Ministerin Scharrenbach: Brachflächen in unseren Städten und Gemeinden für Wohnen und Gewerbe nutzbar machen

14. Dezember 2018
phb Wohnen Baustelle Bauleiter

Ministerin Ina Scharrenbach ruft die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden dazu auf, sich am fünften Bewerbungsverfahren der Initiative Flächenpool NRW zu beteiligen.

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Ministerin Ina Scharrenbach ruft die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden dazu auf, sich am fünften Bewerbungsverfahren der Initiative Flächenpool NRW zu beteiligen. Mit dieser Initiative können Städte und Gemeinden ihre brachliegenden oder ungenutzten Flächen wiederbeleben und damit neues Bauland für Wohnen oder Gewerbe schaffen. Beim Flächenpool NRW geht es um ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot für die Kommunen durch die NRW.URBAN Kommunale Entwicklungsgesellschaft mbH und BahnflächenEntwicklungsGesellschaft (BEG NRW).
 
Ministerin Scharrenbach: „Brachflächen sind die offenen Wunden unserer Städte und Gemeinden. Der Flächenpool NRW ist das richtige Mittel, um diese Wunden zu schließen und ungenutzte Flächen für Wohnen und Gewerbe verwertbar zu machen. Deshalb sind die Städte und Gemeinden dazu aufgerufen, sich am Bewerbungsverfahren zu beteiligen. Hand in Hand mit den Landestöchtern NRW.URBAN und der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW bietet die Landesregierung den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen das Angebot, die bisherigen Aktivierungshemmnisse zu überwinden. Dies betrifft etwa die Hilfe bei Planungsverfahren und Abstimmung unter unterschiedlichen Eigentümern. So wird der Weg für neue Nutzungen frei gemacht.“
 
Das Landesprogramm umfasst bereits 222 Standorte in 60 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Dort werden bereits konkrete Standortperspektiven entwickelt und die Aktivierung von ungenutzten Flächen begleitet.
 
„Die Moderation und die Kommunikation mit Eigentümern und Kommunen bringt brachliegende und untergenutzte Flächen entscheidend nach vorne. Deshalb sollten sich Kommunen bis zum 29. März 2019 bewerben. Potentialflächen für den Wohnungsbau werden besonders berücksichtigt“, so Ministerin Scharrenbach.
 
Informationen zum Bewerbungsverfahren:
Auf der Homepage des Ministeriums: www.mhkbg.nrw.de gelangen Sie unter „Aktuelle Schwerpunkte“ – „Bewerbung Flächenpool NRW“ zu den Bewerbungsunterlagen und weiteren wichtigen Informationen zum Verfahren. Bewerbungsfrist ist der 29. März 2019.
 
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