Ministerin Schulze: NRW leistet wichtige Unterstützung für Nachwuchswissenschaftlerinnen / Förderentscheidung im Landesprogramm „Geschlechtergerechte Hochschulen“

4. Februar 2013
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Wissenschaftsministerin Schulze hat die Förderentscheidungen im Landesprogramm für geschlechtergerechte Hochschulen für die Bereiche Nachwuchsförderung und Genderforschung bekanntgegeben. Jährlich 1,5 Millionen Euro stellt das Wissenschaftsministerium für die Nachwuchsförderung von 25 jungen Wissenschaftlerinnen zur Verfügung. „Damit fördern wir qualifizierte Wissenschaftlerinnen in der Post-doc-Phase z. B. als Juniorprofessorinnen oder als Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen auf ihrem Weg zu einer Hochschulprofessur.“ Dreizehn Stellen werden an Universitäten, elf Stellen an Fachhochschulen und eine Stelle an einer Kunsthochschule unterstützt.

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Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung teilt mit:

Wissenschaftsministerin Schulze hat die Förderentscheidungen im Landesprogramm für geschlechtergerechte Hochschulen für die Bereiche Nachwuchsförderung und Genderforschung bekanntgegeben. Jährlich 1,5 Millionen Euro stellt das Wissenschaftsministerium für die Nachwuchsförderung von 25 jungen Wissenschaftlerinnen zur Verfügung. „Damit fördern wir qualifizierte Wissenschaftlerinnen in der Post-doc-Phase z. B. als Juniorprofessorinnen oder als Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen auf ihrem Weg zu einer Hochschulprofessur.“ Dreizehn Stellen werden an Universitäten, elf Stellen an Fachhochschulen und eine Stelle an einer Kunsthochschule unterstützt.

Mit einem jährlichen Volumen von 900.000 Euro werden zukünftig vier-zehn Forschungsprojekte innerhalb der Genderforschung gefördert. Die von einer wissenschaftlichen Jury ausgewählten Forschungsprojekte befassen sich mit einem breiten Themenspektrum, das sich von „Gesundheit“ über „Globalisierung/demografische Entwicklung“ bis hin zu „Mobilität“ erstreckt. „Diese Bandbreite zeigt, dass die Geschlechterforschung einen wichtigen Beitrag leisten kann und muss, den großen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen.“

Die Ausschreibungen richteten sich als Teil des Landesprogramms für geschlechtergerechte Hochschulen des Wissenschaftsministeriums an die Universitäten, Fachhochschulen und Kunst-und Musikhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen. Insgesamt investiert die Landesregierung bis 2014 jährlich 5,4 Millionen Euro in das Landesprogramm. Es basiert auf drei Säulen – Gleichstellung- und Nachwuchsförderung und Genderforschung. Im ersten Programmstrang Gleichstellungsförderung erhalten alle nordrhein-westfälischen Hochschulen einen Sockelbetrag von drei Millionen Euro jährlich. Für die beiden anderen Programmstränge war eine Auswahl erforderlich.

Im Bereich Nachwuchsförderung werden Nachwuchsstellen z. B. für Juniorprofessorinnen und für Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen an folgenden Hochschulen gefördert:

• Deutsche Sporthochschule
• HHU Düsseldorf
• Universität Bonn
• RUB Bochum
• TU Dortmund
• Universität Bielefeld
• Universität Duisburg-Essen
• Universität Siegen
• Universität Köln
• FH Dortmund
• FH Düsseldorf
• FH Münster
• FH Bielefeld
• FH Bonn-Rhein-Sieg
• FH Rhein-Waal
• FH Gelsenkirchen
• Kunsthochschule für Medien Köln

Im Bereich Genderforschung werden Forschungsprojekte an folgenden Hochschulen gefördert:

• Deutsche Sporthochschule
• Universität Paderborn
• Universität Siegen
• RUB Bochum
• RWTH Aachen
• Universität Hagen
• Universität Münster
• Universität Wuppertal
• FH Düsseldorf
• Kunsthochschule für Medien Köln

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, Telefon 0211 896-4790.

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