Ministerin Scharrenbach: Dauerhaft mehr Geld für Personal in Frauenhäusern

30. Dezember 2019
Portraitfoto

Die Landesregierung führt erstmals eine stetige Erhöhung der Zuschüsse für die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser ein. Die Förderpauschalen für das Personal werden ab dem Jahr 2020 jährlich um 1,5 Prozent steigen. Hierdurch ist die Qualitätssicherung der Arbeit nachhaltig gewährleistet.

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Im Jahr 2020 wird die finanzielle Förderung von Frauenhäusern in Nordrhein-Westfalen weiter aufgestockt. Die Landesregierung führt erstmals eine stetige Erhöhung der Zuschüsse für die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser ein. Die Förderpauschalen für das Personal werden ab dem Jahr 2020 jährlich um 1,5 Prozent steigen. Hierdurch ist die Qualitätssicherung der Arbeit nachhaltig gewährleistet. Die 64 landesgeförderten Frauenhäuser erhalten derzeit jeweils für vier Stellen eine Personalkostenpauschale in Höhe von 129.090 Euro.
 
„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Frauenhäusern leisten hervorragende Arbeit. Ihnen gilt unser Dank und höchster Respekt. Diese Leistung muss sich auch auszahlen. Deshalb erhöhen wir die Personalkosten­zuschüsse jedes Jahr um 1,5 Prozent. Mit dem vom Landtag verabschiedeten Haushalt 2020 ist die Erhöhung jetzt beschlossene Sache“, betont Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
 
Damit fügt die Landesregierung ihrem Maßnahmenpaket für die Frauenhäuser einen weiteren Baustein hinzu. Seit 2017 wurden die Finanzmittel für die Einrichtungen um insgesamt 1,3 Millionen Euro erhöht.
 
Der Schutz von Frauen vor Gewalt sei eines der zentralen Anliegen der Landesregierung, betont Ministerin Scharrenbach. Insbesondere dem Ausbau des Frauenhausnetzes habe das Ministerium von Beginn an oberste Priorität eingeräumt.
 
„Die Weiterentwicklung wird kontinuierlich fortgesetzt. Nächster Meilenstein sind die Ergebnisse einer vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in Auftrag gegebenen Bedarfsanalyse der Unterstützungsangebote in Nordrhein-Westfalen. Die Ergebnisse werden für Sommer 2020 erwartet“, erläutert Scharrenbach.
 
Hintergrund: Maßnahmen der Landesregierung zur Zukunftsfähigkeit von Frauenhäusern seit 2017

  • Die Personalkostenpauschalen, die das Land zahlt, wurden ab dem 1. September 2017 um rund 2,5 Prozent erhöht. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von rund 200.000 Euro. Zusätzlich wurde ab dem 1. Januar 2018 die Förderung der Sachausgaben geöffnet. Die Förderung der Sachausgaben war bis zu diesem Zeitpunkt auf bestimmte Ausgabenzwecke beschränkt. Durch die Änderung können die Frauenhäuser den pauschalierten Zuschuss des Landes flexibler und bedarfsgerechter einsetzen.
  • Ministerin Scharrenbach hat am 20. August 2018 über die Öffnung der öffentlichen Wohnraumförderung im Rahmen des experimentellen Wohnungsbaus auch die Förderung von Frauenhäusern ermöglicht. Noch im Jahr 2018 wurden Fördermittel über insgesamt rund 3,3 Millionen Euro für zwei Ersatzneubauten je eines Frauenhauses in Bochum und in Köln bewilligt. Im November 2019 wurden weitere Fördermittel in Höhe von rund 1,9 Millionen Euro für einen Ersatzneubau des Frauenhauses Troisdorf im Rhein-Sieg-Kreis bereitgestellt.
  • Der Landeshaushalt 2018 für die Förderung von Frauenhäusern enthielt einen Mittelzuwachs in Höhe von 500.000 Euro auf 9,97 Millionen Euro. Damit wurde zusätzlich zur Personal- und Sachkostenförderung eine Platzpauschale eingeführt, die für jeden Frauenplatz gewährt wird, der über der Mindestplatzzahl von acht Plätzen pro Frauenhaus liegt.
  • Am 15. Oktober 2018 unterzeichnete Ministerin Scharrenbach gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen und der Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser NRW e. V. eine Zielvereinbarung über die Zukunftssicherung der Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen.
  • In der Vereinbarung ist festgehalten, dass bis 2022 die 571 Plätze für Frauen in den landesseitig geförderten Einrichtungen um mindestens 50 Plätze erhöht werden sollen. Im ersten Jahr nach Abschluss der Zielvereinbarung konnten bereits 19 zusätzliche Plätze für Frauen in den landesgeförderten Frauenhäusern geschaffen werden. Auch die neu geschaffenen Plätze profitieren von der 2018 eingeführten Platzpauschale.
  • Mit dem Landeshaushalt 2019 ist eine weitere Erhöhung der Finanzmittel um 400.000 Euro auf 10,37 Millionen Euro zur Zukunftssicherung der Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen vollzogen worden. 2019 hat die Landesförderung für den Schutz und die Hilfe von Gewalt betroffener Frauen in Frauenhäusern erstmals die 10-Millionen-Euro-Grenze überschritten. Damit wurde die Neuaufnahme zweier bestehender Frauenhäuser in die Landesförderung möglich.
  • Nordrhein-Westfalen fördert mit den Neuaufnahmen der Frauenhäuser in Bielefeld und Herten im November 2019 nunmehr 64 Frauenhäuser. Die Versorgung ist flächendeckend, d.h. in allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen gibt es mindestens eine landesgeförderte Einrichtung.

Kontakt

Pressekontakt

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Telefon: 0211 8618-4338
E-Mail: presse [at] mhkbg.nrw.de

Bürgeranfragen

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Telefon: 0211 8618-50
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de