Ministerin Löhrmann: Urteile stärken schulischen Integrationsauftrag / Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Schulpflicht

11. September 2013
Default Press-Release Image

Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Entscheidungen eine Unterrichtsbefreiung aus religiösen Gründen abgelehnt. Dazu erklärt Schulministerin Sylvia Löhrmann: „Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts bestätigen unsere Rechtsauffassung und schaffen Klarheit für alle am Schulleben Beteiligten. Schule hat einen Bildungs- und Erziehungsauftrag und erbringt eine wichtige Integrationsleistung. Die Gemeinschaftserfahrung im Schulunterricht ist ein wichtiges Gut und wird gestärkt.“

Schule und Bildung
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute in zwei Entscheidungen eine Unterrichtsbefreiung aus religiösen Gründen abgelehnt. Dazu erklärt Schulministerin Sylvia Löhrmann: „Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts bestätigen unsere Rechtsauffassung und schaffen Klarheit für alle am Schulleben Beteiligten. Schule hat einen Bildungs- und Erziehungsauftrag und erbringt eine wichtige Integrationsleistung. Die Gemeinschaftserfahrung im Schulunterricht ist ein wichtiges Gut und wird gestärkt.“


Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Telefon 0211 5867-3505.

Kontakt

Pressekontakt

Schule und Bildung

Telefon: 0211 5867-3505
E-Mail: presse [at] msb.nrw.de

Bürgeranfragen

Schule und Bildung

Telefon: 0211 5867-40
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 / 837-1134
E-Mail: presse [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211837-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de