Ministerin Schäfer: Kabinett beschließt neues Konzept zur Förderung der Erinnerungskultur

18. Juni 2013
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Das Landeskabinett hat in Düsseldorf ein neues Konzept zur Förderung der Erinnerungskultur in Nordrhein-Westfalen beschlossen. „Gedenkstätten sind zentrale Orte der Aufklärung und Auseinandersetzung mit der Geschichte unseres Landes. Orte und Räume also, zu denen auch zukünftige Generationen noch einen Zugang finden können müssen. Deshalb wollen wir sie mit einem neuen Förderkonzept der Landeszentrale für politische Bildung auf eine sichere finanzielle Grundlage stellen“, erklärte Kulturministerin Ute Schäfer. In Nordrhein-Westfalen gebe es derzeit mehr als 20 NS-Gedenkstätten und -Erinnerungsorte, die ausschließlich in lokaler Verantwortung betrieben würden. „Wir wollen deshalb die Finanzierung der bestehenden Gedenkstätten stärker sichern, indem wir die lokale Verantwortung und das lokale Engagement stärken“, sagte Schäfer.

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Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport teilt mit:

Das Landeskabinett hat in Düsseldorf ein neues Konzept zur Förderung der Erinnerungskultur in Nordrhein-Westfalen beschlossen. „Gedenkstätten sind zentrale Orte der Aufklärung und Auseinandersetzung mit der Geschichte unseres Landes. Orte und Räume also, zu denen auch zukünftige Generationen noch einen Zugang finden können müssen. Deshalb wollen wir sie mit einem neuen Förderkonzept der Landeszentrale für politische Bildung auf eine sichere finanzielle Grundlage stellen“, erklärte Kulturministerin Ute Schäfer.

In Nordrhein-Westfalen gebe es derzeit mehr als 20 NS-Gedenkstätten und -Erinnerungsorte, die ausschließlich in lokaler Verantwortung betrieben würden. „Wir wollen deshalb die Finanzierung der bestehenden Gedenkstätten stärker sichern, indem wir die lokale Verantwortung und das lokale Engagement stärken“, sagte Schäfer.

Die Projektfördermittel des Landes im Bereich Erinnerungskultur und Gedenkstättenarbeit steigen in diesem Jahr von rund 890.000 Euro um rund 90.000 Euro auf 980.000 Euro.

Die Neukonzeption sieht die Aufteilung der Fördermittel in zwei so genannte „Förderkörbe“ vor:

• Förderkorb 1 unterstützt die Gedenkstätten bei der Umsetzung ihrer jährlichen Arbeitsschwerpunkte durch eine verlässliche Projektförderung.

• Förderkorb 2 soll - wie bisher - im Wege der Finanzierung von Einzelprojekten die Innovationsfähigkeit der Gedenkstätten in NRW stützen.

„Aus Förderkorb 1 geförderte Einrichtungen müssen eine dauerhafte Ausstellung zu relevanten erinnerungskulturellen Schwerpunkten der Geschichte des NS-Regimes zu festen Öffnungszeiten für die Allgemeinheit zugänglich machen. Durch die Projektförderung aus Förderkorb 2 können die Gedenkstätten bei wichtigen Zukunftsaufgaben unterstützt werden. Beispielsweise sind die Dauerausstellungen einer ganzen Reihe von Gedenkstätten ‚in die Jahre gekommen‘. Hier besteht in den nächsten Jahren ein erheblicher Bedarf an Förderung und Begleitung“, erklärte Ministerin Schäfer.

Das neue Förderkonzept soll in enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis der NS-Gedenkstätten NRW e.V. umgesetzt werden.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, Telefon 0211 837-2417.

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