Ministerin Scharrenbach bedauert Urteil zur Sperrklausel

Stellungnahme von Ministerin Scharrenbach zum Urteil des Landesverfassungsgerichtshofes zur Sperrklausel bei Kommunalwahlen.

21. November 2017
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„Ich bedauere, aber akzeptiere natürlich die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofes zur Sperrklausel bei Kommunalwahlen. Eine Hürde von 2,5 Prozent für den Einzug in alle Kommunalvertretungen hätte zu stabileren Arbeitsgrundlagen in den politischen Gremien in den Gemeinden, Kreisen und Städten geführt“, kommentiert Ministerin Ina Scharrenbach.

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„Ich bedauere, aber akzeptiere natürlich die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofes zur Sperrklausel bei Kommunalwahlen. Eine Hürde von 2,5 Prozent für den Einzug in alle Kommunalvertretungen hätte zu stabileren Arbeitsgrundlagen in den politischen Gremien in den Gemeinden, Kreisen und Städten geführt“, kommentiert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichberechtigung, die Entscheidung der Richter in Münster. Nun müsse die schriftliche Begründung des Urteils abgewartet werden, ehe Konsequenzen gezogen werden könnten.“
 
Zur Erläuterung: Auf Initiative des SPD-Landtagsfraktionsvorsitzenden Norbert Römer hatten sich die Parlamentsfraktionen von SPD, Grünen und CDU vor einem Jahr auf ein Gesetz geeinigt, das eine Hürde von 2,5 Prozent für den Einzug in kommunale politische Gremien vorsah. Dagegen hatten Vertreter kleinerer politischer Parteien vor dem Landesverfassungsgerichts in Münster geklagt. Die  Befürworter argumentieren, dass die Sperrklausel die Zersplitterung der kommunalpolitischen Vertretungen verhindere und damit deren Arbeitsfähigkeit fördere. Gegner der 2,5-Prozent-Hürde betonen, dass keine Wählerstimmen verloren gehen dürften. Für Räte und Kreistage dürfe es keine Sperrklausel geben, urteilten die Verfassungsrichter.
 

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