Ministerin Schulze: Erster Schritt auf dem Weg zu „Guter Arbeit“ an den Hochschulen in NRW / Mehr Geld für Lehrbeauftragte an den Kunst- und Musikhoch­schulen geplant

17. Dezember 2012
Default Press-Release Image

Bei ihrem Besuch der Kölner Hochschule für Musik und Tanz kündigte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze eine von der Landesregierung geplante Tariferhöhung für die Lehrbeauftragten an den Kunst- und Musikhochschulen in Nordrhein-Westfalen an. „Wir wissen um die besondere Bedeutung der Lehrbeauftragten für die Ausbildung der Studierenden an den sieben Kunst- und Musikhochschulen im Land. Die Lehr-beauftragten tragen eine hohe Verantwortung für die Studierenden und sind selber hochqualifiziert“, betonte Schulze.

Kultur und Wissenschaft
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung teilt mit:

Bei ihrem Besuch der Kölner Hochschule für Musik und Tanz kündigte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze eine von der Landesregierung geplante Tariferhöhung für die Lehrbeauftragten an den Kunst- und Musikhochschulen in Nordrhein-Westfalen an. „Wir wissen um die besondere Bedeutung der Lehrbeauftragten für die Ausbildung der Studierenden an den sieben Kunst- und Musikhochschulen im Land. Die Lehr-beauftragten tragen eine hohe Verantwortung für die Studierenden und sind selber hochqualifiziert“, betonte Schulze. „Mit der deutlichen Erhöhung der Bezüge schaffen wir den Ausgleich für die fehlenden Tariferhöhungen in den letzten Jahren“, so die Wissenschaftsministerin weiter. „Damit gehen wir bei den staatlichen Hochschulen einen ersten Schritt voran auf dem Weg für ‚Gute Arbeit‘ an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen.“

Die Erhöhung der Vergütung soll in zwei Schritten erfolgen: Rückwirkend zum 1. Januar 2012 wird eine Gehaltsanpassung um 12,3 Prozent vorgenommen. Ab dem 1. Januar 2013 ist eine weitere Steigerung der Vergütungssätze um 15 Prozent der bisherigen Vergütungshöhe vorgesehen. Allein an den vier Musikhochschulen des Landes arbeiten derzeit knapp 900 künstlerische Lehrbeauftragte. Ihr Beschäftigungsumfang reicht von einer bis zu zehn Semesterwochenstunden. Ihre sozial-versicherungsrechtliche Situation ist im Bundesvergleich gut: Sie sind renten-, arbeitslosen- und gesetzlich unfallversichert, im Krankheitsfall erhalten sie eine sechsmonatige Lohnfortzahlung und unterliegen den Bestimmungen des Mutterschutzes.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, Telefon 0211 896-4790.

Kontakt

Pressekontakt

Kultur und Wissenschaft

Telefon: 0211 896-4790
E-Mail: presse [at] mkw.nrw.de

Bürgeranfragen

Kultur und Wissenschaft

Telefon: 0211 896-04
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 / 837-1134
E-Mail: presse [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211837-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de