Ministerin Löhrmann: Wir investieren in die Zukunft / Haushaltsentwurf 2015 des Schulministeriums vorgestellt

24. September 2014
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Die Landesregierung setzt bei der Bildung weiterhin einen klaren Schwerpunkt. Das geht aus dem Haushaltsentwurf des Ministeriums für Schule und Weiterbildung hervor, der im Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags vorgestellt wurde. „Mit dem Haushalt 2015 investieren wir in die Zukunft unserer Kinder. Der Etatentwurf steht für eine verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Politik“, betonte Schulministerin Sylvia Löhrmann. „Unser Ziel ist es, mehr Schülerinnen und Schüler zu besseren Abschlüssen zu führen und den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg weiter zu verringern. Schwerpunkte sind der Schulkonsens, der Ganztagsausbau und die Inklusion“, so die Ministerin.

Schule und Bildung
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

Die Landesregierung setzt bei der Bildung weiterhin einen klaren Schwerpunkt. Das geht aus dem Haushaltsentwurf des Ministeriums für Schule und Weiterbildung hervor, der im Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags vorgestellt wurde.

„Mit dem Haushalt 2015 investieren wir in die Zukunft unserer Kinder. Der Etatentwurf steht für eine verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Politik“, betonte Schulministerin Sylvia Löhrmann. „Unser Ziel ist es, mehr Schülerinnen und Schüler zu besseren Abschlüssen zu führen und den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg weiter zu verringern. Schwerpunkte sind der Schulkonsens, der Ganztagsausbau und die Inklusion“, so die Ministerin.

Mit einem Ausgabenvolumen von 15,86 Milliarden Euro ist der Einzelplan 05 der größte Einzeletat des Landes. Der Zuwachs gegenüber dem Jahr 2014 beträgt rund 257 Millionen Euro. Größter Posten sind die Personalausgaben. Sie machen einen Anteil von rund 86 Prozent aus.

Folgende Maßnahmen stehen im kommenden Jahr im Mittelpunkt:

Schulkonsens: „Der Schulkonsens von 2011 hat sich in Nordrhein-Westfalen als stabile Grundlage für eine zukunftsfeste Schulentwicklung erwiesen. Die Landesregierung steht zum Schulkonsens, er ist die Basis für ein wohnortnahes, vielfältiges Schulangebot“, betonte die Ministerin. Seit dem Schuljahr 2011/12 sind 207 neue Schulen des längeren gemeinsamen Lernens errichtet worden. Vereinbarungsgemäß wird im kommenden Jahr der Klassenfrequenzrichtwert an den Grundschulen von 23,0 auf 22,5 abgesenkt. Hierfür werden 550 zusätzliche Lehrerstellen aus den demographischen Effekten bereitgestellt. Seit 2012/13 wurden insgesamt 1.700 Lehrerstellen für die Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes von 24,0 auf 22,5 eingesetzt. Die Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes von 28 auf 27 an weiterführenden Schulen umfasst nun die Jahrgangsstufen 5 und 6. Hierfür werden zusätzlich zu den 260 mit dem Haushalt 2014 bereitgestellten Lehrerstellen weitere 250 Lehrerstellen aus demographischen Effekten investiert.

Ganztag: Für den gebundenen Ganztag werden über 5.900 Stellen zur Verfügung gestellt. Für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) wird ein Ausgabenvolumen von über 350 Millionen Euro erreicht, insgesamt stehen 280.000 Plätze zur Verfügung. Jede zweite Schülerin und jeder zweite Schüler der Primarstufe und der Sekundarstufe I kann ein gebundenes oder offenes Ganztagsangebot nutzen.

