Ministerin Scharrenbach: Beteiligung an Kosten für Deutsche Einheit

Land erstattet nordrhein-westfälischen Kommunen rund 380 Millionen Euro

25. September 2018
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Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat heute eine Modellrechnung zum Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) veröffentlicht.

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat heute eine Modellrechnung zum Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) veröffentlicht. Die Modellrechnung zeigt die voraussichtliche Beteiligung der nordrhein-westfälischen Kommunen an den finanziellen Lasten des Landes auf Grund der Deutschen Einheit für das Jahr 2017. Die Abrechnung erfolgt stets im zweiten Jahr nach der Belastung – damit hier im Jahr 2019.
 
Durch die frühzeitige Information über erwartete Abrechnungsbeträge werden die Gemeinden und Städte in die Lage versetzt, bei ihrer Haushaltsaufstellung für das Jahr 2019 die finanziellen Planungen zu berücksichtigen.
 
Insgesamt erstattet das Land den Kommunen im Jahr 2019 voraussichtlich im Saldo etwa 380,3 Millionen Euro. Dieser Betrag setzt sich aus den Ansprüchen der Gemeinden (etwa 495,3 Millionen Euro) und den Ansprüchen des Landes (etwa 115 Millionen Euro) zusammen.
 
Im kommenden Jahr werden voraussichtlich 319 Gemeinden einen positiven Abrechnungsbetrag erhalten.
 
Die Modellrechnung ELAG 2017 für alle Kommunen sind dem Anhang beigefügt. Zudem kann die Modellrechnung unter folgendem Link abgerufen werden: www.mhkbg.nrw.
 
Hintergrund:
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hatte mit Urteil vom 11. Dezember 2007 – VerfGH NRW 10/06 - dem Land aufgegeben, eine etwaige signifikante kommunale Überzahlung an den Einheitslasten des Landes auszugleichen. Das Gericht hat allerdings offen gelassen, wie die finanziellen Lasten des Landes aus der Deutschen Einheit genau zu berechnen sind.
Das Einheitslastenabrechnungsgesetz regelt das Verfahren zur Abrechnung der kommunalen Über- bzw. Unterzahlungen. Diese ergeben sich auf Grundlage der Finanzbeteiligung der Gemeinden und Gemeindeverbände an den finanziellen Belastungen des Landes Nordrhein-Westfalen.

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