Ministerin Scharrenbach: Menschenhandel ist Verletzung der Menschenwürde

18. Oktober 2017
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Zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel am heutigen 18. Oktober 2017 appelliert Ministerin Ina Scharrenbach, diese Verbrechen an Mädchen und Frauen in Nordrhein-Westfalen nicht zu vergessen.

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel am heutigen 18. Oktober 2017 appelliert Ministerin Ina Scharrenbach, diese Verbrechen an Mädchen und Frauen in Nordrhein-Westfalen nicht zu vergessen.
 
„Menschenhandel ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Diese Straftaten, die meistens Mädchen und Frauen betreffen, müssen Gegenstand von öffentlichen Debatten sein. Nur damit gerät das Thema nicht in Vergessenheit. Menschenhandel verletzt das Recht auf Selbstbestimmung und die Menschenwürde der Betroffenen“, sagt Ministerin Scharrenbach.
 
Um Menschenhandel zu bekämpfen und konsequent zu bestrafen, dürften die grenzübergreifenden Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht nachlassen, fordert Scharrenbach.
 
„Es gilt, die europäischen Anstrengungen gegen Menschenhandel zu bündeln und zu stärken. Dazu zählen Präventions- und Schutzmaßnahmen sowie die Unterstützung der Opfer und die strafrechtliche Verfolgung der Täter. Wir müssen entschlossen gegen die Täter vorgehen. Dabei dürfen wir nicht die Rechte der Opfer aus dem Blick verlieren. Der Menschenhandel ist zum großen Teil ein unsichtbares Verbrechen, da die Anzahl der identifizierten Opfer weiterhin niedrig ist. Die Dunkelziffer ist hoch“, sagt Scharrenbach.
 
Nordrhein-Westfalen fördert bereits seit Jahren spezialisierte Beratungsstellen für Opfer von Zwangsprostitution. „Wir haben acht Fachberatungsstellen, die über das Nordrhein-Westfalen verteilt. Damit sind wir bundesweit führend sind. Aber es ist wichtig, auch für die Bevölkerung das Thema sichtbar zu machen und zu zeigen: Es gibt ein Problem mit Menschenhandel und das betrifft nicht nur Osteuropäerinnen, sondern auch Deutsche und Frauen aus anderen Herkunftsländern“, sagt Scharrenbach.

Hintergrund:

  • Zu den Formen der Ausbeutung, die unter Menschenhandel fallen, gehören insbesondere Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung bei Ausübung der Bettelei. Landesförderung der Fachberatungsstellen für die Opfer von Menschhandel: jährlich rund eine Millionen Euro.
    • Neben Personalkosten werden auch Honorare für Dolmetscher, anwaltliche Beratung und die Begleitung von Opfern gefördert.
    • Enthalten sind auch Fördermittel für die Unterbringung ausländischer Opfer zum Schutz vor Menschenhändlern 
  • Fachberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen:
 
Weitere Informationen finden Sie unter: www.mhkbg.nrw.
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