Ministerin Löhrmann: Zahl der Schulen des längeren gemeinsamen Lernens wächst weiter

2. Januar 2015

In etlichen Kommunen in Nordrhein-Westfalen besteht auch in diesem Jahr wieder der Wunsch, eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens zu gründen: Zum kommenden Schuljahr 2015/16 haben elf Schulträger Anträge auf Errichtung von elf neuen Sekundarschulen gestellt, und fünf Schulträger die Errichtung von fünf neuen Gesamtschulen beantragt (Stand 17.12.2014).

Schule und Bildung

In etlichen Kommunen in Nordrhein-Westfalen besteht auch in diesem Jahr wieder der Wunsch, eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens zu gründen: Zum kommenden Schuljahr 2015/16 haben elf Schulträger Anträge auf Errichtung von elf neuen Sekundarschulen gestellt, und fünf Schulträger die Errichtung von fünf neuen Gesamtschulen beantragt (Stand 17.12.2014). Schulministerin Sylvia Löhrmann: „Der Schulkonsens wirkt weiter. Die Zahl der diesjährigen Anträge fällt im Vergleich zu den Vorjahren geringer aus – das war nach dem Boom der letzten Jahre zu erwarten. Der große Reformstau, der bis 2010 durch die Blockade der CDU-FDP-Regierung entstanden war, ist von den Kommunen in den letzten Jahren aufgelöst worden. So sind in nur vier Jahren bereits 207 neue Schulen des längeren gemeinsamen Lernens errichtet worden: 109 Sekundarschulen, 83 Gesamtschulen, fünf PRIMUS-Schulen und zehn Gemeinschaftsschulen.“
 
Die insgesamt 16 Anträge auf Neuerrichtung von Sekundar- und Gesamtschulen befinden sich im Genehmigungsverfahren. Ob die genehmigten Schulen tatsächlich zum kommenden Schuljahr starten können, hängt vom Ergebnis des Anmeldeverfahrens ab. Für eine dreizügige Sekundarschule sind mindestens 75 Anmeldungen erforderlich, eine vierzügige Gesamtschule benötigt mindestens 100 Anmeldungen. „Die Schulen des längeren gemeinsamen Lernens sind weiterhin gefragt, das zeigt uns auch in diesem Jahr wieder die Nachfrage aus den Kommunen. Nach wie vor wünschen sich viele Eltern für ihr Kind eine wohnortnahe weiterführende Schule, die zugleich die Bildungschancen erhöht, in dem sie die Bildungswege länger offen hält“, erklärte Ministerin Löhrmann.
 
Durch den Schulkonsens vom 19. Juli 2011 wurde es den Kommunen ermöglicht, Sekundarschulen als weitere Regelschulform des längeren gemeinsamen Lernens zu errichten, wenn dies von den Eltern vor Ort gewünscht wird. Außerdem wurde die Gründung von Gesamtschulen erleichtert. „Vor allem schrumpfende Städte und Gemeinden können mit Schulen des längeren gemeinsamen Lernens leichter weiterführende Schulen vor Ort mit allen Schulabschlüssen anbieten – und damit auf die große Herausforderung der sinkenden Schülerzahlen reagieren“, erklärte Ministerin Löhrmann. „Und oftmals gibt es gerade in ländlichen Kommunen durch die Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden erstmals eine weiterführende Schule, die bis zum Abitur führt.“
 
Abschließend sagte die Ministerin: „Die gesamte Entwicklung in NRW zeigt, wie wichtig der von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen geschlossene Schulkonsens war und ist. Er hat den Städten und Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, ihre Schullandschaft vor Ort zielgerichtet und konsequent an den Bedürfnissen von Eltern und Kindern sowie den regionalen Gegebenheiten auszurichten.“

Folgende Kommunen haben zum Schuljahr 2015/16 die Errichtung einer Sekundarschule beantragt:

  • Regierungsbezirk Arnsberg (4 Kommunen, 4 Schulen)
    Halver, Iserlohn, Lünen, Soest
  • Regierungsbezirk Düsseldorf (2 Kommunen, 2 Schulen)
    Velbert, Duisburg-Rheinhausen
  • Regierungsbezirk Köln (2 Kommunen, 2 Schulen)
    Leverkusen, Leichlingen
  • Regierungsbezirk Münster (3 Kommunen, 3 Schulen)
    Bottrop-Kirchhellen, Lüdinghausen, Neuenkirchen-Wettringen  

Folgende Kommunen haben zum Schuljahr 2015/2016 die Errichtung einer Gesamtschule beantragt:

  • Regierungsbezirk Arnsberg (1 Kommune, 1 Schule)
    Iserlohn
  • Regierungsbezirk Düsseldorf (2 Kommunen, 2 Schulen)
    Voerde, Neukirchen-Vluyn
  • Regierungsbezirk Köln (2 Kommunen, 2 Schulen)
    Niederkassel, Würselen

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