Inklusion: Die bereits vorgenommene Systemumstellung der Bedarfsermittlung im Bereich der sonderpädagogischen Förderung hat im Haushalt 2014 einen Mehrbedarf von 1.200 Lehrerstellen ausgelöst. Für die weitere Umsetzung der Inklusion werden im kommenden Jahr 320 zusätzliche Lehrerstellen bereitgestellt. Bis zum Schuljahr 2017/18 wird die Zahl der zusätzlichen Lehrerstellen für das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung ausgehend von 1.215 in 2012 auf rund 3.200 steigen. Ministerin Löhrmann: „Die Landesregierung investiert bis 2017 rund eine Milliarde in die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Wir unterstützen die Kommunen mit 35 Millionen Euro jährlich, stellen zusätzliche Lehrerstellen bereit und investieren in die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern.“ Im Schuljahr 2014/15 liegt der Inklusionsanteil bei rund 35 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Zuwachs von rund fünf Prozent. „Der Ausbau des Gemeinsamen Lernens vollzieht sich in maßvollen Zuwachsraten, die sich im Rahmen der vergangenen Jahre bewegen. Ich bin optimistisch, dass die Schulen den Anstieg meistern werden“, erklärte die Ministerin und betonte, dass der Prozess eng begleitet und bei Bedarf nachgesteuert werde.

Weitere Maßnahmen im Stellenplan sind: 357 Stellen für die weitere Erhöhung der Leitungszeit an weiterführenden Schulen, 280 Stellen für das neue Übergangssystem Schule-Beruf, 200 Stellen für multiprofessionelle Teams zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit, 50 Stellen für den Ausbau des islamischen Religionsunterrichts. Die Zuschüsse für die privaten Ersatzschulen erhöhen sich um rund 58 Millionen Euro auf insgesamt über 1,46 Milliarden Euro. „Auch mit dem Haushaltsentwurf 2015 nutzen wir die demografische Rendite wie versprochen vollständig für systematische Qualitätsverbesserungen in unseren Schulen“, so die Ministerin.

Gleichwohl sinkt die Stellenzahl im Lehrerstellenhaushalt 2015 im Saldo um 1.121 auf 150.657. Diese Stellenabsetzungen stehen aber nicht im Zusammenhang mit den demografischen Effekten. Es handelt sich um stellentechnische Anpassungen, die im Wesentlichen auf längerfristig angelegte Maßnahmen verschiedener Vorgängerregierungen zurückgehen. Dies hat keine Auswirkungen auf die Unterrichtsversorgung. Im Einzelnen werden Stellen in folgenden Bereichen abgesetzt:

Der Stellenbedarf für die Rückgabe der Vorgriffsstunden sinkt um 1.250 Stellen.* 229 Stellen entfallen mit Blick auf den Abbau von Warteschleifen in Folge des neuen Übergangssystems „Kein Abschluss ohne Anschluss“. 20 Stellen werden an die neue Qualitäts- und Unterstützungsagentur - Landesinstitut für Schule verlagert.

Diesen Stellenabsetzungen und Stellenverlagerungen stehen 378 neue Stellen für das Praxissemester in der ersten Phase der Lehrerausbildung - gemäß Lehrerausbildungsgesetz (LABG) von 2009 - gegenüber.

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* Abbau von Vorgriffsstunden

1996 hat die nordrhein-westfälische Landesregierung ein "Mittelfristiges Konzept zur Sicherung der Unterrichtsversorgung" beschlossen. Hintergrund war ein kurzzeitiger Anstieg der Schülerzahlen. Eine Maßnahme sticht aus diesem Konzept hervor:

Vorgriffsstunden: Lehrerinnen und Lehrer im Alter zwischen 30 und 49 Jahren mussten vom Schuljahr 1997/98 bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2003/04 eine zusätzliche Unterrichtsstunde mehr arbeiten. Die Rückgabe dieser Vorgriffsstunden erfolgt schrittweise seit dem Schuljahr 2008/09 durch eine entsprechende Absenkung der Pflichtstundenzahl. Hierfür stehen befristete Ausgleichsstellen zur Verfügung, die schrittweise abgebaut werden, ohne dass es zu Standardverschlechterungen kommt. Je weiter der Abbau fortgeschritten ist, desto weniger Lehrerstellen werden für den Ausgleich benötigt.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Telefon 0211 5867-3505.

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