Ministerin Schäfer beruft neue Mitglieder in den Sachverständigenausschuss für national wertvolles Kulturgut

28. Januar 2015
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Kulturministerin Ute Schäfer hat drei neue Mitglieder in den Sachverständigenausschuss zur Prüfung national wertvollen Kulturgutes im Sinne des Kulturgutschutzgesetzes berufen, weil drei der fünf bisherigen Mitglieder ihr Amt nicht mehr ausüben können.

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Kulturministerin Ute Schäfer hat drei neue Mitglieder in den Sachverständigenausschuss zur Prüfung national wertvollen Kulturgutes im Sinne des Kulturgutschutzgesetzes berufen, weil drei der fünf bisherigen Mitglieder ihr Amt nicht mehr ausüben können.

Der Sachverständigenausschuss nach § 2 des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (KultgSchG) besteht aus fünf Mitgliedern aus den Bereichen Museen, Kunsthandel, private Sammler und Wissenschaft. Der Ausschuss prüft, ob Kunstwerke als national wertvolles Kulturgut im Sinne des Kulturgutschutzgesetzes gelten oder nicht.

Das letzte förmliche Eintragungsverfahren betraf 2008 drei Werke von Oskar Schlemmer. In den vergangenen sechs Jahren ist das Gremium nicht mehr tätig gewesen. Die letzte Neuberufung der Mitglieder des Sachverständigenausschusses - darunter auch Helge Achenbach - liegt 20 Jahre zurück. Seine Abberufung ist unmittelbar nach dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 20. Januar 2015 veranlasst worden.

Die Mitglieder des Sachverständigenausschusses tagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit und dürfen sich bis zum Abschluss der Prüfung weder zur Arbeit des Ausschusses noch zu den zu prüfenden Kunstwerken öffentlich äußern, um sich nicht dem Verdacht der äußeren Einflussnahme auszusetzen.

Zum Sachverständigenausschuss gehören folgende Mitglieder:

  • Prof. Dr. Armin Zweite, ehem. Direktor der Kunstsammlung NRW (bis 2007) und der Sammlung Brandhorst, München (bis 2013), bereits seit 1994 Mitglied des Ausschusses
  • Prof. Dr. Rainer Budde, ehem. Direktor des Wallraf-Richartz-Museums in Köln (bis 2004), bereits seit 1994 Mitglied des Ausschusses
  • Prof. Dr. Anne-Marie Bonnet, Institut für Kunstgeschichte der Universität Bonn
  • Heiner Wemhöner, Kunstsammler, Gründer Sammlung Wemhöner
  • Hans Strelow, Galerist
Die Einberufung des Sachverständigenausschusses war nötig geworden, weil Kulturministerin Schäfer für Kunstwerke, die sich im Eigentum der Portigon AG befinden, die Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts prüfen lassen will.

„Nach einer ersten kulturfachlichen Einschätzung sind eine Reihe der Werke für die Museumslandschaft in Nordrhein-Westfalen von großer Bedeutung. Einige können als Hauptwerk eines Künstlers bezeichnet werden. Deshalb habe ich sowohl dem Finanzministerium als auch Portigon Ende vergangener Woche mitgeteilt, dass ich ein entsprechendes Verfahren nach dem Kulturschutzgesetz einleiten muss. Mit der Einleitung des förmlichen Verfahrens ist eine Ausfuhr der Kunstwerke grundsätzlich für die Zeit des Verfahrens untersagt“, erklärte Schäfer. Vor einem Verkauf im Inland seien sie damit allerdings nicht geschützt.

„Die Einleitung des Verfahrens ist an dieser Stelle zwingend, klärt aber nicht die generelle Frage nach dem Umgang mit Kunst in Unternehmensbesitz des Landes. Deshalb ist ein ‚Runder Tisch‘, an dem offen und konstruktiv diskutiert wird, unerlässlich“, sagte Schäfer. Die Ministerin hatte Ende vergangenen Jahres Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Unternehmen, der Kultur und Politik für den 5. Februar 2015 zu einem Runden Tisch ins Kulturministerium eingeladen.

Hinweis an die Redaktionen:

Wir bitten von Anfragen an die Mitglieder des Sachverständigenaus-schusses abzusehen, da sie sich aus oben genannten Gründen nicht öffentlich äußern dürfen.Die vollständige Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tischs entnehmen Sie bitte dem Anhang.

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