Ministerin Schulze: Beschäftigte in Wissenschaft und Forschung verdienen gute Arbeitsbedingungen / Bundesratsinitiative für gute Arbeit an Hochschulen und Forschungsinstituten

9. April 2013
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Bislang hat die Bundesregierung keine Konsequenzen aus der von ihr in Auftrag gegebenen und in Teilen kritischen Evaluation der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für Forscherinnen und Forscher an Hochschulen und Forschungseinrichtungen gezogen. Deshalb wird jetzt Nordrhein-Westfalen einen eigenen Gesetzesantrag im Bundesrat einbringen. Ziel ist es, den Anteil der befristeten Arbeitsverträge in der Wissenschaft einzudämmen und bessere Arbeitsbedingungen an Hochschulen und Forschungsinstituten durchzusetzen. Dies hat die nordrhein-westfälische Landesregierung auf Vorschlag von Wissenschaftsministerin Svenja Schulze beschlossen. „Wir wollen mit der Bundesratsinitiative den Druck auf die Bundesregierung erhöhen, die Defizite des geltenden Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zu beheben“, sagte Schulze. „Die verschiedenen Interessen innerhalb des Wissenschaftssystems müssen sachgerecht, fair und flexibel ausbalanciert werden. Beschäftigte in Wissenschaft und Forschung verdienen gute Arbeitsbedingungen.“

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Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung teilt mit:

Bislang hat die Bundesregierung keine Konsequenzen aus der von ihr in Auftrag gegebenen und in Teilen kritischen Evaluation der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für Forscherinnen und Forscher an Hochschulen und Forschungseinrichtungen gezogen. Deshalb wird jetzt Nordrhein-Westfalen einen eigenen Gesetzesantrag im Bundesrat einbringen. Ziel ist es, den Anteil der befristeten Arbeitsverträge in der Wissenschaft einzudämmen und bessere Arbeitsbedingungen an Hochschulen und Forschungsinstituten durchzusetzen. Dies hat die nordrhein-westfälische Landesregierung auf Vorschlag von Wissenschaftsministerin Svenja Schulze beschlossen. „Wir wollen mit der Bundesratsinitiative den Druck auf die Bundesregierung erhöhen, die Defizite des geltenden Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zu beheben“, sagte Schulze. „Die verschiedenen Interessen innerhalb des Wissenschaftssystems müssen sachgerecht, fair und flexibel ausbalanciert werden. Beschäftigte in Wissenschaft und Forschung verdienen gute Arbeitsbedingungen.“

Der Gesetzesantrag soll in der nächsten Sitzung des Bundesrates am 3. Mai eingebracht werden. Seine zentralen Aspekte sind:

  • Einführung von gesetzlich gesicherten Mindestlaufzeiten für befristete Beschäftigungsverhältnisse;
  • Koppelung der Befristung von Beschäftigungsverhältnissen an die Laufzeit der zugrunde liegenden Drittmittelfinanzierung;
  • Keine Anrechnung von Elternzeit, Betreuungs- und Pflegezeiten auf die zulässigen Höchstbefristungsgrenzen;
  • Wegfall der Tarifsperre, so dass zukünftig die Tarifvertragsparteien von den Regelungen des WissZeitVG abweichende Regelungen treffen können, um etwa eine einheitliche Handhabung an allen Dienststellen zu gewährleisten oder auch missbräuchliche Befristungen weitgehend auszuschließen.

Die von der Hochschul-Informations-System GmbH im Auftrag der Bundesregierung vorgelegte Auswertung zum bestehenden Wissenschaftszeitvertragsgesetz des Bundes http://www.dzhw.eu/pdf/pub_fh/fh-201104.pdfhat vor allem Mängel der Befristungspraxis im geltenden Recht offen gelegt. Diese betreffen insbesondere die Laufzeiten der Arbeitsverträge. Rund die Hälfte der befristeten Arbeitsverträge mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hat eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. „Eine solche Beschäftigungspraxis führt zu einer mangelhaften Planbarkeit in der Qualifizierungsphase, zu Familienfeindlichkeit der Arbeitsbedingungen und damit zur Unattraktivität einer wissenschaftlichen Karriere. Und damit letztlich zu einem erheblichen Schaden für den Wissenschafts- und Forschungsstandort Deutschland“, sagte Wissenschaftsministerin Schulze.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, Telefon 0211 896-4790.

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