Ministerin Scharrenbach: Urteil zur Gemeindefinanzierung schafft Rechtssicherheit

27. Februar 2018
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Im Streit um die Gemeindefinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015 hat der Verfassungsgerichtshof in Münster eine Klage der drei Kommunen Münster, Blomberg (Kreis Lippe) und Hellenthal (Eifel) abgewiesen. Sie wollten höhere Schlüsselzuweisungen, weil sie sich nach einer Rechtsänderung 2015 im Vergleich zu anderen nordrhein-westfälischen Kommunen benachteiligt sahen.

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Im Streit um die Gemeindefinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015 hat der Verfassungsgerichtshof in Münster eine Klage der drei Kommunen Münster, Blomberg (Kreis Lippe) und Hellenthal (Eifel) abgewiesen. Sie wollten höhere Schlüsselzuweisungen, weil sie sich nach einer Rechtsänderung 2015 im Vergleich zu anderen nordrhein-westfälischen Kommunen benachteiligt sahen. Reaktion von Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zur Entscheidung der Richter: „Das Urteil schafft Rechtssicherheit. Neben der Bedarfsermittlung ist nun auch die Ermittlung der Steuerkraft verfassungsrechtlich gesichert.“
 
Bereits in der mündlichen Verhandlung Mitte Januar hatten die Richter Zweifel an der Argumentation der klagenden Kommunen angedeutet. Sie beklagten, dass ihnen Landeszuweisungen zu Unrecht gekürzt würden. Streitpunkt waren die Rückerstattungen des Bundes für mehrere Jahre und deren Einfluss auf die Berechnung der Steuerkraft. Am Dienstag wurde die Verfassungsbeschwerde abgewiesen und das Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 verfassungsrechtlich uneingeschränkt bestätigt.

Der Verfassungsgerichtshof in Münster ist das höchste Gericht des Landes und muss sich immer wieder mit ähnlichen Beschwerden gegen den kommunalen Finanzausgleich beschäftigen.
 

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