Ministerin Scharrenbach: Frauenhäuser erhalten mehr Geld für Personal, Sachkostenförderung wird flexibler

Förderung von Frauenhäusern in Nordrhein-Westfalen

22. August 2017
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Die 62 landesgeförderten Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen erhalten positive Nachrichten vom Land: Die Personalkostenpauschalen, die das Land zahlt, werden ab dem 1. September 2017 um rund 2,5 Prozent erhöht. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von rund 200.000 Euro.

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Die 62 landesgeförderten Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen erhalten positive Nachrichten vom Land: Die Personalkostenpauschalen, die das Land zahlt, werden ab dem 1. September 2017 um rund 2,5 Prozent erhöht. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von rund 200.000 Euro. Zusätzlich soll ab dem 1. Januar 2018 die Förderung der Sachausgaben geöffnet werden. Die Förderung der Sachausgaben war bisher auf bestimmte Ausgabenzwecke beschränkt. Hierdurch können die Frauenhäuser den pauschalierten Zuschuss des Landes flexibler und bedarfsgerechter einsetzen.

„Die Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen leisten tagtäglich unverzichtbare Arbeit. Unsere Aufgabe ist es, sie dabei bestmöglich zu unterstützen. Die Aufstockung und die Flexibilisierung der Mittel tragen dem gestiegenen Förderbedarf Rechnung. Nicht zuletzt durch die gewachsene Zahl gewaltbetroffener geflüchteter Frauen sind die Frauenhäuser in jüngster Zeit mit einer erhöhten Nachfrage konfrontiert. Auch die zunehmenden Anforderungen durch die Digitalisierung machen vor den Frauenhäusern nicht halt. Hierauf reagieren wir“, erklärte Gleichstellungsministerin Ina Scharrenbach in Düsseldorf.

Beide Maßnahmen dienen der nachhaltigen Verbesserung des Förderprogramms Frauenhäuser und gewährleisten eine sichere und solide Frauenhausfinanzierung in Nordrhein-Westfalen. Sie sind mit geringem Verwaltungsaufwand durchführbar und bedeuten auch für die Träger der Einrichtungen eine Entlastung. Die Frauenhäuser erhalten einen größeren finanziellen Spielraum, den sie bedarfsgerecht einsetzen können. „Die Frauenhausmitarbeiterinnen leisten hochengagierte Arbeit“, betonte Ministerin Scharrenbach. „Die Erhöhungen der Personalkosten ist dabei auch Ausdruck der Wertschätzung für die qualifizierte Arbeit, die tagtäglich in den Frauenhäusern geleistet wird.“

Hintergrund

  • Nordrhein-Westfalen fördert 62 Frauenhäuser. Die Versorgung ist flächendeckend, d.h. in allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen gibt es mindestens eine landesgeförderte Einrichtung.
  • Die Finanzierung der Frauenhäuser setzt sich zusammen aus Landesmitteln, kommunalen Zuschüssen, Eigenmitteln der Träger sowie einer Einzelfallfinanzierung im Rahmen von Sozialleistungen. Die Finanzierung aus Landesmitteln erfolgt auf der Basis von Förderrichtlinien. Das Land bezuschusst die Kosten in der Regel für maximal vier Personalstellen je Frauenhaus. Zusätzlich werden Sachausgaben gefördert.
  • Im Haushaltsjahr 2017 stehen für das Förderprogramm Frauenhäuser Ansatzmittel in Höhe von 9,47 Mio. € zur Verfügung. Das Land hat die Förderung der Frauenhäuser in den letzten Jahren von 5,43 auf 9,47 Mio. Euro erhöht (Steigerung von rund 70 Prozent).
  • Weitere Informationen unter: www.mhkbg.nrw

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