte Aufgabenteilung zwischen Hochschulräten und Se­naten.

Die vom Landeskabinett beschlossenen Eckpunkte sollen ab dem 10. Januar 2013 im Rahmen eines ersten Online-Beteiligungsdialogs (www.hochschule-gestalten.nrw.de) diskutiert werden. Der Online-Dia­log ist der Auftakt zu einer digital und analog geführten öffentlichen Dis­kussion über die Weiterentwicklung des Hochschulrechts. Das Gesetz soll zum Wintersemester 2014/15 in Kraft treten. „Für die Weiterent­wicklung des geltenden Rechts sind Planungssicherheit, Zeit und Au­genmaß unerlässlich. Deshalb werden wir das Inkrafttreten und die Um­setzung der Novelle so terminieren, dass sie nicht zeitlich mit dem dop­pelten Abiturjahrgang zusammenfallen“, sagte Schulze.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, Telefon 0211 896-4790.

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