Ministerin Schulze: Bewerber haben Recht auf schnelle, effiziente Studienplatzvergabe

NRW verbessert Verteilung von Studienplätzen: Zentrales Onlinesystem wird flächendeckend eingeführt

27. März 2015

Land und Hochschulen verbessern die Studienplatzvergabe in NRW.

Kultur und Wissenschaft

Land und Hochschulen verbessern die Studienplatzvergabe in NRW: Zum Wintersemester 2015/2016 werden die nordrhein-westfälischen Hochschulen flächendeckend am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnehmen. Das DoSV macht die Studienplatzvergabe schneller, transparenter und effizienter – und kann so wesentlich zur Auslastung in den örtlich beschränkten Studiengängen beitragen.
 
Bundesweit waren zuletzt tausende NC-Studienplätze unbesetzt geblieben. „Studieninteressierte haben einen Anspruch auf eine transparente und schnelle Studienplatzvergabe. Wir können nicht zulassen, dass in den begehrten NC-Fächern so viele Studienplätze frei bleiben. Das ist eine Verschwendung von Kapazitäten – und für abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber absolut nicht nachvollziehbar“, sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze. „Daher verfolgen wir die Anbindung an das DoSV seit Jahren mit Nachdruck. Ich bin sicher, dass die Zulassungsverfahren dadurch beschleunigt werden können und die Bewerbe-rinnen und Bewerber schneller Planungssicherheit erhalten. Wir sind uns mit den Hochschulen darin einig, dass das Verfahren so schnell wie möglich flächendeckend eingeführt werden muss. Mir ist bewusst, dass dies zusätzlichen Aufwand mit sich bringt. Dafür möchte ich mich bei den Hochschulen herzlich bedanken.“
 
Auch der Vizepräsident der Hochschulrektorenkonferenz und Rektor der Universität Siegen, Prof. Dr. Holger Burckhart, begrüßt die Teilnahme aller NRW-Hochschulen ab dem Wintersemester 2015/2016: „Je mehr Hochschulen sich beteiligen, umso effizienter ist das System. Die technischen Voraussetzungen für einen flächendeckenden Einsatz des DoSV sind gegeben. Die Universität Siegen hat überwiegend positive Erfahrungen mit dem Serviceverfahren gesammelt. Ein weiterhin zu diskutierendes Problem ist die Kostenfrage. Die bisherige Finanzierung insbesondere durch die Länder läuft 2018 voraussichtlich endgültig aus und ist bis dahin zwischen allen Beteiligten zu erörtern.“
 
„Die nordrhein-westfälischen Fachhochschulen begrüßen die nun erfolgenden Schritte zur flächendeckenden Einführung des DoSV. Nur wenn möglichst viele Hochschulen an dem Verfahren teilnehmen, kann es seine positiven Wirkungen voll entfalten. Dazu zählt für die Hochschulen vor allem eine zügige und zuverlässige Besetzung der Studienplätze ohne langwierige Nachrückverfahren“, so Prof. Dr. Martin Sternberg, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen NRW und Präsident der Hochschule Bochum.
 
Das DoSV ist das durch die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) betriebene Onlinesystem für eine zentrale Verteilung von zulassungsbeschränkten Studienplätzen. Studieninteressierte können sich hier bei den für sie in Frage kommenden Hochschulen für einen Studienplatz bewerben. Gleichzeitig werden die Hochschulen bundesweit bei der Vergabe von NC-Studienplätzen unterstützt: Das System sammelt die Daten aller teilnehmenden Hochschulen und gleicht sie mit denen der Bewerberinnen und Bewerber ab. Bund, Länder und Hochschulen haben das DoSV gemeinsam initiiert, um Mehrfachzulassungen und unbesetzte Studienplätze zu vermeiden. Die gewünschten Effekte stellen sich erst bei einer flächendeckenden Beteiligung ein. Deshalb macht NRW die Teilnahme zum kommenden Wintersemester verpflichtend – zunächst für die drei großen Fachcluster Betriebswirtschaft, Rechtswissenschaften und Psychologie sowie den Verbundstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen.
 
Damit ist NRW das erste Bundesland, das im Rahmen seiner rechtlichen Handlungsmöglichkeiten für eine flächendeckende Beteiligung sorgt. Im vergangenen Wintersemester nahmen bereits acht NRW-Hochschulen am DoSV teil – darunter die Hochschule Bochum und die Universität Siegen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat beschlossen, das DoSV bis 2018 bundesweit für alle örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge einzuführen.
 
Das DoSV bringt folgende Vorteile:

  • Es verhindert bei den teilnehmenden Studiengängen Mehrfachzulassungen und verringert die Zahl unbesetzter Studienplätze.
  • Studieninteressierte können den aktuellen Stand ihrer Bewerbung jederzeit online einsehen, Zulassungsangebote der Hochschulen aktiv annehmen und so ihre Zulassungschancen besser einschätzen.
  • Durch einen festen, transparenten Terminplan erhalten die Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit, sich frühzeitig auf die neue Lebenssituation einzustellen.
Mehr Informationen zum DoSV unter: www.hochschulstart.de
 
Die kompletten Stellungnahmen von Ministerin Schulze, Prof. Burckhart und Prof. Sternberg finden Sie unter: www.wissenschaft.nrw.de/dosv

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